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„Leider habe ich gepennt – 50 Prozent waren sofort weg“

Das definitive Ende der Geschäfte kam am 16. November per Fax: „… geben wir unsere Lizenz gem. § 32 KWG zurück und dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Sie tätig werden …”, teilte – selbstverständlich mit freundlichen Grüßen – Scholten e.K. der Kundschaft mit. Der Kaufmann Volker Scholten betrieb ein Wertpapierhandelshaus namens...

Scholten Invest, das vornehm wohl am ehesten als Handelsplattform für Derivate bezeichnet werden könnte, im Branchenjargon also Terminhandelsbude genannt wird.

Geworben wurde dafür mit den üblichen starken Sprüchen. Unter der Überschrift „Ihr Einstieg in die Börsenwelt“ wurde da gefragt „Sind Sie bereit, Ihr Vermögen zu vermehren?“, was der kundige Zeitgenosse spätestens dann mit „Nein“ beantworteten sollte, wenn er auf den Hinweis stößt „Sie werden Inhaber eines Kontos, das Ihnen Zugang zur Hochfinanz eröffnet“. Was immer das heißen mag. Scholten beschäftigte gemäß Internetauftritt „ein Team aus erfahrenen Börsenexperten“, das „stets gut informiert“ und „mehr als andere“ wissend auf „wertorientierte Anlagestrategien“ festgelegt war. Nur wenig überspitzt formuliert: Es blieb allenfalls zu bemängeln, dass es keine „Geld-weg-Garantie durch eine Schweizer Großbank“ gab.

Churning. Fraglich allerdings, ob sich Scholtens Kundschaft dadurch von den Geschäften hätte abhalten lassen. Denn das Abräumen der Kundenkonten per Gebühren und Kommissionen ging völlig offen vor sich (siehe Ausriss): Die Kunden bestätigten offenbar regelmäßig per Unterschrift, dass sie mit einem Gebührenanteil von mehr als einem Drittel vom Gesamtwert der Transaktion einverstanden waren oder doch wenigstens zur Kenntnis genommen hatten. Mit solchen Gebührenstrukturen lässt sich praktisch jedes Vermögen vom Anleger zum Händler leiten und für diese Technik gibt es sogar einen richtig fein klingenden englischen Fachbegriff: „churning“. Das klingt wenigstens ein wenig nach „Hochfinanz“.

Im Falle Scholten lief die Sache so: Einsteigen mit einem „Broker-Einzelkonto“, geführt von Scholten beim einschlägig bekannten US-Broker Pershing LLC, konnte ein Anleger mit einer Mindestanlage von 6.000 Dollar. An Gebühren wurden für jede ge- oder verkaufte Option in der Hauptsache jeweils 50 Dollar „Halfturn-Commission“ fällig, von denen (ganz offen!) „ca. 40 Dollar als so genannte Innenprovision an den Geschäftsbesorger“ – also Scholten – zurückvergütet“ wurden. Hinzu kamen kleinere Positionen bis hin zu einer quartalsweise fälligen Gewinnbeteiligung.

Allerdings ist der Erfolg in Scholtens Branche selten länger haltbar. In den einschlägigen Internet-Foren findet man die Notrufe und Geschichten von Anlegern, denen fünf- bis sechsstellige Summen abhanden kamen, konsequent „ausgelutscht“ durch eine Bearbeitung, die darauf abzielte, aus jedem einmal gekeilten Anleger alles herauszuholen, was mobilisierbar ist. Die Anleger wurden dann mit der Aussicht „Wenn Sie noch mal A 25.000 nachschießen, können Sie die Verluste wettmachen“ immer tiefer in den Sumpf gelockt. Zumindest in dieser Hinsicht scheint es sich in der Tat um ein erfahrenes Team gehandelt zu haben. Pech nur, dass sich die schlechten Nachrichten vor allem via Internet schnell verbreiten: „Hallo, bist Du auch Scholten Invest geschädigt? Ich habe vor 4 Monaten A 90.000 angelegt und mittlerweile sind es nur noch $15.000 USD. Da hat mich mein Händler angerufen und mitgeteilt, ich muss unbedingt A 25.000 nachschießen, damit er mein verlorenes Geld wieder zurückholen kann. Als ich darauf nicht eingegangen bin, hat er mich als total verblödet abgestempelt und absolut unseriös behandelt.“ Wenn solche Beiträge in den Chat-Rooms kursieren, dann wird ein Ende absehbar. Zwar finden sich immer ein paar Opfer, die sich durch die starken Sprüche von der letztlich zur Enteignung führenden Kostenstruktur ablenken lassen. Aber irgendwann sind es nicht mehr genug, um den ganzen Apparat von Telefonverkäufern und das schicke Büro mit feiner Adresse auch bezahlen zu können. Denn fast alles passiert in diesem Geschäft per Telefon und Fax, ein persönlicher Kontakt zum Anleger ist ein rare Ausnahme.

Nun bleibt nur noch die Frage, ob die Anleger eine Chance haben, Schadenersatz zu erhalten. Immerhin: Scholten hatte die nötige Zulassung der Finanzaufsicht für das Geschäft, wie eine BAFin-Sprecherin ausdrücklich bestätigte. Das ist im Terminhandelsgewerbe ebenso wenig sicher wie die Anlage in den Zielmärkten selbst. Es sind genügend Fälle bekannt, in denen sämtliche Kunden-Einzahlungen direkt kassiert wurden. Insofern sieht der in Sachen Scholten Invest bereits von Anlegern engagierte Düsseldorfer Anwalt Cristoph Burgmer (www.burgmer.com) Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche in erster Linie unter den Aspekten Beratung und Aufklärung. Mit Strafanzeigen dürfte dagegen kaum etwas zu erreichen sein, so die Einschätzung eines einschlägig erfahrenen Strafverfolgers.

Churning in dieser Form könne zwar grundsätzlich auch als Untreue gewertet werden. Wenn die Anleger allerdings die Aufträge mit den korrekt ausgewiesenen Kosten gegengezeichnet haben, haben sie insoweit wohl auch ihr Einverständnis erklärt.


Die Praxis anhand konkreter Abrechnungen.

Der Kunde kaufte am 14. Oktober 2004 eine Kaufoption über 100 Aktien der Sandisk Corp. zu 0,578 Dollar/ Aktie. Das ergab einen Rechnungsbetrag von 109,80 Dollar – bestehend aus dem Optionspreis 57,80 Dollar plus 50 Dollar Kommission (für eine Option) plus 2 Dollar „Service Charge“. Um als Kunde netto wenigstens den Einsatz wieder heraus zu bekommen, musste der Wert der Option auf wenigstens etwa 1,62 Dollar pro Aktie steigen, sich also fast verdreifachen: Erst wenn der Verkaufserlös bei rund 162 Dollar liegt, bleibt nach Abzug von Kommission und Gebühren der Einstand übrig. Tatsächlich hatte der Kunde hier Glück, sein per 16. September 2005 abgerechneter Verkaufspreis lag sogar bei 1,90 Dollar, was einen Bruttowert von 190 Dollar ergab, von dem nach Gebührenabzug immerhin noch 137,99 übrig waren. Dem Gewinn von fast 30 Dollar beim Kunden steht ein Gebührenertrag von über 100 Dollar gegenüber. Da die Gebühren pro Option gelten, ändert sich wenig, wenn statt nur einer einzelnen gleich hundert Optionen (Commissions dann 5.000 Dollar) gehandelt werden. Bei 100 Optionen wäre mit einem Einstandspreis von etwa 10.780 Dollar (5.000 Dollar Kommission plus 5.780 Dollar Optionspreis) und einem Erlös von 14.000 Dollar (19.000 Optionswert minus 5.000 Kommission) zu rechnen gewesen. Wenigstens die Gebühren ergeben einen Anhaltspunkt dafür, was mit „Hochfinanz“ gemeint sein könnte. Die Kunden, so scheint es, hätten sich besser an Scholtens Unternehmen beteiligt als auf die Qualität seiner Verkäufer zu vertrauen. Und für eine gewisse Zeit muss es sogar bombig gut gelaufen sein für Scholten und sein Team. Der Umzug des Hauses auf 1.000 Quadratmeter Bürofläche an eine feine Adresse an Düsseldorfs Berliner Allee in das Hochhaus „360°“ war dem Immobilienbrief im Mai 2005 immerhin eine gesonderte Meldung wert.



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