… wie der Tod und die Steuer“
„Nichts ist so sicher…
Vom frenetischen Fußballjubel übertönt und weitestgehend von der breiten Öffentlichkeit unbeachtet hat die Bundesregierung im Juli die ohnehin seit Jahren an Schwindsucht leidenden Sparerfreibeträge erneut abgesenkt.
Statt bisher 1.370 Euro fällt der Sparerfreibetrag für Ledige mit Wirkung zum 1. Januar 2007 auf dann nur noch 750 Euro. Gemeinsam veranlagten Eheleuten bleibt der doppelte Betrag (1.500 Euro). Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro pro Person bleibt davon unberührt. Sie ersetzt einen möglichen Einzelnachweis im Zusammenhang mit der Kapitalanlage entstandener gesetzlich anerkannter Gebühren und Spesen. Freistellungsaufträge können damit ab 2007 bis zu einer Höhe von 801 Euro je veranlagte Person gestellt werden. Wer in historischen Erinnerungen schwelgen möchte, mag sich vor Augen führen, dass der Sparerfreibetrag Mitte der 90er Jahre noch bei 6.000 DM lag.Und das Ende der steuerlichen Kreativität des Gesetzgebers ist noch keineswegs erreicht. Schon wirft eine Abgeltungssteuer auf Zinsen und Kursgewinne ihre langen Schatten voraus. Sie war ursprünglich ebenfalls für 2007 geplant, wurde aber im Kontext von Koalitionsstreitigkeiten um die Unternehmenssteuerreform verschoben. Nun könnte sie nach letzten Meldungen 2008 in Kraft treten, zu Beginn bei 30 % liegen und in den Folgejahren auf 25 % abgesenkt werden. Erhoben würde diese Abschlagsteuer dann direkt an der Quelle, also bei den Banken. Sparerfreibeträge könnten weiter geltend gemacht werden, fielen angesichts ihrer Höhe aber immer weniger ins Gewicht.
Verbraucherschützer und Verbände zeigen sich entsetzt und weisen darauf hin, dass es sich bei Betrachtung der dann insgesamt zu ertragenden Steuerlast um eine der höchsten Steuererhöhungen in der Geschichte Deutschlands handeln würde. Ferner kritisieren sie die zeitgleich angestrebte Abschaffung der Spekulationsfrist und des Halbeinkünfteverfahrens für Dividendenerträge. Langfristig und an Dividenden orientierte „Investoren“ hätten für diesen Fall das Nachsehen, kurzfristig spekulativ agierende „Trader“ mit hohen individuellen Einkommenssteuersätzen wären die Nutznießer. Ein erwogenes steuerliches Veranlagungswahlrecht für Anleger mit individuellen Steuersätzen unterhalb dem der Abgeltungssteuer drohe obendrein die geplante Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens ad absurdum zu führen. Ob die Steuer so kommt, und vor allem wie ihre Ausprägungen nun im Detail aussehen werden, bleibt aber bis auf weiteres Spekulation.
Widmen wir uns lieber dem, was bereits beschlossen ist: Dem abgesenkten Sparerfreibetrag und der Frage, was nun zu tun ist. Zunächst darf nicht vergessen werden, zu Beginn des kommenden Jahres die gestellten Freistellungsaufträge neu zu ordnen. Diese Maßnahme wird umso wichtiger, wenn in der Vergangenheit Freibeträge auf unterschiedliche Institute verteilt wurden. Zum anderen müssen Sie sich schon heute überlegen, wie und wo Renditen steuerlich optimiert werden können. Dem Themenkreis „Nachsteuerrendite“ kann in diesem Zusammenhang nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt werden. Entscheidend ist schließlich aus Sicht des Anlegers die Nettorendite, also der Ertrag, der ihm nach Abzug der Kosten und Steuern bleibt. Da Zinserträge in ihrer Gesamtheit steuerbar sind, werden Festgelder, Bundesschatzbriefe etc. mit Inkrafttreten des neuen Sparerfreibetrags steuerlich gegenüber dem überwiegenden Teil der Investmentfonds noch uninteressanter, als in der Vergangenheit. Grundsätzlich sollte die steuerliche Behandlung zwar kein alleiniges Entscheidungskriterium bei der Wahl einer Kapitalanlage sein, die Bedeutung dieses Selektionskriteriums nimmt aber rapide zu. Eine häufig diskutierte Übertragung von Wertpapieren auf Kinder, die über eigene Sparerfreibeträge verfügen, sollte nebenbei bemerkt nur in jenen Fällen erwogen werden, wo die damit verbundene Schenkung auch verstanden wurde.
Zur Nachsteuerrendite: Nehmen wir als Beispiel einmal an, 100.000 Euro wären von einem Ehepaar mit einem Zinssatz von 4 % für ein Jahr als Festgeld angelegt worden. Der Zinsertrag beläuft sich folglich am Ende des Jahres auf 4.000 Euro. Bei einem Freistellungsauftrag von 1.500 Euro (zusammen veranlagt) blieben zukünftig 2.500 Euro zu versteuern. Angenommen, der individuelle Einkommenssteuersatz betrüge 30 %, wären folglich 750 Euro zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %), also 791,25 Euro abzuführen. Die Nachsteuerrendite läge folglich bei rund 3,2 %. Nehmen wir weiter an, eine alternative Anlageform böte den gleichen Ertrag mit 50 % steuerfreiem Anteil. Der steuerbare Ertrag von dann 2.000 Euro würde durch den Sparerfreibetrag auf 500 Euro reduziert und inkl. Soli wären lediglich 158,25 Euro Steuerlast zu entrichten. Die Nachsteuerrendite läge in diesem Fall bei etwa 3,84 %.
Investmentfonds bieten in diesem Zusammenhang viele interessante und legale Möglichkeiten der Optimierung von Nachsteuerrenditen. So können beispielsweise Immobilienfonds gemäß Doppelbesteuerungsabkommen die bereits im Ausland versteuerten Miet- und Verkaufserlöse deutschen Anlegern steuerfrei ausschütten. In der Folge sinkt der steuerbare Anteil des erwirtschafteten Ertrags. Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer können Kursgewinne von Aktienfonds, unter der Voraussetzung, dass ihre Anteile länger als 12 Monate gehalten wurden, steuerfrei vereinnahmt werden und Dividendenerträge sind nach dem Halbeinkünfteverfahren zu behandeln. Auch Renten- und Geldmarktfonds können durch den Einsatz derivativer innovativer Finanzinstrumente, den Kauf von Fremdwährungsanleihen in Verbindung mit Termingeschäften und vielen weiteren Strategien ihre Renditen steuerlich optimieren. Einzelne Produkte erreichen steuerfreie Anteile von mehr als 90 % des Ertrags.
Fazit: Das wachsende Interesse an steuerlich optimierten Renditen ist den Investmentgesellschaften bewusst. Immer mehr Produkte kommen auf den Markt, die diesem Umstand in erhöhtem Umfang Rechnung tragen. Es lohnt sich der Thematik Aufmerksamkeit zu schenken und die Depots unter diesem Blickwinkel zu prüfen und ggf. in Teilen zu restrukturieren. Niemand sollte mehr Steuern zahlen, als unbedingt notwendig ist.
(Björn Drescher)







