Datum: 08.06.2011
- Halbzeit - Gesellschaftsrechtliche Entwicklungen 2011 in Rechtsprechung und Fachschrifttum zu notleidenden geschlossenen Fonds
Rund 1,9 Mio. Anleger sind an Immobilien-, Schiff-, Flugzeug-, Medien-und erneuerbare Ener-gien-Fonds sowie Private Equity-Gesellschaften beteiligt,1) so daß geschlossene Fonds nach wie vor ihren Stellenwert haben. Aus notleidenden geschlossenen Fonds der Vergangenheit kann man lernen, wie von der Rechtsprechung beanstandete rechtliche Probleme gegenwärtig und künftig vermieden werden können.
Tritt jemend einer Personengesellschaft bei, dann bedarf dies grundsätzlich des Vertragsabschlusses mit allen Gesellschaftern. Von diesem Grundsatz ist dann eine Ausnahme möglich, wenn z.B. im Gesellschaftsvertrag von vornherein dem Komplementär das Recht eingeräumt wird, für die Gesellschafter das Einverständnis zu erteilen. Schließt in einem solchen Fall der Komplementär namens der Publikums-KG den Aufnahmevertrag ab, so ist mit dem BGH eine Auslegung dahingehend vorzunehmen, daß diese Erklärung für die KG und deren Gesellschafter abgegeben worden ist.
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