Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Der Kommentar

Wirtschaftlich schwierige Zeiten und Zyk-len, die bestimmte Kapitalanlagen eher an den unteren Rand der Rentabilität drük-ken, bringen merkwürdige Stilblüten her-vor.
So im Fall des Ehepaars, dessen Eigen-tumswohnung finanziert durch die dama-lige Hypo und Vereinsbank Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof war.

Im besagten Fall sei das Ehepaar von einem banknahen Vermittler zum Kauf „überredet” worden. Die Bank habe einer Finanzierung zugestimmt. Landgericht und Ober-landesgericht wiesen die Klage ab, weil das Verbrau-cherkreditgesetz Hypotheken und Darlehen ausdrücklich von den Widerrufsrechten ausnimmt.
Beim Bundesgerichtshof angekommen, machte dieser sich beim Europäischen Gerichtshof schlau.

Ergebnis:
Entgegen dem deutschen Recht ist man hier der Mei-nung, Anleger könnten bei sogenannten Haustürge-schäften jederzeit zurücktreten, wenn über die Rück-trittsmöglichkeit nicht informiert wurde.

Also wäre der Wohnungskauf rückabzuwickeln selbst fünf Jahre nach dem Kauf. Klare Gegenposition bezieht der Bundesverband deutscher Banken: Ob die o.g. Entscheidung wirklich ins deutsche Recht umgesetzt würde, stände in den Sternen. Zudem fände in der Wohnung vieler Anleger nur der Erstkontakt statt, während der eigentlich Kreditvertrag in den Räumen der Bank abgeschlossen würde. Anleger sollten sich also nicht gar zu viel Hoffnung machen.

Erste Überlegung: Im Prinzip müsste man mit diesem Thema sensibel und unter Berücksichtigung des Einzelfalls umgehen. Teile der Medien sehen dies jedoch anders. Hier gibt es endlich „Gerechtigkeit für geschädigte Anleger” sowie eine Chance für „geprellte Anleger” aus „Schrottimmobilien” heraus zu kommen. Diese undifferenzierte Diktion kennen wir seit Jahren.

Als Branchenblatt können wir uns zwar immer wieder hierüber aufregen und versuchen, durch entsprechende Informationen entgegen zu wirken. Oft fühlen wir uns jedoch wie der einsame Rufer in der Wüste. Von keiner Interessenvertretung der Branche auch nur einmal Rückenwind. Gleiches erlebten wir schon bei der Diskussion um die bei den BMF-Urteile zur Abschaffung der Vermittlungsprovisionen und sonstigen Gebühren als sofort abschreibbare Werbungskosten.

Zweite Überlegung: An Qualität kommt kein Marktteilnehmer mehr vorbei. Finanzwelt wird daher künftig seinen Fokus ausschließlich auf Qualitätsvertrieb und Qualitätinitiatoren legen. Die kommenden Ausgaben der Finanzwelt werden sich verstärkt mit den Anforderungen an den Vertrieb und die Anbieter der Zukunft beschäftigen

Michael Oehme, Chefredakteur

Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: