Es wird Zeit, zu handeln!
Abgeltungssteuer
Weniger als 50 % der Deutschen haben bis heute den Begriff Abgeltungssteuer gehört, weniger als 10 % fühlen sich ausreichend informiert oder haben ihre Strategien den neuen Gegebenheiten angepasst. Ein Albtraum, bedenkt man, dass keine 9 Monate mehr bis zum Stichtag bleiben!
Statt darüber nachzudenken, wie man das Bewusstsein schärfen kann, diskutieren Teile der Öffentlichkeit anscheinend lieber die akademische Frage, wie man das Wort als solches denn schreibt: Während das eine Lager „Abgeltungssteuer“ mit einem so genannten Fugen-S schreiben möchte, sind andere, die sich für berufen halten, neues deutsches Sprachgut zu schützen, der festen Überzeugung, auf das Fugen-S verzichten zu müssen – also „Abgeltungsteuer“. Als ob wir keine anderen Sorgen hätten!Das Problem ist hinreichend bekannt. Die Bundesregierung hat im März 2007 eine Neuordnung der Besteuerung von Kapitaleinkünften beschlossen. Wurden die Erträge bisher als eine von sieben Einkunftsarten bei der Bemessung des individuellen Einkommenssteuersatzes berücksichtigt und mit diesem besteuert, werden sie ab 1. Januar 2009 separat betrachtet und unabhängig von der Haltedauer generell pauschal mit einem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 % zzgl. Soli und Kirchensteuer besteuert. Liegt der individuelle Steuersatz unterhalb 25 %, ersetzt der eigene den pauschalen. Steuerbar sind grundsätzlich alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, also nicht nur die ordentlichen Erträge, wie z. B. Zinsen und Dividenden, sondern auch die Kursgewinne, die bisher nach einjähriger Haltedauer steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Zeitgleich wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft, das bisher zu einer Halbierung der steuerbaren Dividendeneinnahmen führte, und der Sparerfreibetrag und die entsprechende Werbungskostenpauschale wird zum Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zusammengefasst.
Über die Vor- und Nachteile dieser Gesetzesänderung wurde viel geschrieben. An der unbequemen Wahrheit, der Anleger nun mit geeigneten Schritten begegnen müssen, ändert sich dessen ungeachtet bis auf Weiteres nichts mehr. Gewinner dieser Steueränderung sind vor allem jene Anleger, die klassische Zinspapiere halten und deren individueller Einkommenssteuersatz oberhalb des nun geplanten pauschalen Steuersatzes liegt, sowie die kurzfristig spekulativ orientierten Wertpapierbesitzer mit hohen individuellen Steuersätzen, die ihre innerhalb eines Jahres realisierten Kursgewinne bisher als „sonstige Einkünfte“ versteuern mussten und nun ihre Gewinne lediglich dem pauschalen Steuersatz unterwerfen müssen. Verlierer sind mehr oder weniger alle langfristig orientierten Wertpapierbesitzer, deren Erträge zu großen Teilen aus Dividendenerträgen und den bisher steuerfreien Kursgewinnen resultieren.
Entscheidend kommt es jetzt darauf an, die „Altfallregelung“ zu verstehen! Alle vor dem 31.12.2008 erworbenen Wertpapiere kommen in den Genuss der „Altfallregelung“. Will sagen, die Kursgewinne dieser Investments können unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch Jahrzehnte später noch steuerfrei vereinnahmt werden. Voraussetzung bleibt eine Haltedauer von mindestens 12 Monaten. Die laufenden Erträge wie Zinsen und Dividenden werden auch bei den Altfall-Investments ab 1. Januar 2009 mit dem Abgeltungssteuersatz und nicht mehr mit dem individuellen Einkommenssteuersatz bemessen. Die Steuern werden laufend von den Depot führenden Stellen zum Zeitpunkt des Zuflusses an die Finanzbehörden abgeführt. Die Altfallregelung wirkt sich auch auf die Fondssparpläne aus. Alle bis zum Stichtag getätigten Sparplanraten kommen in ihren Genuss, alle späteren nicht mehr.
Der Blick in das europäische Ausland zeigt, dass die Einführung von Abgeltungssteuern auf Kapitaleinkünfte im Trend liegt und nicht per se etwas Schlechtes ist. Aber die Art und Weise, um nicht zu sagen, der deutsche Weg zu einer Abgeltungssteuer, wird sich auf die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland und die Vermögensbildung seiner Bürger kontraproduktiv auswirken. Kritikpunkte, um nur einige wenige zu nennen, sind der pauschale Steuersatz, der zu hoch ist, und der Freibetrag, der zu niedrig ist. Die vielen Ausnahmeregelungen stehen einer Steuervereinfachung in der Praxis im Wege, und die Administration, speziell die IT-Abteilungen der Bankenindustrie, stehen vor enormen Herausforderungen. Besonders schädlich könnte sich auf das Anlageverhalten der Bürger langfristig vor allem die Abschaffung der Spekulationsfrist auswirken. Diese Spekulationsfrist war keine Laune der Natur, sondern eine durchdachte Einrichtung, die den kurzfristigen Spekulanten, man könnte auch sagen „Zocker“, vom langfristigen Investor unterschied, der sein Vermögen dem Produktivkapital und damit der Wirtschaft zur Verfügung stellte. Mit der Abschaffung dieser Frist sind folglich wichtige Investitionsanreize beseitigt worden, was hinsichtlich des Anlegerverhaltens nicht ohne Konsequenzen bleiben kann. Frankreich beispielsweise war in diesem Zusammenhang weitaus klüger im Rahmen der Ausgestaltung der Abgeltungssteuer. Dort werden Kursgewinne grundsätzlich mit 27 % besteuert. Hält der Investor seine Anteile allerdings länger als acht Jahre, wird er mit steuerfreien Kursgewinnen belohnt. Zudem steht ihm im Gegensatz zum deutschen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro ein jährlicher Freibetrag von 20.000 Euro zur Verfügung.
Grundsätzlich steht die deutsche Form der Abgeltungssteuer zudem der Entwicklung der Aktienkultur im Wege, die für unsere Wirtschaft wichtig ist. Denn wenn die Kursgewinne zu versteuern sind, entfällt den Aktionären ein wichtiger Anreiz, der sie motivieren soll, den Märkten Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Es bleibt ihnen nur noch die Hoffnung auf eine angemessene Risikoprämie oberhalb der Erträge klassischer Festgeldanlagen. Viele Anleger werden ihre Aktiendepots unter diesem Blickwinkel noch einmal besonderen Chance-/ Risikoüberlegungen unterziehen und ihre Engagements angesichts der seit Jahren gestiegenen Aktienkurse nun wohl eher reduzieren.
Mit Blick auf das Investitionsverhalten im laufenden Jahr steht nun zu erwarten, dass das Selektionskriterium „steuerliche Ertragsoptimierung“ im Rahmen der Auswahlprozesse von Kapitalanlagen eine unangemessen große Bedeutung genießen wird. Andere Kriterien, wie z. B. die zu erwartende Rendite, die Konstruktion und die Kosten eines Produktes, werden bedauerlicherweise in den Hintergrund treten. Ferner ist von einer Renaissance der Lebensversicherungen auszugehen, was vor allem den Bereich der fondsgebundenen Produkte betrifft. Hier werden die Anbieter unter anderem mit Steuerstundungseffekten bei den ordentlichen Erträgen wie Zinsen und Dividenden werben. Will man später nicht überrascht werden, sollte man diese Vorteile aber auch gegen die mit einer Versicherung verbundenen Kosten abwägen. Darüber hinaus steht zu erwarten, dass es einen stärkeren Trend zu Mantellösungen wie z. B. Investmentfonds geben wird, der zu Lasten direkter Investments, also der Einzeltitel, gehen wird. Auch bei den spezialisierten Fonds dürfte es zu Umschichtungen zu Gunsten von Multi Asset Fonds, Dachfonds und Lifecycle Funds kommen.
Grundlegend kommt es bei der Anpassung bestehender Depots an die Abgeltungssteuer darauf an, zu erkennen, dass es nicht das eine, das einzig richtige Produkt und auch nicht die allein selig machende Strategie gibt. Der Trend dürfte dessen ungeachtet aber zu Konservierungsstrategien gehen. Die Anleger werden mit Blick auf die Bestandsschutzregelung und den Vertrauensschutz bemüht sein, ihre Vermögen, die sie vor dem Stichtag besitzen, möglichst langfristig zu investieren. Unter Umständen treffen sie in diesem Zusammenhang jetzt Anlageentscheidungen für die nächsten 20 Jahre. Somit muss das gesamte Fondsuniversum unter zwei Aspekten untersucht werden: Welche Produkte sind langfristig flexibel genug, auf die vor uns liegenden Börsenszenarien flexibel zu reagieren? Und, welches Management lässt über einen derart langen Anlagezeitraum Leistungskonstanz erwarten? Unter Berücksichtigung dieser beiden Kriterien schmilzt das Fondsuniversum rasch auf wenige hundert Fonds zusammen. Es empfiehlt sich daher, auf mehrere vermögensverwaltende Aktien lastige und reinrassige Aktienfonds zu setzen und das Risiko einer Fehlentscheidung auf ein Bündel bewährter Produkte zu streuen. Die größte Gefahr besteht in diesem Zusammenhang darin, zu viel Rücksicht auf die aktuelle angespannte Börsenlage zu nehmen, die nur ein untergeordnetes Szenario innerhalb einer langfristigen Anlagestrategie darstellt. Werden die Quoten für spezialisierte Geldmarkt-, Renten- und Immobilienfonds jetzt zu hoch gesetzt, können sie später nach dem Stichtag nicht mehr steuerneutral zu Gunsten renditestärkerer Wertpapierarten, wie z. B. Aktien, revidiert werden.
Wenn auch bisher noch keine große branchenweite Abgeltungssteuer-Marketing- Kampagne im laufenden Jahr erkennbar ist, muss dennoch angenommen werden, dass sich die Vertriebsaktivitäten der Produktgeber im Jahresverlauf verstärken und im vierten Quartal ihren Höhepunkt finden werden. Das Geschäft mit der Angst vor der Steuer ist einfach zu verlockend und zu groß. Beispielhaft für das Mögliche leuchtet die Union Investment, die mit einem steueroptimierten Geldmarktfonds mit Verweis auf die Halbierung der Sparerfreibeträge zu Jahresbeginn 2007 in den folgenden 12 Monaten 12,4 Mrd. Euro einsammeln konnte.
2008 wird das Jahr der Abgeltungs steuer sein: Man darf gespannt bleiben, was die Marktakteure daraus machen. Mit Blick auf die Konservierungsstrategie dürfte der alte Grundsatz der Heiratswilligen der Richtige sein: Drum prüfe, wer sich ewig bindet!
Stefan Schneider,
Geschäftsleiter IPConcept Fund Management S. A.
Tendenziell neigen Anleger dazu, Steuervorteile bei ihren Anlageentscheidungen stärker zu gewichten als objektive Anlagekriterien, wie Sicherheit, Liquidität und Rendite. Mit der anstehenden Abgeltungssteuer entsteht beim Anleger ohne Frage zusätzlicher Informations- und Beratungsbedarf. Für den Vertrieb bietet die Abgeltungssteuer damit zusätzliche Ansatzpunkte für Kundengespräche. Dabei sollte stringent auf Objektivität und stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation und der Interessen des Kunden bei der Beratung Wert gelegt werden. In der momentanen volatilen Phase und vor dem Hintergrund der Verunsicherung der Anleger wird es nicht leicht sein, die Anleger von einer stärkeren Gewichtung des Aktiensegmentes zu überzeugen, obwohl ein antizyklischer Einstieg Chancen bietet. Generell dürften Investmentfonds 2008 von der Einführung der Abgeltungssteuer profitieren. Und weil die Verkaufsneigung 2009 in Folge der Abgeltungssteuer nachlassen wird, trägt das zusätzlich zur Verstetigung der Fondsvermögen bei. Ein Grund mehr, bei der Beratung der Kunden auf langfristige Strategien mit starker Berücksichtigung der Anlegerneigung und Produktqualität zu setzen.
Steffen Leipold,
Leiter Vertrieb Maklerpools und IFAs bei der DWS
Wer dieses Jahr Investmentfonds kauft und sie länger als ein Jahr hält, muss beim Verkauf keine Abgeltungssteuer auf die Gewinne zahlen. Es lohnt sich also, noch bis Ende 2008 den Anteil renditestarker Fonds im Depot zu erhöhen und die Fonds langfristig zu halten. Für Anleger und Makler wird es wichtiger, auf Größe und Qualität einer Investmentgesellschaft zu achten. Aktuell warten viele Anleger angesichts des unklaren Börsenumfelds ab. Jetzt gilt es für Berater, zu informieren und aufzuklären. Steuersensitive Anlageentscheidungen werden typischerweise am Jahresende getroffen. Als Grundlage eines erfolgreichen Depots bieten sich jetzt und auch künftig weltweit anlegende Aktienfonds und Vermögensverwaltungskonzepte mit Fonds an. Länder-, Branchenund Themenfonds sind als ertragsstarke Beimischung geeignet.
Christoph Bergweiler,
Leiter Distribution Sales bei JPMorgan Asset Management
Die Abgeltungssteuer ist ein guter Katalysator, sich intensiv mit dem eigenen Depot zu beschäftigen. Einen „Vermittlungsboom" wird es aber aus unserer Sicht nicht geben. Vielmehr erwarten wir, dass Anleger ihre bestehenden Investments langfristiger ausrichten. Davon sollten aktiv verwaltete Mischfonds, Dachfonds, Lebenszykluskonzepte sowie wertorientierte Anlagestrategien profitieren. Taktische Modethemen verlieren dagegen an Bedeutung. Für uns als Fondsindustrie bietet die aktuell stärkere Aufmerksamkeit die besondere Chance, das Anlageinstrument „Fonds" über das kommende Jahr hinaus zu positionieren. Die Vorteile der Anlageklasse sind dabei jedoch sauber herauszustellen und zu kommunizieren. Sonst gelingt es nicht, 2008 als Startjahr für die langfristige und breite Akzeptanz von Fonds zu nutzen.
Andreas Fink,
Direktor BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
Anleger sollten die letztmalige Gelegenheit nutzen, in Wertpapiere anzulegen, deren Kursgewinne dauerhaft von der Abgeltungsteuer befreit bleiben. Daher wird 2008 das Jahr der Vermögensstrukturierung sein. In den verbleibenden gut neun Monaten bis zur Einführung der Abgeltungssteuer sollten Anleger gemeinsam mit ihrem Berater eine sinnvolle Vermögensaufteilung schaffen, damit sie langfristig gut aufgestellt sind. Hierbei ist es grundsätzlich empfehlenswert, den Anteil insbesondere renditestarker Anlageformen wie zum Beispiel Aktienfonds, Mischfonds oder Dachfonds im Depot tendenziell zu erhöhen – hier haben viele Deutsche Nachholbedarf. Aber auch für die Zeit ab 2009 ändert sich die Grundaussage nicht, dass Aktienfonds auch nach Steuern langfristig die höchsten Renditen erwarten lassen.
Achim Küssner,
Geschäftsführer Schroder Investment Management GmbH in Deutschland und Österreich
Mit der Abgeltungssteuer belastet der Staat die eigentlich er - wünschte private Altersvorsorge. Trotzdem: Die Angst vor einer Steuer ist ein schlechter Ratgeber, wenn es um die richtigen Anlageentscheidungen geht. Es hat keinen Sinn, einen Fonds auf Verdacht zu kaufen, wenn er nicht ins Portfolio passt. Stattdessen wäre es sinnvoll, die langfristige Anlagestrategie zu überprüfen, was bei vielen Anlegern ohnehin regelmäßig auf dem Programm steht bzw. stehen sollte. Dabei schadet ein Blick auf den steuerlichen Effekt sicher nicht – die persönlichen Anlagebedürfnisse bleiben aber wichtiger. Nun sind Profis den Amateuren nicht immer überlegen, aber hier sind sie eindeutig im Vorteil: Multi-Asset-Fonds passen ihren Mix aus verschiedenen Anlageklassen ständig der Marktsituation an. Das ist innerhalb des Fonds auch nach dem 1.1.2009 steuerfrei, das private Umschichten von einem Fonds auf den anderen aber nicht. Wer also plant, einen Fonds zu kaufen und langfristig zu halten, für den ist die Abgeltungssteuer eine zusätzliche Motivation. Für alle anderen aber kein Grund, in Hektik auszubrechen.
Martin Theisinger,
Mitglied der Geschäftsführung von Fortis Investments Deutschland
Jede steuerinduzierte Anlageentscheidung führt zu Fehlallokationen! Es besteht Aufklärungsbedarf für die Finanzberater, die mit ihren Kunden die Anlageziele erörtern müssen. Antworten auf die Steuerfrage sollten gemanagte Portfolien und eine strukturierte Vermögensverwaltung sein, die an den Sparzielen des Anlegers ausgerichtet ist. Globale Aktienfonds, Dachfonds oder Multimanagementfonds sind langfristig gesehen die beste Wahl.
(Björn Drescher)







