Abwehr und Angriff bei rechtsmissbräuchlichen Klagen
Das Thema rechtsmissbräuchlicher Klagen wurden in der Rechtsprechung und im Fachschrifttuminsbesondere insbesondere zu aktienrechtlichen Anfechtungsklagen behandelt. Nachfolgend wird verdeutlicht, daß dieses Thema auf diesen Bereich nicht begrenzt ist, sondern darüber hinaus reicht.
I. Einleitung
Auch am Kapitalmarkt häufen sich die Fälle von Masseklageverfahren. Unter der Behauptung, eine Vielzahl von Anleger seien durch Initiatoren, finanzierende Kreditinstitute bzw. den Kapitalanlagevertrieb geschädigt worden, werden Klageverfahren zahlreicher Anleger initiiert und koordiniert, da es in Deutschland das Rechtsinstitut des Sammelklageverfahrens (noch) nicht gibt. Dabei verschwimmen mitunter die Grenzen zwischen berechtigtem Klagebegehren und einem medienwirksamen initiieren von Klagen, deren Ziel es nicht unbedingt ist, ein Urteil zu erreichen, sondern einen Vergleich. Damit verschwimmen auch mitunter die Grenzen zwischen berechtigtem Klagebegehren und rechtsmissbräuchlicher Klage. Und für letzteren Fall gehen Kläger und deren Anwälte ein nicht unerhebliches persönliches Risiko ein, das über die bei einem Fall des verlorenen Prozesses entstehenden Prozesskosten hinausgehen kann. Ein Überblick soll dies verdeutlichen.
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(Dr. Jur. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Steuerrecht)








