LG München entschärft für Anlagevermittler die Haftung bei unterlassener Information über Negativberichterstattungen
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist sehr uneinheitlich, wenn es um die Frage geht, ob und unter welchen Voraussetzungen Anlagevermittler/-berater potentielle Kapitalanleger über Negativberichterstattungen in Brancheninformationsdiensten informieren müssen (Nachweise bei Wagner WM 2002, 1037). Die herrschende Meinung im iuristischen Fachschrifttum hat sich gegen eine generelle Informationspflicht ausgesprochen (Assmann ZIP 2002, 637; Edelmann BKR 2003, 438; Loritz NZG 2002, 889; Wagner WM 2002, 1037). Hinzu kommt, daß manche Negativberichte in gewissen Brancheninformationsdiensten entweder nicht auf Recherchen beruhen oder durch Dritte beeinflußt werden, was nichts mit Pressefreiheit sondern mit Pflichtverletzungen besagter Pressemedien zu tun hat und deshalb nicht Aufklärungspflichten von Anlagevermittlern/-beratern auslösen können, sondern zu Schadensersatzpflichten solcher Pressemedien führen kann (dazu Wagner WM 2003, 1158). Vor diesem Umfeld ist die neueste Entscheidung des Landgerichtes München I vom 02.05.2003 (22 O 6258/02) einzuordnen. » Weiter...