AIFM
Alle InForMiert?
© Foto: Pei Ling Hoo - fotolia.comEine Richtlinie bedroht ein Marksegment. Wer immer noch glaubt, er könne bei EU Richtlinien abwarten, bis sich Berlin mit der Umsetzung der Materie befasst, dem geht es wie dem Ehemann, der bei Besprechung des Hausbauvorhabens mit seiner Frau realisiert, dass er gerade noch über die Wandfarbe seines Hobbyraums diskutieren kann und alles andere schon steht.
Die Branchenvertreter der geschlossenen Fonds müssen sich daher gegenwärtig auch bei den Engländern dafür bedanken, dass der am 30. April dieses Jahres vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager – AIFM) noch nicht verabschiedet wurde. In ihrer derzeit vorliegenden Form hätte diese EU-Richtlinie gravierende Auswirkungen auf die Branche der geschlossenen Fonds, die überwiegend im deutschsprachigen Raum beheimatet ist und deren Besonderheiten in der Richtlinie nicht berücksichtig werden.
Die AIFM zielt in erster Linie darauf, die bisher nicht ausreichend regulierten Hedgefonds und ihre systemrelevanten Risiken zu bändigen. Um hier sämtliche Schlupflöcher zu stopfen, wurde der Rahmen der Richtlinie so weit gefasst, dass jede Fondsart, die bisher nicht in anderen Richtlinien geregelt ist, erfasst werden soll. Dadurch werden auch die deutschen KG-Modelle betroffen, ohne dass von ihnen ein Marktrisiko ausgeht, welches mit den Hedgefonds auch nur ansatzweise zu vergleichen wäre.
Ziel der AIFM ist es beispielsweise, die Auswirkungen von „dynamischen Handel und Leerverkäufen auf die Funktionsweise des Finanzmarktes und damit verbundene Marktmissbrauchsmöglichkeiten“ einzugrenzen, oder aber prozyklische Auswirkungen von Herdenverhalten und Risikokonzentration in bestimmten Marktsegmenten zu verhindern. Es ist auch dem Laien unmittelbar ersichtlich, dass die Anlageform des geschlossenen Fonds mit ihrer üblichen Ausgestaltung als Einobjektfonds und der Investition in Sachwerte hier nicht Teil dieser Risikolandschaft ist.
Da in der Richtlinie sämtliche Fondsarten über einen Kamm geschert werden, wäre auch jedes mittelgroße deutsche Emissionshaus, das ein platziertes Gesamtvolumen von 100 Mio. Euro überschritten hat, verpflichtet, das gesamte kostenintensive Risikobegrenzungs-Management leisten zu müssen. Die Werkzeuge, die hier zur Risikobegrenzung eingesetzt werden sollen, sind nicht auf das Produkt geschlossener Fonds angepasst und würden daher lediglich teuer und nutzlos im Schrank liegen, ohne die Qualität der Fonds maßgeblich zu verbessern. So sollen beispielsweise der Wert des Fondsvermögens und der ausgegebenen Fondsanteile mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Bewerter begutachtet werden. Dies sowie Vorschriften für die Einrichtung von Risikomanagement und Liquiditätsmanagementsystemen etc. führt dazu, dass der Fonds mit Kosten belastet wird, die die Rentabilität der Anlage so nachhaltig schmälern, dass einem Anleger die Investition in ein derart gegängeltes unternehmerisches Risikos nicht mehr angeraten werden kann.
Die Richtlinie sieht im Übrigen vor, dass Alternative Fonds und damit auch geschlossene Fondsbeteiligungen nur noch institutionellen Investoren angeboten und nicht an Privatanleger vertrieben werden dürfen. Dies würde den deutschen Markt von den Füßen auf den Kopf stellen.
Die Richtlinie enthält jedoch auch eine Vielzahl richtiger Ansätze, die sich insbesondere auch mit dem Regulierungsvorschlag des VGF Verband Geschlossener Fonds decken. So zum Beispiel die Einführung von Mindesteigenkapitalanforderungen für die Emissionshäuser und Vorgaben für die Qualifikation von Fondsmanagern. Hier muss auf europäischer Ebene Werbung für eine Ausdifferenzierung der Richtlinie gemacht werden, die sicherstellt, dass für jede Fondsart nur der Regulierungsrahmen Anwendung findet, der auch auf das jeweilige Fondsobjekt passt.
Für Aktivitäten in diese Richtung bleibt nach unserer Einschätzung nur noch wenig Zeit, da die schwedische Ratspräsidentschaft derzeit bereits auf eine Abstimmung der Richtlinie noch in diesem Jahr drängt. Aus Gesprächen mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums ist bekannt, dass auch dort erhebliche Kritik an dem Richtlinienentwurf besteht. Zudem kann, die deutsche Fondsbranche glücklicherweise feststellen, dass ebenso aus anderen Ländern Widerstände laut werden, so dass es noch nicht zu spät ist.
(Martin Klein)







