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Datum: 01.02.2012

Allianz: Altersversorgung beim 400-Euro-Job

© Foto: Nicole Effinger - Fotolia.com
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Gerade wenn es um die Altersvorsorge geht, sind Minijobber im Hintertreffen. Da der Verdienst meist unter 400 Euro liegt, entrichtet der Arbeitergeber auch nur eine Pauschale für die Sozialversicherung und Steuern. Der Minijobber hat keine Kosten, da er versicherungsfrei bei der Rentenversicherung gilt. Doch hier mahnt die Allianz zur Vorsicht, denn lediglich durch einen kleinen Mehraufwand kann der 400-Euro Arbeitnehmer seine künftige Rentenanwartschaft aufstocken.

(fw/ck) Der normale Beitragssatz für die Rentenversicherung liegt aktuell bei 19,6 %. Der Pauschalsatz, den ein Arbeitgeber für seine 400-Euro-Arbeitskräfte abführt, liegt allerdings nur bei 15 % daher tut der Minijobber gut dran, die restlichen 4,6 % aus eigener Tasche beizusteuern. „Für einen monatlichen Mehraufwand von 18,40 Euro (4,6 Prozent aus 400 Euro) wird der Minijob als Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung voll angerechnet“, rechnet die Allianz vor. Sollte der Minijobber zudem über ein Riesterprodukt verfügen, bringt ihm die Aufstockung zugleich das Recht, wenn er auf seine Versicherungsfreiheit verzichtet, die Riesterförderung direkt in Anspruch zu nehmen. Das bringt ihm in jedem Jahr 154 Euro Grundzulage und jeweils 185 Euro Kinderzulage. Wurde der Nachwuchs 2008 oder später geboren, steigt die Kinderzulage auf 300 Euro.

www. allianz.de


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