Reif zum Pflücken
Altersvorsorge
Das Thema Altersvorsorge ist seit geraumer Zeit im Fokus des öffentlichen Interesses. Durch die Aufklärungen seit Anfang des Jahres, gerade seitens der Presse, müsste mittlerweile bei jedem Haushalt die Nachricht angekommen sein, dass die Renditen der gesetzlichen Renten immer weiter sinken und dass mehr als die Hälfte...
derHaushalte in Deutschland ihre Deckungslücke
aus derzeitigem Finanzvermögen
bzw. Altersvermögen und künftigen
Ersparnissen nicht decken können.
Sparen mit Hilfe des 3-Schichten-
Modells für einen gesunden Rentenabend
ist demnach die Aufforderung
des Staates. Daher wurden und werden
gesetzliche Schritte unternommen, um
dieses Sparen attraktiver zu machen.
Doch die deutschen Bundesbürger können
oder wollen derzeit noch nicht richtig
vorsorgen. Schon spricht die Politik
sogar von einem Obligatorium – einer
staatlich verordneten Sparpflicht – um
den Menschen in Deutschland die
Altersorge zu „erleichtern“.
Die betriebliche Altersversorgung ist
wieder da! Im Rahmen der Wahl der
richtigen Altersvorsorge wurde ein
Produkt von Assekuranz und Vertrieb
entdeckt, das so neu gar nicht ist: Die
betriebliche Altersversorgung. Diese
stellt nämlich mit ihrer mittlerweile
über 150 Jahre langen Geschichte nicht
nur einen festen Bestandteil der deutschen
Alterssicherung dar, sondern
besitzt sogar eine längere Tradition als
die gesetzliche Rentenversicherung!
Bis zum Jahre 2001 und der durch die
Rentenreform verbesserten Rahmenbedingungen
war die zusätzliche Leistung
in Form einer Betriebsrente meist
nur im öffentlichen Dienst oder in
großen Unternehmen die Regel. Seit
2001 wird die betriebliche Altersvorsorge
staatlich gefördert und jeder
Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen
Anspruch auf Entgeltumwandlung.
„Die Renaissance der betrieblichen
Altersversorgung begann bereits
2002“, meint auch Jörg Braun, Leiter
Maklervertrieb und Mitglied des Vorstands
der Allianz Pensionskasse AG.
Ferner erläutert der Allianz Fachmann:
„Das ist auch notwendig, denn zusätzliche
Betriebsrentenansprüche sind angesichts
der Einschnitte in die gesetzliche
Rentenversicherung heute wichtiger
denn je.“
So wurde das Interesse für eine subventionierte
Betriebsrente in diesem
Jahr nochmals durch die Einführung
und den damit verbundenen gesetzlichen
Förderungen des Alterseinkünftegesetzes
(AltEinkG) verstärkt. Dabei
besteht durch die Entgeltumwandlung
ein erhebliches Potential, steuer- und
bis 2008 auch noch sozialversicherungsbegünstigt
für den späteren
Ruhestand vorzusorgen. Denn durch
die seit 01. Januar 2005 geltende nachgelagerte
Besteuerung erhält der Fiskus
seinen steuerpflichtigen Anteil
durch den Leistungsempfänger in dem
für den Arbeitnehmer meist deutlich
günstigeren Rentenalter. „Es zeigt
sich, dass durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes
die steuerfreie
Entgeltumwandlung durch die Mitarbeiter
in den Unternehmen verstärkt
angenommen wird. Wegen des Kostendrucks
deutscher Unternehmen ist dagegen
die rein arbeitgeberfinanzierte
betriebliche Altersversorgung tendenziell
eher rückläufig“, beschreibt
Reinhard Kunz, Vorstandsmitglied der
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung
a.G., den aktuellen Trend. Dementsprechend
sind fast alle Assekuranzen
mit dem vergangenen bAV-Geschäftsjahr
und dem Start ins Jahr 2005 sehr
zufrieden. Und dies wird wohl auch noch
so weiter gehen, denn laut Condor-
Lebensversicherung „…ist die bAV derzeit
– so wie die private Vorsorge auch –
ein Markt, bei dem die Vorzeichen deutlich
auf 'Wachstum' stehen“.
Eine von der HDI Pensionsmanagement
AG in Auftrag gegebene F.A.Z.
Studie verdeutlicht allerdings, dass sich
der sehr rentable Weg der Entgeltumwandlung
– also der Verzicht auf einen
Teil seines Entgeltanspruchs, den der
Arbeitgeber für eine betriebliche Altersvorsorge
verwendet – bis dato nur in den
Führungsetagen der Unternehmen fest
verankert hat. So sind laut der Studie
Führungskräfte nicht nur bei der Entgeltumwandlung
Vorreiter, sondern
auch bei der Möglichkeit der Mischfinanzierung
– der Vorsorgefinanzierung
durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Zukünftig erwägt jede sechste Firma
die Neueinführung solch einer gemischt
finanzierten Betriebsrente mit überwiegendem
Arbeitnehmeranteil, wobei
größere Unternehmen eher Pläne für
einen Arbeitgeberbonus schmieden als
kleinere. Die Notwendigkeit der Eigenvorsorge
im Wege der betrieblichen
Altersvorsorge scheint demnach bei
einigen Mitarbeitern noch nicht flächendeckend
verbreitet zu sein.
Welcher Durchführungsweg ist der
Beste? Uneins sind sich die Versicherer,
wenn es um den „richtigen Weg“ der
betrieblichen Altersversorgung geht. So
erwähnen alle, dass es keinen Königsweg
gäbe und es einer individuellen Beratung
bedarf, welcher der fünf Durchführungswege
für welchen Arbeitnehmer
und Arbeitgeber am sinnvollsten ist.
Jedoch gibt es bei jedem Versicherer
Erfahrungswerte, welcher Weg beim
Kunden am begehrtesten ist. So hat beispielsweise
HDI die Erfahrung gemacht,
dass sich die Wege der einfach zu handhabenden
Direktversicherung und der
Pensionskasse durchgesetzt haben.
Künftig sieht die ALTE LEIPZIGER Potenzial
im Bereich der Ablösung bestehender
Direkt- und Unterstützungskassezusagen
durch Pensionsfonds.
Diese Entwicklung bestätigt auch Silvia
Götzen, Abteilungsleiterin Marketing und
Produktmanagement von HDI Leben:
„Betrachtet man die einzelnen Durchführungswege,
so wird die Direktzusage
an Bedeutung verlieren – auch wenn sie
bisher noch den höchsten Anteil an der
bAV hält. Der Grund hierfür liegt in
neuen Regelungen der internationalen
Rechnungslegung. Das Neugeschäft für
den Pensionsfonds kommt schwerpunktmäßig
aus der Übertragung von bestehenden
Zusagen. Damit hier eine höhere
Akzeptanz erreicht wird, müssen noch
die gesetzlichen Rahmenbedingungen
verbessert werden.“
Auch die Swiss Life sieht die Direktversicherung
und die Unterstützungskasse
als Trendsetter. Hierzu Siegfried
Singer, Leiter Vertrieb betriebliche
Altersvorsorge bei Swiss Life Deutschland:
„Wenn man von ‚den Gewinnern’
in der bAV sprechen will, dann zählen
diese beiden Durchführungswege
neben dem Pensionsfonds dazu.“
Pensionskasse und Direktversicherung
– gerade bei kleinen Unternehmen –
sind auch die Renner der Allianz. Zudem
sehen sie in den Spezialprodukten,
wie beispielsweise Zeitkontenrückdeckung
mit Garantie zur Verfügung,
große Potentiale. „Mit dem Thema
‚Zeitwertkonten’ trifft man bei
Unternehmen auf großes Interesse und
hat einen hervorragenden Einstieg in
das gesamte Thema der Mitarbeiterversorgung“,
stimmt auch Jürgen
Linnenbürger, Bereichsleiter Maklervertrieb
Key Accounts bei Gerling, zu –
wobei aktuell die positivsten Entwicklungen
für Gerling bei den Durchführungswegen
Direktversicherung
und Pensionskasse im Rahmen der
Entgeltumwandlung liegen.
Verbesserungen erwünscht. Aber
längst ist nicht alles Gold, was glänzt
bei der bAV, und einige, wenngleich
wenige Hindernisse sollten aus Sicht
der Versicherer noch beseitigt werden.
Laut Condor kann langfristig die
Akzeptanz bei Verbrauchern nur dann
erzielt werden, wenn klare und langfristig
verbindliche Regelungen gelten.
Dies zähle sowohl für die Produkte wie
auch für die Rahmenbedingungen
durch Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsgesetze
und sei dem Gesetzgeber
bei der Einführung des
Alterseinkünftegesetzes noch nicht
abschließend gelungen.
„Verbesserungsfähig ist auf alle Fälle
die Aufklärung und Einbindung der
Arbeitnehmer. Hier erleben wir immer
wieder, dass in diese Richtung zu
wenig Beratung erfolgt“, beschreibt
Singer ein Hauptproblem. So betonen
alle Anbieter, dass die bAV einfach und
verständlich präsentiert werden muss.
Dazu HDI-Leben Fachfrau Götzen: „Die
Beratung zur bAV in Ergänzung zur privaten
oder sonst geförderten Vorsorge
sollte für den Vertrieb eine Selbstverständlichkeit
sein. Wir bieten deshalb
unseren Partnern entsprechende Hilfestellung
durch intelligente Softwarelösungen
und Schulungsprogramme.“
Auch Gerling-Maklerbetreuer Linnenbürger
betont, dass die Vermittler „die
Nase vorn haben werden, denen es
gelingt, ihre Kunden durch die drei
Schichten des AEG und die fünf Durchführungswege
der bAV gezielt zu
führen, ohne diese mit Informationen
zu überfrachten.“ Die notwendige und
sinnvolle Unterstützung erhalten Vermittler
hierbei in der Regel von den
Anbietern.
Jedoch sind auch die Arbeitgeber gefragt
bzw. sogar gefordert, denn nach
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
steht ein Arbeitgeber laut dem Betriebsrentengesetz
(§ 1a BetrAVG) in
der Pflicht zur Bereitstellung eines Systems
zur Entgeltumwandlung! Keine
„Soll-/Kann-/Darf-Regelung“, sondern
eine aufgrund seiner Fürsorgepflicht
bestehende verpflichtende Regelung.
Ein weiterer Knackpunkt stellt der
Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit
bei der bAV dar. „Nach heutiger
Rechtslage würden ab 2009 alle Beiträge
aus Entgeltumwandlungsvereinbarungen
sozialversicherungspflichtig.
Dies würde die Verbreitung der betrieblichen
Altersversorgung in unteren
Einkommensgruppen behindern",
erläutert Jörg Braun. Und Leipziger Vorstand
Kunz ergänzt: „Heute schon unterliegen
die Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung beim Bezug
der betrieblichen Altersversorgung
der Beitragspflicht zur Krankenversicherung
der Rentner sowie zur Pflegeversicherung.
Würde die Sozialversicherungsfreiheit
ab 2008 abgeschafft,
würde eine weitere Belastung in der Finanzierungsphase
hinzukommen. Dies
wäre kontraproduktiv, ist doch die Förderung
der betrieblichen Altersversorgung
erklärtes Ziel in der Sozialpolitik.“
Ein anderes Thema ist offensichtlich
hausgemacht: Laut einer Umfrage der
Unternehmensgruppe Steria Mummert
Consulting sind viele Versicherer unzufrieden
mit der ineffizienten Abwicklung
der bAV-Verträge. Da es vielen
Versicherungen in der Verwaltung
ihrer Versorgungszusagen derzeit
noch an elektronischer Unterstützung
fehlt, kommt es zu hohen Fehlerquoten
und langen Abwicklungszeiten, welche
die Margen der Versicherungsunternehmen
senken. Daher liegt ein
Augenmerk vieler Versicherer in der
Korrektur dieser Sorgenkinder und somit
soll es zu einer weiteren Steigerung
der Gewinne aus der betrieblichen
Altersversorgung kommen.
Verdrängungswettbewerb?
Auch bei der Thematik Verdrängungswettbewerb,
also ein Verdrängen der privaten Vorsorgemaßnahmen
durch die betrieblichen,
sind sich fast alle befragten Assekuranzen
einig: Keiner möchte von einer Verdrängung
sprechen.
„Nein, ein Verdrängungswettbewerb ist nicht
erkennbar. Sowohl das Privatkunden- als auch
das bAV-Geschäft wächst, wenngleich die
Zuwachsraten in der bAV höher sind“, erläutert
der Swiss Life Fachmann Singer. Dazu ergänzt
Braun: „Ein angemessener Lebensstandard
im Alter kann nur über eine
Kombination aus betrieblicher und privater
Vorsorge erreicht werden. Deshalb
müssen beide Säulen ausgebaut werden.
Immer mehr Bundesbürger wissen, dass
sie eigenverantwortlich für ihr Alter vorsorgen
müssen – das erklärt die
Wachstumsraten bei der privaten und
betrieblichen Altersvorsorge.“ Eine gegenwärtig
dynamischere Entwicklung der bAV
gegenüber der privaten beobachtet die ALTE
LEIPZIGER – dennoch wird auch hier nicht von
einer Verdrängung gesprochen. So beschreibt
Linnenbürger, dass „die Kapitallebensversicherung
an Bedeutung in den versicherungsförmigen
Durchführungswegen eingebüßt
haben“. So sind bei Gerling durch das
Alterseinkünftegesetz andere Produkte in den
Vordergrund gerückt worden, wie die Rentenversicherungen.
Hierzu Linnen–bürger: „Dies
beweisen die Umsatzentwicklungen in der
Direktversicherung, wo insbesondere die
fondsgebundenen Rentenversicherungen zu
nennen sind.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bAV aufgrund ihrer steuerlichen
und sozialversicherungspflichtigen Vorteile über die Entgeltumwandlung und ihre
nachgelagerte Besteuerung sicherlich für viele Vermittler und Assekuranzen ein
großer Gewinner des Jahres 2005 sein kann, jedoch besteht noch erhebliches
Markt- und Kundenpotenzial um die bAV- Früchte endgültig zu pflücken. Gerade
bei der Aufklärung des sozialpolitischen Auftrages des Arbeitgebers gilt es noch
Nacharbeit durch Vermittler und Assekuranz zu leisten sowie bei der grundsätzlichen
Aufklärungsarbeit beim Arbeitnehmer.







