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Wohnungsgenossenschaften voll im Trend

Anlageberater sollten auf Details achten

Rund zehn neue Wohnungsgenossenschaften werben seit Erscheinen des ersten FINANZWELT Beitrags im März 2002 um die Gunst der Anlageberater. Hohe Renditen dank staatlicher Förderung machen Immobilienbesitz für eine breite Zielgruppe möglich. Dennoch gibt es auch bei Wohnungsgenossenschaften Knock-Out-Kriterien, die Anlageberater kennen sollten. FINANZWELT sprach hierüber mit Alexandra Wiedmann, Vertriebsleiterin 3 + 1 AG (Odin-Gruppe) sowie dem Odin-Vorstandsvorsitzenden Per Lökkevik.

FINANZWELT: Publikationen wie Capital und Welt geben vor, was der Vertrieb jetzt aufgreift: 12 Prozent Rendite mit Wohnungsgenossenschaften. Wie geht das?

Wiedmann: Möglich wurden Wohnungsgenossenschaften als Kapitalanlagen durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Danach müssen Anleger lediglich Genossen sein, um die Eigenheimförderung zu erhalten und nicht in den Wohnungen leben. Ein Genossenschaftsanteil eines verheirateten Mannes mit zwei Kindern über 5200 Euro ist beispielsweise durch die Eigenheimzulage nach acht Jahren zurück gezahlt. Der Genosse ist aber dennoch im Besitz des Eigentumsanteils. Betrachten Sie zudem, dass Dividenden und Ausschüttungen gewährt werden und er bei Auflösung der Genossenschaft von den sogenannten stillen Rücklagen, sprich von den Wertsteigungen, profitieren kann, ist die Entscheidung für eine Wohnungsgenossenschaft doch sehr attraktiv.

FINANZWELT: Worauf sollten Anlageberater achten?

Wiedmann: Der Prospekt sollte gemäß IDW S4 geprüft sein. Ferner sollte eine Bestätigung durch ein Wirtschaftsprüfer Testat vorliegen, das die Genossenschaftseigenschaften und zwecke und die Förderfähigkeit durch die Eigenheimzulage bestätigt. Sicherheit bietet es, wenn die Genossenschaft kein Fremdkapital aufnimmt. Außerdem sollten Berater darauf achten, dass in den Chancen und Risiken das Prozedere der Förderung durch die Eigenheimzulage genau dargestellt wird. Die Zielgruppe der Anleger ist sehr breit, daher sollten hier erhöhte Anforderungen an den Prospektherausgeber gestellt werden. Aufgrund der historischen Erfahrungen raten Anlegerschützer zudem von Blind Pools ab. Im Gegenteil: Die Verkehrswerte sämtlicher Wohneinheiten sollten unter dem Gesichtspunkt banküblicher Beleihungswertermittlung nach Vorgaben des Hypothekenbankgesetzes von anerkannten und unabhängigen Gutachtern testiert sein.

FINANZWELT: Wie haben Sie dies in Ihrem Angebot umgesetzt?

Lökkevik: Selbstverständlich haben wir die oben genannten Forderungen in unserer Odin Wohnungsgenossenschaft sämtlich umgesetzt. Wir bieten zu allen Investitionsobjekten Gutachten, zudem eine baubegleitende Zusammenarbeit mit dem TÜV. Gemeinsam mit einem der stärksten Bauträgerpartner Europas, der NCC Deutsche Bau GmbH erstellen wir eine neue, hochwertige Wohnlandschaft mit herausragenden Chancen für Investoren. Unsere Philosophie ist es dabei, im Anlegerinteresse hochwertig, aber zu fairen Konditionen an einem einzigartigen Standort zu bauen.

FINANZWELT: Haben Sie bei rund 700 Wohnungen keine Bedenken mit der Vermietung?

Lökkevik: Wir haben bereits jetzt eine Warteliste von 400 Wohnungssuchenden, obwohl bislang keine Werbung gemacht wurde. Etwas Vergleichbares habe ich bisher noch nicht erlebt.

FINANZWELT: Was machen Sie, wenn im neunten Jahr die Förderung ausläuft und vereinzelt Genossen „aussteigen” möchten?

Lökkevik: Wir werden ein bevorzugtes Miet oder Vorverkaufsrecht anbieten, mit dem wir wahlweise eine längere Bindung der Investoren an unser Haus oder partiell Liquidität erzielen, mit der gekündigte Genossenschaftsanteile honoriert werden. Auf der anderen Seite zielt unsere Beratung im Kundengespräch aber ganz klar darauf ab, dass Anleger sich durch eine Beteiligung an der Odin Wohnungsgenossenschaft eine Immobilienrente ohne Risiko aufbauen können.

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