Vergleich: Anlegerschutz im geregelten Kapitalmarkt im Vergleich zum Grauen Kapitalmarkt
Anlegerschutz und „Grauer Kapitalmarkt“
Der BGH fordert bereits seit geraumer Zeit eine anlage- und anlegergerechte Information durch die Anbieterseite.1) Der Gesetzgeber ist inzwischen den Weg gegangen, sowohl im geregelten Kapitalmarkt wie auch im Grauen Kapitalmarkt eine Anlegerschutzverbesserung durch die Pflicht der Anbieterseite betreffend mehr Information anzustreben. Dies hat zur Folge, daß damit das Verschweigen gebotener Informationen unterbunden werden soll und gebotene Informationen für Anleger verständlich gestaltet werden sollen.
Zur gebotenen Information gehört auch eine anlegerbezogene Aussage zu Chancen und Risiken, der sich die in der Rechtsprechung des BGH2) geforderte worst case Betrachtung anzuschließen hat. Dieser Beitrag befaßt sich mit der Frage, welcher Erfolg diese gesetzgeberische Aktivitäten für einen verbesserten Anlegerschutz im Segment des Grauen Kapitalmarktes haben kann.
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(Dr. Jur. Klaus-R. Wagner, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Steuerrech)
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