Interview mit Rechtsanwalt Erich Hirsekorn
Außer Spesen nichts gewesen?
Wessen Fonds in eine Krisensituation gerät, der sucht berechtigterweise nach anwaltlicher Unterstützung. Doch hier trennt sich die sprichwörtliche Spreu vom Weizen. FINANZWELT sprach mit Rechtsanwalt Erich Hirsekorn aus Weinheim über die Chancen, als Anleger zu seinem Recht zu kommen und die Rolle sogenannter Interessengemeinschaften.
FINANZWELT: Sie vertreten Mandanten u.a. gegen eine Rechtsanwaltskanzlei, deren Anwälte von sich behaupten, Spezialisten auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts zu sein. Die Kanzlei ist jedoch, sagen Sie, hauptsächlich durch Aktivitäten bei der Gründung von Interessengemeinschaften (IG ´s) sichtbar geworden. Was sind die von Ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe?RA Hirsekorn: Konkret geht es darum, dass auf Auskünfte geklagt wird. Es ist schon bemerkenswert, dass Mandanten auf telefonische und schriftliche Anfragen oft keine Auskünfte erhalten.
Dem Einzelnen, der Mitglied einer sogenannten Interessengemeinschaft ist, interessieren verschiedene Fragen wie beispielsweise: Wer sind die weiteren Mitglieder in meiner IG? Wie sind die Gelder der Interessengemeinschaft verwendet worden? Den Mandanten stehen solche Auskünfte zu. Das Amtsgericht in Heidelberg hat dem entsprechend unserem Auskunftsbegehren gegen die Kanzlei auch stattgegeben.
FINANZWELT: Handelt es sich hier um Einzelfälle einer ungenügenden Mandantenbetreuung oder gibt es hier weitere Erkenntnisse?
RA Hirsekorn: Ich habe, um dies zu klären, Nachforschungen angestellt. Daraufhin erhielt ich reichlich Post, Faxe und Material zu dem Thema. Darin wird überwiegend beklagt, dass offensichtlich keine ordnungsgemäße Betreuung erfolgt. Es wird bemängelt, dass keine verständliche Aufklärung über die Chancen und Risiken einer Mitgliedschaft in einer Interessengemeinschaft er folgte, sondern gelegentlich eher haarsträubende Erklärungen abgegeben worden sind. Beispiel: „Keine Sorge, sollte völlig wider Erwarten der Prozess verloren werden, dann zahlt das meine Haftpflichtversicherung “.
Ganz besonders wird beklagt, dass keine Abrechnung über die Verwendung von Geldern trotz entsprechender Aufforderung erfolgt. Das ist ein harter Vorwurf, den ich in der Sache bestätigen kann. Jene Anwälte greifen jeden Wohnungsverwalter scharf an, der nicht im Folgejahr haar genau nach ihren Wünschen abrechnet. Sie sind mit härtesten Vorwürfen schnell bei der Hand und es hagelt Strafanzeigen.
Für sich selbst aber gelten da bei jenen Anwälten ganz andere Regeln: Im Fall der IG ’s geht es um hohe Summen, da ist man in der Regel über 15.000 Euro, aber auch schon mal über 100.000 Euro und mehr, die abgerechnet werden müssten. Da sollen einige Rundbriefe mit Werbecharakter bereits die Abrechnung sein, wie einer der Anwälte dem Heidelberger Amtsrichter weismachen wollte.
FINANZWELT: Kann man sagen, dass in vielen Fällen Methode hinter den Aktivitäten steckt, die möglicherweise insbesondere dem Ziel dient, die eigenen Einnahmen zu verbessern?
RA Hirsekorn: Die hier vorliegenden Auswertungen vieler Befragungen könnten diese Vermutung als begründet erscheinen lassen. Mit Überraschung nahmen Mandanten zur Kenntnis, dass die von den Anwälten mittlerweile „betreute “ Zahl von IG ’s sich im hohen zweistelligen Bereich befindet, was Rückschlüsse auf Management Kapazitäten einer Kanzlei zulässt, aber auch auf vereinnahmte Gelder, offene Rechnungslegungen und nicht erfolgte Rückführung nicht verbrauchter Beiträge. Im letzten Punkt zeigten sich arge Versäumnisse!
Es besteht der begründete Verdacht, dass die Anwaltskanzlei sich in der Akquisition mehr für Mitgliedsbeiträge an Interessengemeinschaften zu interessieren scheint, um auf diese Weise einfach und schnell viel mehr Gelder einzunehmen, als dies durch reguläre BRAGO-Abrechnungen für Musterverfahren in der Umverteilung auf Mitglieder von IG ’s gegenzurechnen sein könnte.
FINANZWELT: Haben die Aktivitäten jener Kanzlei deren Mandanten etwas gebracht?
RA Hirsekorn: In Einzelfällen kann das sein. Wenn ich die Antworten der Befragten als Maßstab nehme, so hat die große Zahl der Mitglieder von IG ’s offensichtlich nichts oder nicht viel erreicht. Sie beklagen mehrheitlich, dass substantiell für sie nichts erreicht wurde. Außer Spesen nichts gewesen. Eine Dame schrieb, ihr sei immer mitgeteilt worden, was Andere erreicht hätten. Was nutzt Ihr das?
FINANZWELT: Was raten Sie einem Anleger, der glaubt, bezüglich seiner Kapitalanlage anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen?
RA Hirsekorn: Zweifelsfrei ist es sinnvoll, einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt mit der Vertretung zu beauftragen. Ich persönlich glaube, dass ein individuelles Mandat, in dem eine gute Betreuung gewährleistet ist, sinnvoller ist als die Beteiligung an manchen Interessengemeinschaf ten, bei der die Umstände des individuellen Falls nicht in dem notwendigen Maße berücksichtigt werden können.
Ansonsten rate ich zur Kontaktaufnahme mit den Banken oder Vertragspartnern, um individuelle Vereinbarungen zu treffen, die eine Belastung des Anlegers vermindern können. Gelingt es, eine Vereinbarung mit den Banken zu treffen, welche eine ganze Gruppe von Bankkunden betrifft, dann macht eine Interessengemeinschaft Sinn.
FINANZWELT: Was würden Sie einem Anleger empfehlen, der unseriösen IG-Anwälten aufgesessen ist?
RA Hirsekorn: Zuerst einmal sollte abgeklärt wer den, welche Kündigungsmöglichkeiten bei einem abgeschlossenen IG-Vertrag gegeben sind. In jedem Falle sollte aber die Abrechnung der bezahlten Gelder angemahnt werden. Im Zweifelsfall ist es dann leider notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, der die Interessen gegen die IG oder die Kanzlei durchsetzt. Hilfreich kann es auch sein, die Anwaltskammer zu verständigen, um auf eventuelle Mißstände hinzuweisen.
FINANZWELT: Gibt es viele Anwälte, die mit unseriöser Methode auf Mandantenfang im großen Stil gehen, den eine Heidelberger Kanzlei „erfunden “ haben soll?
RA Hirsekorn: Nein. Es mag einige geben, aber im großen Stil würde ich nicht sagen. Allerdings ist doch schon interessant, dass selbsternannte Spezialisten in, sagen wir Heidelberg, Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet akquirieren und betreuen. Die Vorgehensweise jener Kanzlei ist meines Erachtens unseriös: Da werden Adressen von Eigentümergemeinschaften oder Fondsanlegern „beschafft “und diese in groß angelegten Mailingaktionen angeschrieben. Folgerichtig hat das Oberlandesgericht Naumburg diese Tätigkeit jener Anwälte überzeugend als unerlaubte Werbung beurteilt, das Urteil ist ganz aktuell. Die in eine IG „geköderten “Leute werden dann nochmals ab kassiert, indem ihnen unter dem Vorwand, es solle eine Person als Musterkläger ausgewählt werden, Vollmachten der Anwaltskanzlei zugeschickt werden.
Diese dienen dann später als Nachweis eines Anwaltsauftrags, der nochmals separat zusätzlich zu dem IG-Beitrag zu bezahlen ist. So werden die gesetzlich zulässigen Gebühren mühelos wenigstens verdoppelt.
FINANZWELT: Was werden Sie tun, damit Ihre Mandanten zu ihrem Recht kommen?
RA Hirsekorn: Ich werde dafür sorgen, dass die Mandanten aus der IG entlassen werden und dafür, dass nur die Leistung bezahlt wird, die für sie auch tatsächlich erbracht wurde. Grundlage ist eine vernünftige und nachvollziehbare Abrechnung der an die IG oder an die Anwälte bezahlten Gebühren.
(Michael Oehme)







