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Aufpassen bei Riester im Ausland!

Deutschland ist schön, doch auch das Ausland lockt. „Laut einer Forsa-Umfrage spielen rund 40 Prozent aller Deutschen mit dem Gedanken auszuwandern. Wer seinen wohlverdienten Ruhestand im Ausland verbringen möchte, sollte bei der Altersvorsorge einiges berücksichtigen“, rät die uniVersa Versicherung. Während es bei der privaten Renten-, Lebensversicherung und der Rürup- Rente wenig Probleme (Steuerrecht im Ausland beachten) gibt, sieht es bei der Riester- Rente schlechter aus.

Liegt der Hauptwohnsitz im Ausland, müssen erhaltene Förderungen zurückgezahlt werden. Dies erfolgt durch einen 15-prozentigen Abschlag, den der Anbieter einbehält und an die Zulagenstelle überweist, bis Steuervorteil und Zulagen zurückbezahlt sind. Die Besteuerung der Riester-Rente nach deutschem Recht entfällt dafür im Gegenzug. Behält der Rentner einen Zweitwohnsitz in Deutschland, ändert sich nichts: Die Förderung bleibt erhalten; die Rente muss voll versteuert werden. Derzeit wird allerdings zumindest für Europa geprüft, ob die Auslandsregelung bei der Riester-Rente nicht gegen gültiges EU-Recht verstößt.

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