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Nebenberufler aufgepasst

Auklärung tut Not!

Mit dem gemeinsamen Standpunkt des europäischen Rates vom 18.03.02 und dem Entwurf zur 2. Lesung vom 19.04.02 zum Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Versicherungsvermittlung ist weitere Bewegung in die Deutsche Vertriebslandschaft gekommen. Worauf Versicherungsvermittler jetzt zu achten haben, zeigt dieser Beitrag.

Verbraucherschützer haben Angst –Kunden könnten übervorteilt werden. Dieses gelte besonders für „nebenberufliche “Vermittler. Die Frage die gestellt werden muss: Was dürfen diese nebenberuflichen Vermittler!? Laut Artikel 1 dürfen diese Vermittler keine Lebens-, keine Haftpflichtversicherungen und keine Versicherungen mit mehr als 500, Euro Jahresprämie usw. verkaufen. Wenn diese Vermittler solche Produkte verkaufen, haben sie eine Informationspflicht. Laut Artikel 11 muss der Versicherungsvermittler vor Abschluss oder Änderung eines Versicherungsvertrages dem Kunden folgendes mitteilen:

•seinen Namen und seine Anschrift
•in welchem Register er eingetragen ist und auf welche Weise sich die Eintragung überprüfen lässt.
•teilt der Vermittler mit, dass er auf der Grundlage einer ausgewogenen Untersuchung berät .......
•usw. bis Punkt 8.

Im Register wird festgehalten, über welche persönliche und fachliche Eignung der Vermittler verfügt. Ebenfalls wird festgehalten, ob er über eine Haftpflichtversicherung mit 1 Mio Euro für einen einzelnen Schadensfall und 1,5 Mio Euro für alle Schadensfälle eines Jahres verfügt.

Die Informationspflicht zwingt zu einem Beratungsprotokoll mit allen relevanten Angaben (sonst hat der Kunde immer Recht – oder er sollte sich nicht beraten lassen). Die Registrierung und die Haftpflichtversicherung kosten Geld und das werden viele nebenberuflichen Vermittler nicht bereit sein aufzuwenden. Beim fachlichen Nachweis (für nebenberufliche Vermittler)ist in der Registrierung sicherlich die größte Hürde gesetzt. Viele haben bisher noch nicht den Mut gefunden, in Samstags- oder Abendlehrgängen sich zum Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK weiterzubilden.

Der nebenberufliche Vermittler darf doch ohne weiteres Kontakte knüpfen, Analysedaten aufnehmen oder als Tippgeber fungieren. Es gibt doch auch Direktversicherer oder ehemalige Kaffeeröster, die Versicherungen anbieten – ohne Beratung!

Unserer aller Aufgabe ist es nun, den Kunden darauf hinzuweisen, dass diese Informationspflicht ab 2006 besteht. Darauf müssen Verbraucherschützer und Finanzdienstleister achten.

Für alle Finanzdienstleister die sich nun registrieren lassen wollen, stellt sich sicherlich die Frage, ob alle Voraussetzungen erfüllbar sind!? Hier müssen wir bedenken, dass in Deutschland Versicherungen und Banken unter der gleichen Aufsicht, nämlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, zusammengeführt sind. Branchenübergreifende Produkte gibt es schon eine längere Zeit. Nur bei der Weiterbildung wurde peinlichst darauf geachtet, dass nicht zuviel Wissen (welches ja den Verkauf behindert) vermittelt wurde. Auch sollten die Verkäufer nicht in andere Töpfe schauen, denn Bank oder Versicherungswissen sowie BWL oder Recht ist für den Vertrieb tödlich.

Wie Sie sehen, gehen wir nicht davon aus, dass die Registrierung auf Grund fehlender persönlicher Eignung oder fehlender Haftpflichtversicherung versagt wird, sondern auf Grund mangelnder fachlicher Nachweise. Die einzige öffentlich rechtliche Weiterbildung sind der Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK und der Fachwirt für Finanzberatung IHK. In diesen Weiterbildungsberufen werden alle Themengebiete der Finanzdienstleistung vermittelt. Hierbei wird für den Kunden und den Produktgeber ein fundiertes Grundwissen gewährleistet. Und welchen Nutzen hat der Vertrieb von solchen Weiterbildungsmaß nahmen? Bei unseren Lehrgängen zum Fachberater für Finanzdienstleistungen und zum Fachwirt für Finanzberatung haben wir bei den Teilnehmern Umsatzsteigerungen von durchschnittlich 30% festgestellt. Spitzenergebnisse liegen sogar bei 70%. Als Umsatz wurde hier die Bruttoprovision bewertet. Ein weiterer Nutzen ist durch die geringere An zahl von nebenberuflichen Vermittlern vorhanden, die wirklich noch vermitteln (beraten) wollen.

Somit ist festzuhalten: Die EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler, die neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und eine gute Weiterbildung zum Fachwirt für Finanzberatung sichern dem Verbraucher eine korrekte Beratung und Aufklärung zu.

(Bernd Richter)


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