Für Verunsicherung besteht kein Grund
Aus für steuerorientierte Kapitalanlagen?
Das Kanzlerwort über das Ende der steuerorientierten Kapitalanlagen zur Gegenfinanzierung der Beschäftigungsinitiative war in aller Munde. Er hat es nur nie gesagt. Richtig ist, dass eine Handvoll Journalisten offensichtlich Informationen darüber erhielten, wie diese „Gegenfinanzierung“ denn aussehen könnte. Doch keine der öffentlichen Gremien kann und will eine offizielle Aussage treffen - auch der veröffentlichte Redeskript des Kanzlers enthält...
kein Wort hierüber.Der Verband Deutscher Medienfonds hat daher eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach auch Eingriffe bei der steuerlichen Behandlung von Medienfonds zu Arbeitsplatzverlusten führen würden (siehe unter www.medienfondsverband.de) und warnt vor übereilten Aktionen. Auch die Hessische Gesetzesinitiative zur Abschaffung gewisser Steuerprivilegien (beispielsweise von BGB-Fonds) wurde in unterschiedlichsten Publikationen „abgefeiert“. Sie ist mittlerweile zurückgezogen.
Schon wird darüber diskutiert, ob nicht bereits jetzt Handlungsbedarf bezüglich von Risikohinweisen bei steuerorientierten Kapitalanlagen bestehe, da gegebenenfalls sogar die Gefahr einer Rückwirkung bestünde. Dies könne beispielweise durch eine rückwirkende Änderung des Paragrafen 2b Einkommensteuerrechts geschehen. Die von FINANZWELT befragten Experten kommen jedoch einheitlich zu dem Ergebnis, dass bislang noch keinerlei juristische Grundlagen vorliegen, die zu einer nachteiligen Beurteilung von steuerorientierten Kapitalanlagen führen könnten. Insofern bestände auch kein Verdacht auf eine Rückwirkung, da eindeutige verfassungsrechtliche Urteile vorliegen, in welchen Fällen überhaupt die Rückwirkung eines Gesetzes möglich ist.
Ein nicht geäußertes Kanzlerwort als Drohung kann und darf nicht zu einer Änderung der Anlagelandschaft mit weitgehenden Folgen führen. Diese Denkweise wird einem demokratischen Rechtssystem nicht gerecht. Zwar besteht durchaus die Gefahr, dass eine unter Druck geratene Regierung als Bauernopfer vermeintliche Steuerschlupflöcher von ebenfalls nur vermeintlich Wohlhabenden schließen will, so wie es bereits unter dem inzwischen fast schon vergessenen und wenig glückvollen ehemaligen Finanzminister Oscar Lafontaine angedacht war, als dieser den Paragrafen 2b Einkommensteuergesetz „schuf“. Die Diskussionen, die angestrebte Verfassungsklage und die notwendig gewordenen Erlasse sollten hierbei zu denken geben, ob eine unternehmerisches Engagement verhindernde Strategie wirklich der Ersatz für fehlende Arbeitsplätze sein kann.







