Beseitigung der Garantien durch Liquidation?
Bankgesellschaft Berlin
Nach der Fast-Pleite der weitgehend landeseigenen Bankgesellschaft Berlin (BGB) wurden von Seiten des Senats jene Garantiefonds als Verlustursache identifiziert, die unter verschiedenen Marken des Konzerns aufgelegt wurden.
Es handelt sich vor allem um die Landesbank Berlin mit den LBB-Fonds sowie die IBV-Fonds. Spezielles Merkmal dieser Fonds waren in der Tat weitgehende Garantiepakete zugunsten der Anleger, den von der Sicherung der Finanzierungs- bedingungen über Festpreise der Objekte und Bauleistungen bis zu Mieten und Rücknahmepreisen für die Anteile reichten. Die Garantien sind im Wesentlichen an den Bestand der Fondsgesellschaften gebunden, es sind keine persönlichen Rechte der Anleger vorhanden. Daher war bereits früh in politischen Zirkeln der Plan ventiliert worden, das Problem per Insolvenz der Fondsgesellschaften aus der Welt zu schaffen. Da - neben kam ein Rückkaufsangebot zum Tragen. Schließlich hat kein Garant Probleme, wenn er die Fonds selbst besitzt. Nun allerdings wächst bei den Anlegern die Befürchtung, dass sich diese beiden Strategielinien verbinden könnten.Nach Auskunft der für die Verwaltung der angekauften Anteile zuständigen Berliner Immobilien Holding (BIH) bezogen sich die Angebote ursprünglich auf 15 Fonds mit zusammen 2,4 Mrd. Euro Anlagekapital. Davon hatte die BIH per Anfang Mai 2007 61 % in der Hand, wobei zwei Fonds zu über 90 % in BIHHand waren und bei vier weiteren zwischen 64 und 72 % von der BIH kontrolliert werden. Zumindest hier kann der Mehrheitsgesellschafter natürlich seinen Einfluss dazu benutzen, die Minderheit weiter unter Druck zu setzen.
Momentan sehen betroffene Anleger den bei den BGB-Fonds gängigen Minderheitenschutz bedroht: Gewöhnlich findet sich dort die Klausel, dass wesentliche Beschlüsse wie Satzungsänderungen oder Auflösung des Fonds, oder eben auch der Verzicht auf Garantien und das Anteils-Andienungsrecht mit mindestens 75 % der Stimmen beschlossen werden müssen. Sollten sich 75 % der Stimmen in Händen von fünf oder weniger Anleger zusammengenommen befinden, steigt die Grenze auf 90 %. Nach Angaben von Anlegeranwälten soll es zumindest in einem Fall bereits zu einem Beschluss gekommen sein, der den Minder heitenschutz lockerte. Dieser Beschluss ist den Angaben zufolge allerdings vom Landgericht Berlin bereits rechtskräftig für nichtig erklärt worden.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse sollten die betroffenen Anleger das Angebot des Senats gut anschauen. Zum einen haben die Anleger über die Prospekthaftung wirtschaftlich bislang keinen echten Erfolg erzielen können, sondern Niederlagen eingesteckt. Zum zweiten verfügt der Senat nicht nur über die Mehrheiten in den Fonds, sondern auch über eine indirekt abhängige Geschäftsführung, die sehr wohl ganz legal im Sinne des oben genannten politischen Konzepts eine Aushöhlung der Fonds bis hin zur Pleite betreiben könnte. Der Ausstieg – mit der Faust in der Tasche – zu den Konditionen des Senats bleibt die vernünftigste Lösung.
(MARTIN KLINGSPORN)







