Kein Rohrkrepierer mehr?
Basisrente „Rürup“
„Rürup ist ein Rohr krepierer“ waren die Worte von Professor Dr. Reinfried Pohl, als das Produkt Anfang 2005 eingeführt wurde. Zu viele Nachteile hatte man der staatlich subventionierten Altersvorsorge in ihrem Produktmantel hineingepackt. Dabei sollte es doch gerade für Selbständige, die ihrerseits keine Riester-Rente abschließen können, eine starke und steuerlich geförderte Vorsorgemaßnahme bieten.
Trauriges Ergebnis. 18 Monate nach Einführung der Basisrente wurden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- wirtschaft (GdV) gerade einmal um die 220.000 Verträge abgeschlossen. Eine unbedeutende Zahl im Vergleich zu den zig Millionen Riester-Verträgen, welche die Bundesbürger bis dahin abgeschlossen hatten. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 wurden jedoch erhebliche Defizite der Rürup-Rente verbessert – mit dem Ergebnis, dass die Verkaufszahlen anstiegen. So wurde rückwirkend zum 01. Januar 2006 das steuerliche Manko der so genannten Günstigerprüfung – steuerlicher Vergleich zwischen dem alten und neuen Recht bei Selbständigen – ausgeglichen. Das Verkaufshindernis, durch das viele Selbständige wegen der Günstigerprüfung keine oder nur geringe Beiträge absetzen konnten, wurde somit erfreulicherweise beseitigt. Die Abschlüsse bei der Basisrentehaben sich daher laut GDV im ersten Halbjahr 2007 mit 117.000 Neuverträgen nahezu verdoppelt. Im ersten Halbjahr 2006 hatten die Deutschen nur 62.000 Basisrenten abgeschlossen. Das zweite Quartal 2007 übertraf mit 65.000 neuen Verträgen das Vorjahresquartal sogar um 122 %. Durch die erheblichen gesetzlichen Verbesserungen konnte auch Prof. Dr. Reinfried Pohl seine Meinung ändern und sieht die Basisrente zukünftig als sinnvolles und wertvolles Produkt an. „Die Beratung zur Rürup-Rente ist Teil unserer ganzheitlichen Vermögensplanung für breite Kreise der Bevölkerung. Da, wo die Rürup-Rente als Baustein für die individuelle Altersvorsoge unserer Kunden passt, empfehlen wir sie auch. Nach den Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist sie nun für bestimmte Zielgruppen deutlich attraktiver“, erörtert der Gründer und Vorstandsvorsitzende der Deutschen Vermögensberatung AG. „Wir verzeichnen in diesem Segment ein starkes Wachstum, und die Tendenz ist weiter steigend. Besonders stark ist die Nachfrage nach fondsgebundenen Rürup-Renten, mittlerweile machen Basisrenten schon fast ein Drittel unseres Umsatzes bei den fondsgebundenen Produkten aus“, so Wolfgang Fuchs, Vertriebsvorstand der Delta Lloyd Deutschland AG. Und auch Reinhard Kunz, Vorstandsmitglied der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G., bestätigt den Aufwind bei Rürup: „Die Nachfrage nach Rürup-Renten hat erfreulicherweise auch bei uns stark zugenommen. Insbesondere unsere neue fondsgebundene Basisrentenversicherung ALfondsBasis, die wir im Juli dieses Jahres in unsere Produktpalette aufgenommen haben, erfreut sich einer zunehmenden Beliebtheit.“ Anders als bei der Riester-Rente, bei der Zulagen (fester Zuschlag sowie Kinderbonus) als Anreiz dienen, wirbt der Staat für die Rürup-Rente so, dass der Anleger Steuern spart. Wer demnach in eine Basisrente investiert, kann die Beiträge bis maximal 20.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Allerdings derzeit noch nicht den kompletten Betrag, so steigt der steuerlich anrechenbare Anteil der Basisrentenbeiträge jährlich um 2 % – im laufenden Jahr 2007 können 64 % der Beiträge für die Rürup-Rente bis zu einer Höhe von 12.800 Euro für Ledige und 25.600 Euro für Verheirate als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Zudem werden Rentenversicherungsbeiträge beispielsweise eines Angestellten vorab abgezogen, was den anrechenbaren Sonderausgabenabzug verringert.
Der Fiskus macht keine Geschenke. Bei der Behandlung der Rürup-Rente handelt es sich um eine aufgeschobene Steuer. Im Gegenzug der Erhöhung des steuerlich absetzbaren Anteils steigt auch der steuerpflichtige Anteil in der Rentenphase. Wer im Jahr 2007 eine Rürup-Rente erhält, muss diese zu 54 % versteuern. Ein junger Rürup-Sparer, der diese ab 2040 bezieht, muss die kompletten 100 % versteuern. Dabei hat er zudem das Problem,
dass er im Ansparzeitraum nicht seine Einzahlungen zu 100 % steuer mindernd einsetzen kann. Es ist ersichtlich, dass die Rürup-Rente nicht für jeden Personenkreis geeignet ist und eine genaue Analyse und Beratung unabdingbar ist.
Trotz der sicherlich positiven Veränderungen bleiben immer noch einige starre Faktoren bestehen. Neben der Doppelbesteuerung bei jüngeren Jahrgängen hat der Vorsorgesparer zudem keine Wahl bei der späteren Auszahlung. Ab Vollendung des 60. Lebensjahres kann er eine lebenslange Rente erhalten. Kein Kapitalwahlrecht, wie es z. B. wenigstens ansatzweise bei der Riester-Rente vorhanden ist. „Tatäschlich ist die Rürup-Rente nach der von mir deutlich geäußerten Kritik vom Gesetzgeber verbessert worden. Das heißt aber nicht, dass nicht noch weitere Verbesserungen wünschenswert wären, will man die Basis der Akzeptanz noch weiter verbreitern und dem drohenden Risiko der Altersarmut in Teilen der Bevölkerung vorbeugen. Ich nenne hier z. B. das Thema Kapitalisierbarkeit. Warum sollte es nicht möglich sein, dass mindestens 30 % der Rürup-Rente zum Renteneintritt – ähnlich wie bei Riester – als Einmalzahlung abgerufen werden können?“, so Prof. Dr. Pohl. Ferner sind die Rentenansprüche weder vererbbar noch übertragbar bzw. weder veräußerbar noch beleihbar. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung erlischt der Anspruch auf Rentenzahlung beim Tod des Begünstigten, gegebenenfalls schon nach einer Rentenlaufzeit von nur einem Tag. Es besteht zwar die Möglichkeit des Abschlusses eines Hinterbliebenenschutzes sowie einer Berufsunfähigkeitsrente (BU) – die Beiträge für diese Zusatzleistungen dürfen nicht mehr als 49 % vom Gesamtbeitrag für die Rürup- Rente ausmachen – jedoch sollten Sie Ihrem Kunden deutlich zeigen, wie sehr die Wahl der Zusatzversorgung an der Rendite zerrt. Sicher ist es richtig, dass sich die BU-Beiträge im Rürup-Mantel steuerlich absetzen lassen. Im Gegenzug dazu muss die BU-Rente jedoch auch voll versteuert werden, wenn sie in Anspruch genommen wird. Es kommt dann auf den persönlichen Steuersatz Ihres Kunden an, ob sich die Kombination mit Rürup wirklich gelohnt hat.
Es gibt auch Vorteile. Für Selbständige besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit der Rürup-Rente eine Altersvorsorge aufzubauen, die sowohl Hartz IV- bzw. insolvenzsicher als auch in der Ansparungsphase steuermindernd ist. Ein weiterer
wichtiger Faktor sind die variablen Beitragseinzahlungen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – sowie die Möglichkeit der jederzeitigen Einmalzahlung. Hierdurch können
Selbständige und Freiberufler ihr zu versteuerndes Einkommen jährlich optimieren und flexibel fürs Alter ansparen. „Aber auch für gut verdienende Angestellte und für rentennahe Jahrgänge ist die Basisrente eine äußerst lukrative Form der Alters- vorsorge. Außerdem sind Rürup-Renten während der Ansparphase pfändungssicher und bleiben bei der Bedürftigkeits- prüfung im Zusammenhang mit der Beantragung von Arbeitslosengeld II unberücksichtigt. Positiver Nebeneffekt: Durch die Steuerersparnis lassen sich im Vergleich zu „Schicht 3- Renten“ höhere Bewertungssummen erzielen“, erklärt Rürup-Experte Kunz.
(MARC OEHME)







