Sparrate um 100 % steigern!
bAV – Vermögenswirksame Leistungen
Im Westen haben gemäß Tarifbedingungen über 90 % und im Osten circa 75 % Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Viele verschenken diese Leistungen, und diejenigen, die das Subventionsangebot des Staates nutzen, stecken ihre VL in Bausparverträge oder Investmentfonds. Was viele nicht wissen: VL können in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umgewandelt werden und man erhält hierdurch sämtliche Vorteile der Entgeltumwandlung! Im Ergebnis bedeutet das: Doppelt so viel gespart – gleiches Nettogehalt!
Der normale Werdegang. Die VL ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die bis zu 40 Euro im Monat betragen kann. Hierbei zahlt der Arbeitgeber den Betrag entweder zusätzlich zum Gehalt (beispielsweise aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebs- oder Einzelvereinbarung) oder als Teil des Arbeitslohnes. Der gängigste Weg ist der Bausparvertrag oder das Investmentsparen. Diese klassischen VL Produkte haben sicher ihre Vorteile – Stichwort Arbeitnehmer- Sparzulage, Wohnungsbauprämie oder Förderung bei Beteiligungssparen – jedoch haben sie auch ein Problem: Die Beiträge sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig! Die clevere Alternative heißt daher: Die VL in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln!Clever vorsorgen. Entscheidet sich der Arbeitnehmer, seine VL anstatt in einen Bausparvertrag via Entgeltumwandlung beispielsweise in eine Direktversicherung zu „stecken“, dann würden die Leistungen gemäß Alterseinkünftegesetz ohne Abzüge auf sein Vorsorgekonto fließen! Die Umwandlung bietet sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber viele Vorteile.
Zunächst einmal fallen auf den Umwandlungsbetrag keinerlei Steuern in der Ansparphase an. Die Betriebsrente wird erst bei Auszahlung versteuert und dies in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz. Zumindest bis 2008 fallen zusätzlich auch keinerlei Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag an. Durch die reduzierten Abgaben können Arbeitnehmer in der bAV bei gleichem Nettogehalt erheblich höhere Beiträge ansparen. Je nach Steuersatz kann der Arbeitnehmer sogar seine Sparrate um 100 % steigern (siehe Rechenbeispiel). Somit können höhere Alterseinkünfte aufgebaut werden – im Beispiel fließen bei gleich bleibendem Nettogehalt statt 40 Euro VL ganze 90 Euro in die Altersvorsorge des Arbeitnehmers! Neben den ganzen, monetären Vorteilen für den Arbeitnehmer, kann er sich bei einem bAV Vertrag auch im Fall der Fälle sicher sein: Es erlaubt ihm zum einen das Portabilitätsgesetz, dass er bei einem Arbeitswechsel seine Police zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kann – das wohlverdiente Altersruhegeld ist somit nicht „futsch“. Ferner ist ein bAV Vertrag im Gegensatz zu anderen Anlageprodukten Arbeitslosengeld II-sicher, d. h. es wird nicht angerechnet! In der heutigen Zeit ein wertvolles Argument beim Kundengespräch. Aber auch der Arbeitgeber hat Vorteile durch eine Umwandlung von VL in Beiträge für eine bAV – seine Lohnnebenkosten reduzieren sich auf Grund der Sozialabgabenersparnis, die sie aus der Umwandlung der bisherigen VL-Zahlung in eine bAV realisieren.
Umsteigen möglich. Gerade Bausparer oder Investmentsparer, die aufgrund ihres zu hohen Einkommens die Fördergelder nicht mehr erhalten, sollten über die Vorteile der „Betriebsrentenvariante“ informiert werden. Es besteht nämlich die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag etwa beitragsfrei zu stellen und sich die bereits eingezahlten Beiträge nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist auszahlen zu lassen. Durchrechnen sollten Sie es sich es sich auf jeden Fall einmal!
(MARC OEHME)







