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Beitragsbefreiung bei BU nach britischer Art

Kunden von Clerical Medical (www.clericalmedical.com) können ihre Lebensversicherung nun auch mit einer Beitragsbefreiung erhalten, die nicht nur bei Berufsunfähigkeit zum Tragen kommt.

Der Versicherer ergänzt damit das Angebot der Kapital Lebensversicherung „Wealthmaster“, die nach den Vorschriften der britischen Versicherungsaufsicht konstruiert ist und von Luxemburg aus auch in Deutschland angeboten wird.

Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit kann für bis zu zwei Personen versichert werden. Enthalten ist eine Absicherung bei Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten, die nicht unbedingt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen.

Die Leistungspflicht wird zum Beispiel anlässlich einer Bypass-Operation oder bei Diagnose von Multipler Sklerose nach kurzer Wartezeit ausgelöst. In diesen Fällen gewährt Clerical Medical die Beitragsbefreiung für zwei Jahre. Eine für die Hauptversicherung vereinbarte Beitragsdynamik wird im Fall der Beitragsbefreiung fortgeführt.

Leistung nach sechs Monaten

Der Leistungsfall tritt ein, wenn die angezeigte Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen bestehen wird oder bereits seit sechs Monaten ununterbrochen besteht.

Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht können die Beiträge zinsfrei gestundet werden. Auch wenn die Prüfung ergibt, dass keine Leistungspflicht besteht, brauchen die gestundeten Beiträge nicht zurückgezahlt werden.

FW-Kommentar

Die klare Abgrenzung zwischen Berufsunfähigkeits-, Dread Disease- und Krankentagegeld-Versicherung wird mit dem Produkt aufgehoben.

Zusatz-Informationen:

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