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Beliebter Altbau

Denkmalschutz-Immobilien werden bei Anlegern immer beliebter. Einer der Gründe dafür ist, dass es sich um eine der letzten Immobilien-Anlagen mit Steuersparmöglichkeiten sowie Wertsteigerungspotential handelt.

So meint Rudolf Pfeiffer von der Bad Homburger SAB AG, die bereits Baudenkmäler mit einem Investitionsvolumen von über 130 Mio. Euro platziert haben: „Viele Anleger schauen nur auf die steuerlichen Vorteile – etwa 6075% des Kaufpreises können über zehn Jahre abgeschrieben werden. Aus Sicht des Immobilienprofis sind es jedoch ganz andere Argumente, die für den Altbau sprechen: In der Regel handelt es sich um gute bis sehr gute Wohnlagen mit gewachsener Infrastruktur. Ob Einkaufsmöglichkeiten oder Kindergartenplatz – alles ist gewachsen. Die Mieten sind ähnlich hoch wie für Neubau, aber die Kaufpreise deutlich niedriger. Das Mietsteigerungspotenzial ist oft überdurchschnittlich – ein wichtiges Argument für Kapitalanleger. Und wer später seine Immobilie wieder verkaufen möchte, hat mit Baudenkmälern gute Chancen – besonders auch an Eigennutzer.“ Allerdings sollten derartige Objekte nicht wahllos angeboten werden, sondern die üblichen „Prüfsiegel” vorweisen können. Hierzu Michael Haupt von der JUS AG (Berlin, Leipzig), die sich seit zehn Jahren auf die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien konzentriert hat (Investitionsvolumen 200 Mio. Euro): „Denkmalschutz verlangt viel mehr Erfahrung als jedes andere Immobilieninvestment. Ob es um die Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde geht oder um die bautechnischen Tücken. Bei der Auswahl des Anbieters sollte der Anleger daher auf folgende Punkte achten:

1. Verfügt der Anbieter nachgewiesenermaßen über langjährige Erfahrungen in diesem Segment? Erfahrungen zu sammeln, kostet leider auch Geld. Für den Anleger ist es natürlich besser, wenn der Bauträger sein Lehrgeld schon bezahlt hat. Denn sonst muss er jahrelang unter Sanierungsmängeln leiden.

2. Maßnahmen an Denkmalschutzobjekten sind schwerer zu kalkulieren als Neubauten. Der Verkäufer sollte also eine gute Bonität haben, um auch mal drauflegen zu können. Und man sollte ihm zutrauen, dass er zumindest während der üblichen Gewährleistungszeit von fünf Jahren noch präsent ist!

3. Nach der Fertigstellung der Sanierung sieht man immer nur die dünne Haut der Oberflächenmaterialien. Aber wurden die Balkenköpfe auch richtig saniert, wie erfolgte die vertikale Feuchtigkeitsabdichtung im Keller? Deshalb empfehlen wir unbedingt ein baubegleitendes Qualitätscontrolling (TÜV).“

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