Ab auf die Couch!
Berufsunfähigkeitsversicherung
„Schaff ich nicht“ gibt es nicht. Jedenfalls nicht mehr sehr häufig. Die Globalisierung hat die Arbeitsmärkte so stark verändert, dass inzwischen fast jedem Arbeitnehmer bewusst ist, dass der Job nur erhalten bleibt, solange er die laufende Prüfung in der internationalen Konkurrenz besteht. Stille Nischen gibt es allenfalls noch in der Registratur eines weltabgeschiedenen Wasser- und Schifffahrtsamtes.
Eine häufig beklagte Folge: Die Beschäftigten stellen ihre Gesundheit hinten an, bevor sie es riskieren, durch Fehlzeiten aufzufallen. Das gilt gerade auch bei den Besserbezahlten. Allen gesundheitlichen und sozialen Faktoren zum Trotz wird bei Bankern, Wirtschaftsprüfern, Analysten, Anwälten, PR-Beratern, Ärzten etc. bis zum Umfallen eine Überstunde nach der anderen „abgeschrubbt“. Tendenz steigend.Beispiel Investmentbank. Mit dem Tiefpunkt im Jahr 2003 wurde in den Investmentbanken das Personal drastisch reduziert. Es war die Konsequenz aus den schlechten Geschäften. Doch schon bald ging es aufwärts und bis heute dauert die Superhausse mehr oder weniger ungebremst an. In Sachen Personal jedoch wurde nicht wieder aufgestockt. Die Folge: übermüdete und überarbeitete Investmentbanker, verbunden mit einer Frage der Zeit, wann sie unter der Last der Arbeit zusammenbrechen werden. Doch „Schwäche zeigen gilt nicht“. Denn gerade in den Branchen, bei denen es um viel Geld und Ehre geht, gilt „Nerven verlieren“ als Schwäche, die bitterböse bestraft wird. Wer mit dem Stress nicht zurecht kommt, gilt als Looser und bleibt beruflich gesehen auf der Strecke. Doch langfristig kann kein Mensch seinen Körper täuschen. Krankheitsbilder wie Alkoholismus, Tablettensucht oder anderweitige psychisch bedingte Erkrankungen sind die Folge. Oftmals handelt es sich bei den psychischen Krankheiten um allmählich eintretende, schwer zu erfassende und für Unbeteiligte nicht leicht nachvollziehbare Beschwerden des „Opfers“.
Gerade bei der BU macht sich der steigende Druck auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Ein Blick auf die langfristigen Trends zeigt, dass hier in den 80er Jahren ein Wandel stattgefunden hat, der nicht einmal durch die Brüche der Wiedervereinigung tangiert wurde. Seit Beginn der verfügbaren Zeitreihe 1983 ist die Zahl der aufgrund psychologischer Diagnosen erwerbsunfähig gewordenen Versicherten ständig gestiegen, von knapp 28.000 Fällen im Jahr 1983 für die alte Bundesrepublik auf über 50.000 in 2005.
Diese Steigerung vollzog sich vor dem Hintergrund eines klar abwärtsgerichteten Trends bei den BU-Fällen insgesamt. Dieser Trend wurde nur kurz durch die Widervereinigung gestört, aber nicht gedreht, so dass die BU-Rentenzugänge 2005 für das wiedervereinigte Deutschland um ein Drittel unter dem Niveau liegen, das das alte Westdeutschland noch in den 80er Jahren allein erreichte. Der gleichzeitige Anstieg bei den psychischen Diagnosen hat dazu geführt, dass diese Gruppe mittlerweile klar den größten Block innerhalb der BU-Fälle bildet, weit vor den führenden Herz-Kreislauf- Diagnosen in den 80er Jahren.
Die getrennte Betrachtung von Männern und Frauen bestätigt diesen Eindruck: In den 80er Jahren liegen die Geschlechter in etwa gleichauf bei den psychologisch bedingten Zugängen zur BU-Rente, mit jeweils um 8 % der Fälle. Dann aber fällt die Steigerung bei den Frauen deutlicher aus, bei denen die psychologischen Fälle 2005 schon rund 38 % ausmachen, während der Anteil bei den Männern „nur“ auf 27 % steigt – und gleichzeitig der Anteil der Frauen an der BU-Rente insgesamt deutlich sinkt. Dieser Trend wird kaum ohne Rückgriff auf die meist vorliegende Doppelbelastung von Frauen erklärbar sein.
Berufsunfähigkeit ist längst kein Los älterer Arbeitnehmer mehr. Nach den Statistiken von Allianz Leben beträgt das Durchschnittsalter, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt, gerade mal 44,8 Jahre. Dennoch ignorieren bislang immer noch viele das Risiko! Zusammengerechnet sind es fast 80 %, die keine BU-Police haben und im Fall der Fälle auf den gesetzlichen Schutz der Erwerbsminderungsrente vertrauen. Ein klarer Fall von Fehlberatung. Das muss sich bezugnehmend auf die Beratungsverpflichtung der neuen EU-Vermittlerrichtlinie dringend ändern.
Gesetzlicher Schutz ist karg. Die Würfel sind gefallen. Das Berufsunfähigkeitsrisiko ist zur Privatsache geworden! Denn mit der Rentenreform vor 6 Jahren entfiel für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, der gesetzliche Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit. Sie erhalten nur noch eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente. Allerdings setzen die Zahlungen erst dann ein, wenn sie weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten können, egal in welchem Beruf. Eine Rente, die finanziell nur als Notnagel gesehen werden kann.
• Eine volle Erwerbsminderungsrente (ca. 34 % vom Bruttoeinkommen)...
... erhält nur, wer weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann. In welchem Beruf und ob es sich um den erlernten Beruf handelt, spielt dabei keine Rolle.
• Eine halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 17 % vom Bruttoeinkommen)...
... erhält, wer noch zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Auch hier ist der ausgeübte Beruf nicht relevant. Nur wenn der Arbeitsmarkt keine freien Stellen für teilweise Erwerbsgeminderte bietet, wird statt der halben die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt.
• Keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente...
... haben Arbeitnehmer, die täglich noch 6 Stunden arbeiten können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob man im bisherigen Beruf bleiben kann – möglicherweise muss man in einem anderen, weniger qualifizierten Beruf weiterarbeiten. Wer nicht privat vorsorgt, riskiert ohne Eigenvorsorge einen finanziellen Kollaps.
Quelle: R+V Versicherung AG
Wie aufgrund der Rahmendaten zu sehen ist, reicht die Erwerbsminderungsrente keinesfalls zum Erhalt der bisherigen Lebensqualität aus. Zudem gestaltet es sich noch äußerst schwierig, diese minimale Rente zu erhalten. Wer aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, darf auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden, soll heißen ein Amtsarzt prüft anhand eines Tätigkeitenkatalogs, ob der Versicherte gewisse Verrichtungen täglich noch sechs Stunden ausüben kann. Grundsätzlich möglich wäre hierbei, dass ein Investmentbanker, der aufgrund eines Burn-out-Syndroms seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, dennoch keine Erwerbsminderungsrente erhält, da er z. B. noch 6 Stunden täglich als Portier auf dem Arbeitsmarkt tätig sein könnte.
Die High Potentials im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen. Wie oben benannt, können es vor allem die „gutverdienenden“ Personengruppen sein, die in relativ jungen Jahren zum BU-Fall aufgrund eines psychischen Leidens werden. Hierbei muss sich die Solidargemeinschaft der restlichen BU-Versicherten jedoch nach Angaben der Versicherer keine Sorgen machen. So könnte es ja theoretisch passieren, dass eine Vielzahl von jungen und gut abgesicherten Ex-Bankern, die dann im frühen Alter schon BU-Empfänger werden, den BU-Beitrag der restlichen enorm steigen lassen könnte. Doch hierfür wurde von den Versicherern vorgesorgt. Zum einen bieten nach unseren Auskünften die meisten Anbieter so genannte Höchstgrenzen an – bspw. ist die maximale BU-Rente für einen Banker bei der Dialog Lebensversicherung auf 60.000 Euro pro Jahr beschränkt. Bei einem 35-jährigen Banker (Berufsgruppe 1) würde ein monatlicher Zahlbeitrag von 291,87 Euro (Absicherung bis zum 67. Lebensjahr) zusammenkommen. Dies dürfte für einen schwer verdienenden Banker keine Hemmschwelle darstellen – vor allem wenn man sich überlegt, dass die Dialog insgesamt bis zu 1.920.000 Euro (32 Jahre x 60.000 Euro) an Versicherungsleistungen zu tragen hat.
Anders bei der Condor Lebensversicherungs-AG: Hier kann das Risiko der Berufsunfähigkeit – die Police ist nur in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung möglich – bis zu einem Nettoeinkommen von 50.000 Euro bis maximal 80 % (also 40.000 Euro) versichert werden, alles darüber hinaus bis 50 % des Nettoeinkommens. Es gibt keine Höchstgrenze – bei hohen Summen wird der Rückversicherer informiert und gegebenenfalls einbezogen. Für einen Banker mit 200.000 Euro Nettoeinkommen im Jahr würde dies Folgendes bedeuten: Er könnte bei seinem Nettoeinkommen von 200.000 Euro eine BURente von 115.000 Euro bekommen (für die ersten 50.000 Euro Einkommen 40.000 Euro Rente, für die weiteren 150.000 Euro Einkommen 75.000 Euro Rente). Die Versicherungs- und Leistungsdauer kann bei der Condor dabei bis Endalter 67 vereinbart werden.
Auch die Gothaer orientiert sich ab einer Grenzsumme am Nettoeinkommen ihres Kunden. Die Summengrenzen sehen derzeit vor, dass jemand, der eine jährliche Berufsunfähigkeitsrente ab 36.001 Euro erhalten möchte, maximal 50 % seines jährlichen Nettoeinkommens absichern kann. Die Gothaer orientiert sich bei der Höhe der Absicherung nicht an einer reinen Berufsbezeichnung, sondern am tatsächlichen Einkommen, damit der Versicherte im Fall der Fälle seinen (gewohnten) Lebensstandard aufrecht halten kann. Doch auch durch diese „Prozent-Netto- Beeinflussung“ wird der überdimensionalen Absicherung vorgebeugt und das Portfolio der Versichertengemeinschaft geschützt. Zudem besteht bei gewissen „überdimensionalen“ Absicherungen keine Unabhängigeit des Versicherers mehr, d. h. die Entscheidung trägt dann der Rückversicherer, der sehen will, wer sich denn weshalb so hoch versichert.
Grundsätzliche Kosten und Leistung einer BU. Laut Angaben des Branchendienstes map-report wird inzwischen jeder 8. Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt. Im Vergleich hierzu war es vor 5 Jahren noch jeder 25. Sind die Anforderungen, um eine BU-Police zu erhalten, ernsthaft so viel strenger geworden?
Jeder Versicherer möchte „Geschäft machen“ und daher wäre eine Ablehnung wirtschaftlich wenig sinnvoll. Hintergrund könnte jedoch sein, dass mit Abschaffung der gesetzlichen BU (2001) einfach ein riesiger Markt für eine Berufsunfähigkeitspolice entstand. So wird der Makler zunächst einmal all seine Kunden mit den guten Risiken versichert haben. Da diese schnell versichert wurden, konnte der Makler auch ebenso schnell seine gerechte Entlohung erhalten. Heute sieht die Situation anders aus. Gesunde junge Kunden, die sich noch dazu einen BU-Schutz leisten können, müssen entsprechend gesucht werden. Kunden, die sich zwar einen BU-Schutz leisten können, aber schon einige Leiden haben, müssen zum Wohle der Solidargemeinschaft mit einer entsprechenden Ablehnung rechnen.
Daher sollten Sie Ihren Kunden unbedingt abraten, Krankheiten oder Leiden zu verschweigen. Sofern die Angaben über Vorerkrankungen nicht wahrheitsgemäß oder lückenhaft angegeben wurden, drohen Leistungsausschlüsse bzw. jahrelange Prozesse. Ein Qualitätsmerkmal von BU-Angeboten ist dahingehend, wie viele Jahre der Versicherer auf sein Rücktrittsrecht besteht. Hochwertige Policen belassen es bei 5 Jahren. Nach diesem Zeitraum kann sich der Versicherer nicht mehr darauf berufen, dass die Anzeigepflicht von Vorerkrankungen verletzt wurde.
Ein wichtiges Kriterium ist auch die maximale Laufzeit der Police. So bieten seit neuestem einige Anbieter eine BUAbsicherung bis 67 Jahre an – gerade hinsichtlich der Erhöhung des Renteneinstiegsalters sehr vernünftig. Finger weg von abstrakter Verweisung heißt es bei sämtlichen Verbraucherschützern. Sicherlich sollte man die Verweisung auf andere Berufe im Vertrag vermeiden, jedoch wird um das Thema viel zu viel Aufsehen betrieben, heißt es bei einem Versicherer. So sind es doch überschaubare Fälle, bei denen die abstrakte Verweisung zum Zuge kam.
Ablehnung. Viel Wirbel wird derzeit um eine erhöhte Anzahl von BU-Leistungsablehnungen betrieben, also auf gut Deutsch: Die Rente wird abgelehnt. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass viele Versicherte ein falsches Bild von einer BU haben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer eben seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie ist aber nicht dafür da, um die fehlenden Jahre von einer Arbeitslosigkeit zum Renteneinstieg zu überbrücken. Böse kann man behaupten, dass es doch merkwürdig ist, dass manchem Angestellten das Leiden im Rücken erst dann wieder auffällt, wenn die Arbeitslosigkeit droht. Gerüchten zufolge soll der Briefkasten einiger Versicherer durch Anträge auf BU-Rente-Zahlung erheblich voller geworden sein, als die Deutsche Telekom ihren Stellenabbau bekannt gab. Alles Ablehnungen, die in die Statistik fallen.
Welche Police? Die Experten sind sich uneins darüber, ob man eine eigenständige Police oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung als Zusatzpolice bspw. in Kombination mit einer Lebensversicherung abschließen sollte. Der Makler sollte hierbei schauen, welchen Typ Mensch er versichert. Sofern es jemand ist, der Altersvorsorge und subjektive sowie objektive Risiken gerne trennt, sollte man ihm lieber zu einzelnen Policen raten. Auch wenn der Preis einer Police immer ein verlockendes Angebot ist, gerade bei einer BU-Police sollte unbedingt die Qualität, also die Bedingungen, im Vordergrund stehen. Es kann vorkommen, dass Versicherer mit guten Bedingungen werben und gleichzeitig einen niedrigen Preis verlangen, der aber nur für einen Vertrag mit schlechteren Bedingungen gilt. Helfen Sie hierbei Ihrem Kunden. Vorsicht ist bei der Kombination einer Rürup- mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung geboten. Gerne wird als Vorteil genannt, dass sich die BU-Beiträge steuerlich im Rürup-Paket absetzen lassen und dass diese Kombination für einige die einzige Möglichkeit darstellt, in den Genuss einer BU zu kommen, jedoch sollten Sie immer beachten, dass Ihr Kunde die BU-Rente bei entsprechendem BU-Rentenbezug auch wie eine Rürup-Rente versteuern muss. Dies ist in fast allen Fällen teurer als bei einer klassischen BU-Absicherung.
Experten raten, dass circa 75 % des Nettoeinkommens durch eine BU-Rente abgesichert sein sollten. Natürlich sollten Sie auch hier wieder bedarfsorientiert darauf achten, welche „Reichtümer“ der Betroffene hat und mit welchen Mitteln zum Leben Ihr Kunde auskommt. Wichtig ist, dass eine Nachversicherungsgarantie – ohne erneute Gesundheitsprüfung – im Vertrag enthalten ist. So gewährt diese, dass Ihr Kunde entsprechend seiner neuen Lebensumstände nachträglich die Rente erhöhen kann.
Kosten. Es gibt viele Angebote auf dem Markt. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kostet eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro junge Männer und Frauen annährend gleich viel. Mit zunehmendem Alter müssen Frauen allerdings deutlich höhere Beiträge als gleichaltrige Männer zahlen.
(Martin Klingsporn / Marc Oehme)







