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Was hat sich nach dem VVG wirklich geändert?

Berugsunfähigkeit

Die VVG Reform hat die komplette Branche aufgemischt und die unterschiedlichsten Auswirkungen hervorgebracht. Die Versicherer haben bereits 2007 damit begonnen, Informationsmaterial sowie Vertragsgrundlagen an die neuen Anforderungen anzupassen.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie Tarifwerke mussten komplett überarbeitet werden. Kundenorientierung und Transparenz sind inzwischen zum Leidwesen vieler ein bürokratisches Gespenst geworden. Auch die Produkte blieben nicht unangetastet.

Auswirkungen der VVG-Reform auf die BU. Die neue Definition der BU im aktuellen VVG hat sich auf die Bedingungswerke ausgewirkt, während die vorvertragliche Anzeigepflicht sich sowohl in den Bedingungen und Anträgen als auch in den Preisen auswirkt. Das Antragsmodell führt zu neuen Anträgen sowie zu einem neuen Antragsprocedere. Aber sind durch das neue Gesetz die BU-Produkte wirklich schlechter geworden, und warum glauben viele Vermittler, dass dies so sei? Ist die Gefahr der Anzeigepflichtverletzung geringer geworden? Sind die BU-Produkte teurer geworden und welche Rolle spielen jetzt alternative Produkte? Und worauf muss das Augenmerk bei der BU-Beratung gelegt werden?

BU-Produkte sind nicht schlechter geworden. Einer der Gründe für die Annahme, dass die BU-Produktqualität unter der VVG-Reform gelitten hat, ist sicherlich die Abwertung vieler BU-Versicherer in den bekannten BU-Ratings. Anfang Februar wurden im MORGEN & MORGEN BU-Rating nur 11 Versicherer mit fünf Sternen ausgezeichnet. Inzwischen sind es 32. Das Ratingverfahren wurde jedoch nicht verschärft, lediglich den neuen VVG-Anforderungen angepasst. Der starke Bewertungsrückgang ist auch durch die neue Systematik im M&M-Teilrating BU-Antragsfragen zu erklären und nicht etwa durch eine schlechtere Qualität der BU-Produkte. Die Versicherer haben ihre neuen Anträge so umgestaltet, dass das Risiko von fehlenden Informationen – das jetzt auf der Versichererseite liegt – für sie minimiert ist.

Wie kundenfreundlich die jeweilige Umsetzung gelungen ist, ist Gegenstand des BU-Ratings. Die Anträge wurden unter folgenden Aspekten genau unter die Lupe genommen: Alle Gesundheits- und gefahrerheblichen Fragen müssen inhaltlich klar, einfach verständlich und transparent formuliert sein. Festzuhalten ist, dass der Einbruch in der fünf Sterne Riege nicht in der BU-Produktqualität, sondern in der Umsetzungsqualität der neuen Anträge lag. Viele Versicherer haben vor diesem Hintergrund inzwischen ihre Anträge überarbeitet und konnten eine bessere Ratingbewertung erzielen. Die Analyse der Bedingungsänderungen hat gezeigt, dass es sogar Verbesserung der BU-Produkte gibt – z. B. die gesetzlichen Klagefristen.

Risiko der Anzeigepflichtverletzung nicht gestiegen. Viele BU-Versicherer haben auf die Abwertung im ersten M&M Teilrating BU-Antragsfragen nach der VVG-Reform mit der Überarbeitung ihrer Antragsfragen reagiert. Auf die anfänglich teils wenig gelungene Umsetzung der VVG-Reform folgten Präzisierungen der Beispiele, zeitliche Befristungen der Fragen, Erläuterungen zu den gestellten Fragen sowie Schweigepflichtsentbindung als Option. Fakt ist, dass die Antragsfragen zwar generell umfangreicher geworden sind, inzwischen jedoch auch klarer und präziser gestellt werden. Die unabsichtliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung wird dadurch immer unwahrscheinlicher. Trotzdem ist Antrag nicht gleich Antrag, und es ist ratsam, das jeweilige BU-Produkt auch im M&M Teilrating BU-Antragsfragen zu betrachten. Ein ausgezeichneter Antrag lässt eine unabsichtliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung sehr gering werden.

Hohe Risiken sind teurer. Die Preisentwicklung vor dem Hintergrund der Neuregelung der vorvertraglichen Anzeigepflichten müsste theoretisch wie folgt aussehen: Der Versicherer hat weniger Chancen, aufgrund von Anzeigepflichtverletzungen aus der Leistung zu kommen. Daher nehmen die Leistungsfälle zu und es entstehen mehr Kosten für den Versicherer und das Kollektiv. Logische Konsequenz wäre eine Preissteigerung von 5 bis 10 %. Die Preisanalyse hat jedoch gezeigt, dass dies nicht generell für alle Berufsgruppen gilt. Ergebnis der Analyse ist, dass die Absicherung weniger riskanter Berufsgruppen sogar günstiger geworden ist. Die Absicherung hoher Risiken ist hingegen erneut teurer geworden. Dies verdeutlicht eine Beispielrechnung aus dem Analyse- und Vergleichsprogramm LV-WIN: Der Preis für eine BU zur Absicherung eines Notars ist hier im Durchschnitt um 2 % gesunken. Die Berufsgruppe des Straßenbauarbeiters muss jedoch durchschnittlich 2,8 % mehr zur Absicherung ihrer Risiken zahlen.

Teure BU-Alternativen. Die VVG-Reform hat unter anderem zur Folge, dass es keine Kombinationsmöglichkeit von BU und EU mehr geben darf. Es sind jedoch bisher auch noch keine neuen Produktarten „aufgetaucht", die als wirkliche Alternative zu einer BU-Absicherung in Frage kommen. Mögliche Gründe für die seltene Vermittlung von alternativen Invaliditätsprodukten könnten das großteils schlechtere Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zur BU sein sowie der hohe Beratungsaufwand, die Unsicherheit in Punkto Haftung und der Mangel an Ratings. Die preislichen Unterschiede der alternativen Invaliditätsprodukte im Vergleich zur BU zeigt die Analyse der verschiedenen Berufsgruppen und Produkte in LV-WIN deutlich. Auffällig ist bei marktweiter Betrachtung die preisliche Nähe von GF, EU und der günstigsten BU bei der risikoärmsten Berufsgruppe – dem Notar. Vor dem Hintergrund des Leistungsumfangs ist es hier wenig ratsam, eine Alternative zur BU zu vermitteln. Anders sieht es bei der risikoreichsten Berufsgruppe – dem Straßenbauarbeiter – aus. Hier ist der preisliche Unterschied von GF und EU zur BU hoch und eine Leistungseinschränkung eher in Erwägung zu ziehen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass BU-Alternativen im Vergleich zu allen am Markt erhältlichen BU-Angeboten für ihre geringere Leistung tatsächlich zu teuer sind. Sie eignen sich in erster Linie für die risikoreichen Berufsgruppen drei und vier. Bei der Vermittlung einer BU-Alternative sollte immer die Abwägung von Bedarfshöhe und verfügbaren Mitteln im Vordergrund stehen sowie die größtmögliche Deckung mit einer BU angestrebt werden. Eine worst-case Absicherung mit angemessener Rentenhöhe ist einer umfangreichen Absicherung mit zu niedriger Rentenhöhe vorzuziehen.

Insgesamt ist außerdem auch festzuhalten, dass die BU-Produkte generell eher besser als schlechter geworden sind, und es nach wie vor keinen Grund gibt, keine BU zu verkaufen. Alternative Produkte können bei risikoreichen Berufsgruppen in Betracht gezogen werden. Eine bedarfsgerechte Vermittlung, der eine Analyse der Produkte und Anbieter voran steht, ist wichtiger denn je. Marktumfassende Vergleichs- und Analysesoftware sowie Ratings sind aus einer qualitativ hochwertigen BU-Beratung nicht mehr wegzudenken.

(Dr. Martin Zsohar)


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