Ein unüberschaubarer Expertenmarkt?
Betriebliche Altersversorgung
„Nie waren die Bedingungen für betriebliche Vorsorgelösungen besser als heute", betonte Dr. Hans Löffler, Vorstandsvorsitzender von HDI-Gerling Leben, auf dem MCC Kongress „Zukunftsmarkt Altersvorsorge 2008" in Köln Ende Februar 2008. Trotzdem: Modelle zur betrieblichen Altersversorgung(bAV) kommen noch nicht so richtig in Fahrt, es gibt noch viel Aufholbedarf –
gerade beim Mittelstand und in kleineren Unternehmen.
Umwidmung als Alternative. Eine bis dato noch selten genutzte Möglichkeit für ein attraktives Vorsorgeversprechen stellt zudem die Gehaltsumwidmung dar. Hier handelt es sich um eine vom Arbeitgeber erbrachte Altersversorgung, die aus einem Teil des Gehaltes finanziert wird. Dabei werden z. B. Gehaltserhöhungen nicht als Barlohn versprochen, sondern zu einer betrieblich vereinbarten Altersvorsorge umgewidmet und angelegt. „Der wesentliche Unterschied zur Entgeltumwandlung liegt darin, dass eine Umwidmung eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist. Das Gehalt wird dabei tatsächlich und nicht nur liquiditätsmäßig gemindert. Gehaltserhöhungen werden also bei der Umwidmung auf einer Gehaltsbasis exklusive der bAV gemacht – dagegen hat eine Entgeltumwandlung diesen Effekt nicht. Langfristig mindert sich so die Gehaltsentwicklung. Als weitere Vorteile aus Arbeitgebersicht kommen noch hinzu, dass auch Lohnnebenkosten wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, das regelmäßig am Einkommen bemessen wird, entsprechend weniger ansteigen", so Torsten Morisse, Fachexperte von The Pension Consultancy (TPC) mit Sitz in Hamburg, einer auf ganzheitliche betriebliche Vorsorge spezialisierte Unternehmensberatung. Darüber hinaus kommt noch ein sozialpolitischer Gedanke zum Tragen – nämlich die Fürsorge an den Mitarbeiter. „Durch die Umwidmung wird jeder Mitarbeiter versorgt, bei der Entgeltumwandlung jedoch nur der, der selbständig tätig wird. In Zeiten sinkender Altersbezüge und eines gebrochenen Vertrauens in eine ausreichende Altersver sorgung durch den Staat ist dieser Aspekt für Betriebsräte und arbeitnehmerorientierte Arbeitgeber sehr wichtig“, so der Experte weiter.
Aber Vorsicht! Auf den ersten Blick gilt zwar, dass die Entgeltumwandlung wegen der Steuerersparnis und der Ersparnis der Sozialversicherungskosten günstiger wäre. Dem ist aber nicht immer so. Es gilt die genaue Überprüfung, schließlich bedeutet eine Umwandlung auch einige Kürzungen. Beispiele: Aufgrund der Tatsache, dass eine Entgeltwandlung das Bruttogehalt mindert, wird auch das sozialversicherungspflichtige Entgelt reduziert. Dieses stellt jedoch die Berechnungsgrundlage für Rente und Entgeltersatzleistungen dar. Demnach reduziert eine Entgeltumwandlung im Klartext unter anderem die gesetzliche Rente, den Arbeitslosengeldanspruch, das Krankengeld, das Übergangsgeld, das Mutterschaftsgeld, das Elterngeld und das Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes und führt auch zu einem Verlust an Ansprüchen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Absicherung gegen Vermögensschäden oft unzureichend. Im Vergleich zur privaten Altersvorsorge stellt die bAV somit wesentlich höhere Ansprüche an die Qualität der Beratung. Ebenso anspruchsvoll sind die Zusammenhänge bei der Absicherung des Vermögensschaden- Haftpflichtrisikos. Laut dem unabhängigen Versicherungsmakler Ralf W. Barth zeigt die Praxis, dass viele aktive Berater nur eine sehr rudimentäre Vorstellung von dem Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes haben. Dieser reicht in vielen Fällen tatsächlich nicht aus, um den Risiken ihrer beruflichen Tätigkeit Rechnung zu tragen. „Als VSH-Referent werde ich häufig zu Vertriebsveranstaltungen eingeladen. Erst kürzlich hatte ich ein Seminar mit einer namhaften Wirtschafts- und Steuerkanzlei, an dem Vertriebspartner und Makler teilnahmen. Es stellte sich im Rahmen der Diskussion heraus, dass gerade im Bereich der bAV zum Teil erhebliche Deckungslücken bestehen. Vertriebspools, die für ihre Partner nur eine einzige VSH-Lösung be reithalten, welche sich im Nach hinein als unzureichend erweist, droht im Schadensfall der Regress – ganz abgesehen von dem vermeidbaren Imageverlust“, erläutert Barth. Doch das eigentliche Hindernis, warum bAV-Lösungen trotz attraktiver Förderung in Unternehmen noch nicht flächendeckend eingesetzt werden, ist die emotionale Seite. „Staatliche Reformen, gesetzliche Restrukturierungen und unterschiedliche Fördermechanismen haben die bAV zum unüberschaubaren Expertenmarkt formiert. Die Komplexität löst Verunsicherung und Zurückhaltung bei den Entscheidern aus", meinte Dr. Löffler auf dem Kongress. „Hier ist die Branche gefragt. Wir müssen Aufklärungsarbeit zur bAV leisten, passende Lösungen konfektionieren und den Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer im Entscheidungsprozess begleiten."
(Marc Oehme)







