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Haftungsdach

Bloß nicht nass werden!

© Foto: Helder Almeida - Fotolia.com

Anlageberater, Finanzberater, Finanzvermittler, gebundener Agent. Weiß der Anleger, mit wem er es gerade zu tun hat? Ist es ein Berater oder Verkäufer, der ihm gegenübersitzt und Wertpapiere oder Immobilienfonds als Anlage empfiehlt? Weiß der Betroffene, welche Bezeichnung seiner Tätigkeit zuzuordnen ist und wer wie haftet? Die Kapitalanlagebranche erlebt gerade eine babylonische Begriffs- und Berufsverwirrung.

Banken, Consulting-Firmen, Vertriebe, Emittenten bieten in diesen Tagen jede Menge Kurse, Seminare, Vorträge an. Alle haben den gleichen Sinn: Anlageberater über die Problematik ihres Berufsbildes aufzuklären oder einzufangen. All diesen Veranstaltungen ist eines gemeinsam: Sie verbreiten Unsicherheit. finanzwelt versucht eine Begriffsbestimmung. Heute geht es um Haftungsdächer für Vermittler. In Deutschland gibt es derzeit 190 Haftungsdächer mit 40.000 gebundenen Vermittlern.

Das sagen die Haftungsdächer

Welche Vorteile hat ein Haftungsdach?

Mit Umsetzung der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) wurde die Anlageberatung zu einer erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistung. „Ein Haftungsdach ermöglicht freien Finanz- und Vermögensberatern, ohne eigene Lizenz weiter Anlageberatungsdienstleistungen gegenüber seinen Kunden zu erbringen“, erklärt Jung, DMS & Cie.

„Ein nur nach § 34c GewO tätiger Finanzdienstleister ist in seiner Beratung und Vermittlung auf die in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds beschränkt und darf keinerlei Empfehlungen zu Aktien, Zertifikaten etc. abgeben“, ergänzt die Partner Bank.

„Haftungsdächer können Finanzmaklern nicht nur einen rechtlichen Rahmen für ihre Beratungstätigkeit, sondern auch eine breite Infrastruktur in Administration, Produktauswahl und Vertriebsunterstützung bieten. Berater können sich daher vollständig auf die zeitaufwändige Arbeit mit ihren Kunden konzentrieren“, skizziert INFINUS die Vorteile eines Haftungsdaches. Nicht zuletzt profitiere der Berater auch vom bankenähnlichen Image des Haftungsdachs als BaFin-lizenziertes Wertpapierhandelsunternehmen.

Welche Voraussetzungen muss ein Berater erfüllen, um sich einem Haftungsdach anzuschließen?

„Die wichtigsten Kriterien sind eine relevante Vorbildung, ausreichende Berufserfahrung, Zuverlässigkeit und vor allen Dingen Vertrauenswürdigkeit“, so Jung, DMS & Cie. Von neuen Partnern fragt das Unternehmen die Aufnahmekriterien durch einen Antrag mit einem detaillierten Profil ab, dann erfolgt ein persönliches Gespräch mit einem zuständigen Vertriebsleiter. Bei grundsätzlicher Eignung hilft Jung, DMS & Cie. dann mit der Absolvierung von WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)- und GwG (Geldwäschegesetz)- Schulungen.

Netfonds verlangt eine Mindestqualifikation in Form einer Bankausbildung, eines betriebswirtschaftlichen Studiums oder gleichwertiger Ausbildung.

INFINUS unterzieht alle Berater, die sich für das Haftungsdach interessieren, einer Due Dilligence Prüfung. Diese bezieht sich nicht nur auf Integrität, umfassende fachliche Qualifikation, den Nachweis einer lang jährigen Berufserfahrung sowie die Bereitschaft zu kontinuierlicher Weiterbildung, sondern umfasst auch individuelle Gespräche.

Die Partner Bank setzt einwandfreie Unterlagen (Schufa, Führungszeugnis) voraus.

Die efonds Group verlangt u. a. den aktuellen Handelsregisterauszug des Beraters, den Nachweis über die Erlaubnis nach § 34c GewO und ein polizeiliches Führungszeugnis. Ergänzend benötigt das Unternehmen den Nachweis verschiedener Schulungen, beispielsweise zum Thema Geldwäsche, die jedoch alle online absolviert werden können.

Wie bereiten sich die Haftungsdächer darauf vor, dass zukünftig die Ausnahmeregelungen für Investmentfonds und geschlossene Fonds fallen könnten?

 „Sollten Beteiligungen künftig als Finanzinstrumente i. S. d. KWGs qualifiziert werden, so wäre die Beratung/Vermittlung in dieser Sparte für die überwiegende Mehrzahl der Finanzdienstleister nur noch über das Haftungsdach möglich“, vermutet die Partner Bank.

 Jung, DMS & Cie. sieht sich bestens auf den Wegfall der Ausnahmeregelung vorbereitet. „Vermittler von geschlossenen Fonds, die durch die Neuregulierung betroffen wären, können auf unserem großen Erfahrungsschatz aufbauen und werden erleben, dass der Übergang reibungslos und ohne große Umstellung vollzogen werden kann“, so das Unternehmen.

„Wir hatten unser Konzept, Haftungsdach inklusive Beteiligungen, schon seit Jahren in der Schublade und haben aufgrund der aktuellen Diskussionen vorzeitig gestartet, dieses Konzept in die Realität umzusetzen. Ab sofort können geschlossene Fonds unter unserem Haftungsdach vermittelt werden“, erklärt Netfonds.

Als Finanzdienstleistungsinstitut hat INFINUS derzeit keine geschlossenen Fonds im Angebot. Sollte der unregulierte Vertrieb entfallen, sieht sich das Unternehmen aber gut darauf vorbereitet, qualifizierten Beratern eine Lösung anzubieten.

Die eFonds Group hat den Bereich Investmentfonds bereits seit über zwei Jahren vollumfänglich mit dem entsprechenden MiFIDkonformen Beratungsprozess über ihr Haftungsdach abgebildet. Ergänzend stellt das Unternehmen nach eigenen Angaben seit Mitte April einen elektronischen Beratungsprozess „zur Sicherstellung einer anlage- und anlegergerechten Beratung geschlossener Fonds mit automatisierter Dokumentation“ zur Verfügung.

Wie wird sich der Markt verändern?

Durch die geplanten Neuregelungen wird der Konsolidierungsdruck für Emissionshäuser und Haftungsdächer nach Einschätzung von Jung, DMS & Cie. weiter verschärft. „Die Einrichtung und der Betrieb eines Haftungsdaches bedarf eines nicht zu unterschätzenden organisatorischen und finanziellen Aufwands, der nur für die wenigsten Marktteilnehmer wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben ist. Die Anzahl der Marktteilnehmer wird sich also deutlich verringern.“ Das Unternehmen geht davon aus, dass die Zahl der Emissionshäuser langfristig unter 50 und die der marktrelevanten Abwickler von geschlossenen Fonds deutlich unter 10 fallen wird.

Mit einer Marktbereinigung rechnet auch INFINUS: „Akteure, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen und sich nicht unter einem Haftungsdach anschließen, werden ihr Geschäft aufgeben müssen.“

Die Partner Bank erwartet auch Auswirkungen auf die Auswahlkriterien der Haftungsdächer. „Für Finanzdienstleister, die bisher im Fondsgeschäft nur gelegentlich oder nebenberuflich tätig waren, wird dieses Geschäftsfeld wohl wegfallen“, so das Unternehmen.

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