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BMF-Schreiben zu Zeitwertkonten veröffentlicht

Am 17.06.09 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das lang ersehnte Schreiben zu Zeitwertkonten veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte: Arbeitnehmer können Gehalt vor Fälligkeit umwandeln und damit steuerfrei in ein Zeitwertkonto einzahlen, um damit eine spätere Freistellung z. B. in Form des vorzeitigen Ruhestands zu finanzieren.

Erst das Gehalt in der Freistellung wird besteuert. Modelle, die das Ziel der kurzfristigen flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit oder den Ausgleich von Produktionszyklen verfolgen, fallen nicht unter das BMF-Schreiben. Teilnahmeberechtigt sind seit 1. Februar 2009 nur noch Arbeitnehmer i.S.d. § 1 LStDV. Für Organe einer Körperschaft sowie als Arbeitnehmer beschäftigte beherrschende Anteilseigner werden keine Zeitwertkonten mehr steuerlich anerkannt. Für alle Einzahlungen ab dem 1. Januar 2010 ist außerdem eine Werterhaltungsgarantie zwingend erforderlich. Das heißt, bei planmäßiger Freistellung muss sichergestellt sein, dass mind. die eingezahlten Beiträge vorhanden sind. Wird gegen steuerliche Vorgaben verstoßen, so sind bereits die Einzahlungen ins Zeitwertkonto und die Zinsen darauf zu versteuern. Deshalb sollten bestehende Modelle überprüft werden.


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