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Britische Aufsicht warnt Aktienhändler

Die britische Finanzmarktaufsicht hat alle Aktienhändler in London vor dem so genannten Spoofing gewarnt. Ausgangspunkt ist das Recht professioneller Marktteilnehmer, Einblick in den Orderbestand zu nehmen.
Es werden größere Kauf- oder Verkaufsaufträge in den Auftragsbestand eingespeist, um den Anschein eines entsprechend großen Interesses zu erwecken. Wenn sich daraufhin die Kurse in die gewünschte Richtung bewegt haben, werden diese Aufträge vor der Ausführung gelöscht und durch die tatsächlich geplanten Transaktionen ersetzt.







