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VVG-Auswirkungen schüren Aktivismus bei den Versicherern

BU-Rating

Im ersten M&M BU-Rating nach der VVG-Reform Anfang Februar erreichten nur 11 BU-Versicherer die Bestbewertung von fünf Sternen. Das Ratingergebnis – mit seinem Einbruch in der „Fünf-Sterne-Riege“ – zeigte vor allem, dass die VVG-Reform der Branche erheblich zugesetzt hat. Die Versicherer mussten innerhalb kürzester Zeit ihre Bedingungen sowie ihre Anträge komplett überarbeiten und erneuern.

Dass hierbei im ersten Anlauf noch keine zu hundert Prozent perfekte Lösung bei allen Versicherern hervorgeht, war zu erwarten. Inzwischen haben viele Versicherer nachgebessert, so dass momentan im M&M BU-Rating 24 Versicherer mit fünf Sternen bewertet werden konnten.
Die BU-Versicherer haben hinsichtlich der VVG-Reform in Bezug auf § 19 neben neuen Bedingungen vor allem völlig neue Antragsfragen hervorgebracht. Der Versicherer trägt nun das Risiko, Informationen nicht zu erhalten, wenn er nicht konkret danach fragt. Damit ist natürlich sein Rücktrittsrecht aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung wesentlich eingeschränkter als vorher, und die Versicherer sichern sich mit detaillierten Antragsfragen ab. Für MORGEN & MORGEN ein wichtiger Grund, das M&M Teilrating „Antragsfragen” zu überarbeiten und die Fragen unter dem Gesichtspunkt wirklicher Kundenfreundlichkeit zu analysieren.

Der Versicherer wird danach bewertet, ob er seine Fragen eindeutig, zeitlich befristet und konsequent stellt. Schwammige Fragen, die schnell unverschuldet falsch beantwortet werden können, führen bei MORGEN & MORGEN zu einer Abwertung. Im Teilrating „Bedingungen” wird zudem der Verzicht auf die unverschuldete vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, den Top-Versicherer bieten, geprüft. Es ist weder im Sinne des Gesetzgebers noch des Kunden, dass sich der Versicherer das „Hintertürchen Rücktritt aufgrund von vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung“ für den Leistungsfall auf unfaire Weise offenhält. Ausschlaggebend für die Abwertung vieler Versicherer war, dass sie in ihren Bedingungswerken in Bezug auf § 19 nicht den Verzicht auf die unverschuldete vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung aufgenommen haben.
Die Sichtweise des Versicherers ist für das M&M-Rating allerdings ebenso wichtig. Dem Versicherer steht es zu, so viel wie möglich über den Gesundheitszustand eines Antragsstellers zu erfahren, um sein Kollektiv zu schützen. Beide Sichtweisen sinnvoll vereint führen zu einem aussagekräftigen Ratingergebnis. Das Ergebnis zeigt deutlich, welcher Versicherer wie schnell, wie kundenfreundlich und wie tief greifend seine Bedingungswerke und Antragsfragen an die neue gesetzliche Lage angepasst hat und natürlich wie kompetent und solide er seine Bestände führt.

Der Bereich BU wird durch die aktuellen Veränderungen noch wesentlich komplexer, als er es bis dato ohnehin schon war. Für die Vermittlerschaft bedeutet dies, die Entwicklungen auf dem BU-Markt noch wachsamer zu verfolgen und in der Beratungssituation noch genauer zu analysieren und zu vergleichen. Es ist also ratsam, den Versicherer auch unter dem Aspekt faire Antragsfragen zu wählen, um den Kunden im Leistungsfall vor einer bösen Überraschung zu bewahren. Für den Vermittler ist dieser Punkt im Hinblick auf sein Haftungsrisiko nicht zu unterschätzen. Ein Blick auf die Bewertung im M&M Teilrating „Antragfragen” lohnt sich in jedem Fall.

Das Ratingergebnis ist auf www.morgenundmorgen.de unter dem Punkt Analyse veröffentlicht.

(Joachim Geiberger)


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