Allianz zahlt Abschlusskosten zurück
Da muss die Allianz in Zukunft den Gürtel wohl enger schnüren.
Die Allianz Lebensversicherung AG hat einem Kunden, der im Jahre 1999 eine private Rentenversicherung abgeschlossen und in diesem Jahr wieder gekündigt hatte, alle gezahlten Monatsbeiträge zurückerstattet. Das waren 18 Zahlungen in Höhe von insgesamt 1.830 Mark plus 7 Prozent Zinsen. Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) teilt dazu mit, Verbraucher habe geklagt, nachdem die Allianz ihm mitgeteilt hatte, dass der Vertrag nach der Kündigung „ohne Wert erloschen“ sei.
D ie Allianz Lebensversicherung AG hat einem Kunden, der im Jahre 1999 eine private Rentenversicherung abgeschlossen und in diesem Jahr wieder gekündigt hatte, alle gezahlten Monatsbeiträge zurückerstattet. Das waren 18 Zahlungen in Höhe von insgesamt 1.830 Mark plus 7 Prozent Zinsen. Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) teilt dazu mit, Verbraucher habe geklagt, nachdem die Allianz ihm mitgeteilt hatte, dass der Vertrag nach der Kündigung „ohne Wert erloschen“ sei.Bezug auf BGH-Urteile
Die Klage stützte sich auf zwei Urteile des Bundesgerichthofs (BGH) vom 9. Mai diesen Jahres (IV ZR 121/00 = VersR 2001, 1052 und IV ZR 138/99 = VersR 2001, 839 (http://www.bundderversicherten.d e/ BGH_090501.htm), nach denen Vertragsklauseln über die Verrechnung der ersten Beiträge als Abschlusskosten wegen Intransparenz unwirksam sind. Nachdem der Allianz die Klage am 28.11.2001 zugestellt worden war, schrieb sie am 3.12.2001 an ihren ehemaligen Kunden, nach ihrer Meinung würde sich „auch unter Berücksichtigung der genannten Urteile zum Kündigungstermin kein Rückkaufswert ergeben“. Die Allianz sei aber „bereit, die gezahlten Beiträge einschließlich einer Verzinsung von 7 Prozent aus wirtschaftlichen Gründen zu erstatten.“ Sie werde auch „selbstverständlich die entstandenen Gerichtskosten ersetzen“. Der Versicherte erhielt mit Schreiben der Allianz vom 06.12.2001 einen Verrechnungsscheck über 1.058,85 Euro.
Unvorstellbare Dimension
„Dieser Vorgang hat eine unvorstellbare Dimension. Die Branche hat nach 1994 etwa 15 Millionen Kapitallebens und Rentenversicherungen abgeschlossen und zu diesen Verträgen (nach den BGHUrteilen) unberechtigterweise an die 50 Milliarden Mark an Abschlusskosten kassiert“, erklärt BdV-Geschäftsführer Hans Dieter Meyer.
Nach Schätzungen des BdV seien etwa 5 Millionen dieser Verträge inzwischen schon wieder gekündigt worden. Die Betroffenen sollten so Meyer ihre ehemaligen Versicherer anschreiben und eine Nachberechnung und Nachzahlung des Rückkaufswerts plus sieben Prozent Zinsen fordern, was „für den Einzelnen mehrere tausend Mark bringen“ könne.
Zu laufenden Verträgen könnten die Versicherten eine Gutschrift der Abschlusskosten fordern, weil es nach den BGH-Urteilen keine vertragliche Vereinbarung über die Höhe und Verrechnung von Abschlusskosten gegeben habe. Gegebenenfalls müssten die Unternehmen verklagt werden. „Vermutlich werden alle Lebensversicherer erst bei einer Klage die Abschlusskosten zurückzahlen oder eine entsprechende Gutschrift erteilen, um ein Gerichtsurteil zu verhindern. Die Versicherten müssen also zunächst mit ablehnenden Schreiben ihrer Versicherer rechnen, sollten dann aber hartnäckig bleiben. Der BdV wird die Versicherten weiterhin bei Klagen gegen die Gesellschaften unterstützen“, sagte Meyer.
Die Versicherten sollten sich auch auf keinen Fall darauf einlassen, neue Vertragsbedingungen zu akzeptieren, mit denen die Versicherer ihre unwirksamen Klauseln – zu gekündigten Verträgen möglicherweise sogar rückwirkend zu ersetzen versuchten, fordert Hans Dieter Meyer.







