Markowitz steht Pate und Busse berät
Dachfonds
Neue Dachfondskonzepte erleichtern Anlegern den Einstieg in geschlos sene Fonds. Die Emissionshäuser können weitere Zielgruppen ansprechen.
„Ein gutes Portfolio ist mehr als eine lange Liste von Wertpapieren. Es ist eine ausbalancierte Einheit, die dem Investor gleichermaßen Chancen und Absicherung unter einer Vielzahl von möglichen Entwicklungen bietet. Der Anleger sollte daher auf ein integriertes Portfolio hinarbeiten, das seinen individuellen Erfordernissen Rechnung trägt.“ Diesen Lehrsatz aus dem Jahr 1955, für den Harry M. Markowitz 1990 den Wirtschafts-Nobelpreis erhielt, stellt der geschlossene Fonds DCM VorsorgePortfolio an den Anfang seines Prospekts. Die Emissionshäuser geschlossener Fonds haben den Dachfonds entdeckt und berufen sich gern auf die Erkenntnisse von Markowitz.Der spätere Nobelpreisträger wies nach, dass durch die Beimischung einer Assetklasse die Rendite eines Portefeuilles aus Aktien und Anleihen gesteigert werden kann, ohne dass der Anleger damit ein höheres Risiko eingeht. Von geschlossenen Fonds sprach Markowitz natürlich nicht. Es war dem bayerischen Professor Dr. Franz-Joseph Busse von der Fachhochschule München vorbehalten, die Erkenntnisse von Markowitz, die als Portfoliotheorie allgemeine Anerkennung gefunden haben,
um die geschlossenen Fonds zu erweitern. Denn mit geschlossenen Fonds kann in Assetklassen wie Schiffe, Gewerbeimmobilien und Private Equity diversifiziert werden. Diese Anlageklassen korrelieren wenig, gar nicht oder negativ mit Aktien oder Anleihen. „Auch wenn die Aktienkurse fallen, können Immobilien, Private Equity und Schiffe prosperieren“, erläutert Claus Hermuth, Vorstandschef DCM AG. Auf Busse berufen sich expressis verbis vor allem MPC und DCM. Und DCM hat den Wirtschaftsprofessor auch in den Fondsbeirat geholt.
Ganz neu sind Dachfonds auch im Segment geschlossene Fonds nicht. Das Dachfondskonzept wurde von Anfang an genutzt, um Private Equity dem deutschen Anleger nahe zu bringen. Durch die Bündelung vieler Beträge kleinerer
Anleger konnten die Einstiegshürden bei vielen Zielfonds überhaupt erst überwunden werden. Aber dass Dachfondskonzepte genutzt werden, um in alle Produktlinien der geschlossenen Fonds zu investieren, ist eine neuere Entwicklung. Ursprünglich wurde das Prinzip für Ansparprogramme mit geschlossenen Fonds genutzt. Hinter den neuen Dachfonds steht die Idee, dass Anleger, die erstmals in geschlossene Fonds investieren wollen, bei Mindestanlagebeträgen von 5.000 bis 10.000 Euro kaum in der Lage sind, eine ausgewogene Risikostreuung zu erreichen. Selbst bei der Zeichnung nur einer Fondsbeteiligung in jeder Kategorie muss der Anleger mindestens 40.000 Euro investieren. „Mit dem Best Select 6 ist der Anleger schließlich an 15 bis 20 Fonds beteiligt“, erläutert Stephan Morick, Geschäftsführer der MPC Münchmeyer Petersen Asset Consulting GmbH.
Mit den Dachfonds können neue Anlegerkreise erschlossen werden, die bisher noch nicht in geschlossene Fonds investiert haben. Zudem bilden die Dachfonds einen zusätzlichen Absatzkanal für die Emissionshäuser. Oft wird aber auch der Verdacht geäußert, dass der Dachfonds zum Verschiebebahnhof schwer verkäuflicher Fondsanteile werden könnte. In der Regel legen die Dachfonds nämlich in hauseigene Fonds an, es wird also nicht nach Emissionshäusern diversifiziert. Nur in Fremdanteile investieren dagegen Dachfonds-Anbieter, die kein eigenes Erstemissionsgeschäft haben. Das Prinzip „best Select“ wird von den Initiatoren, die selbst geschlossene Fonds auflegen, also nur in Ausnahmefällen beherzigt. Allerdings wird bei MPC betont, dass in der Vergangenheit auch Schiffsfonds z. B. von Hannover Leasing gekauft wurden, weil der Markt für attraktive Schiffsfondsanteile zeitweise
recht eng war.
Gegenstand der Kritik ist auch die vermeintliche Doppelbelastung mit Gebühren auf Zielfonds- und Dachfondsebene. Bei einmaligen Gebühren (Agio) gibt es in der Regel keine Doppelbelastung. Einstiegsgebühren werden in der Regel entweder nur auf Dachfonds- oder auf der Zielfondsebene erhoben. Die Anbieter machen sich sogar stark, auch bei hausfremden Zielfonds ohne Agio zu investieren – zuweilen unter Verzicht eines eigenen Agios. Bei den laufenden Kosten lässt sich eine moderate Doppelbelastung kaum vermeiden, schon allein, weil die für den Dachfonds tätigen Treuhänder bezahlt werden müssen. Die Mehrbelastung gegenüber der Direktanlage in einem geschlossenen Fonds beträgt in der Regel nicht mehr als 0,4 Prozent. Probleme können sich ergeben, weil unterschiedliche steuerliche Einkunftsarten unter einem Dach zusammengefasst werden müssen. MPC hat daher für jede Einkunftskategorie eine eigene KG gebildet, um zu vermeiden, dass ein gewerblicher Fonds (Schiffe) einen vermögensverwaltenden (Private Equity) infiziert, mit der Folge, dass alle Beteiligungen als gewerbliche gelten. Andere wie DCM haben sich bewusst für die gewerbliche Lösung für den Dachfonds entschieden. „Damit ist der Anleger steuerlich auf der sicheren Seite,“ erläutert DCM-Chef Hermuth. Derzeit bietet das gewerbliche Konzept auch Vorteile bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Aber unter dem Gesichtspunkt der Einkommensteuer ist der gewerbliche Fonds nicht die optimale Lösung.
Für eine gewisse steuerliche Verunsicherung sorgte ein Erlass (Aktenzeichen 52 – S2241 – 007/06) der Hamburger Finanzbehörde vom Januar dieses Jahres. Danach soll der beim Verkauf eines Dachfondsanteils erzielte Veräußerungsgewinn steuerpflichtig sein. Das hätte vor allem Dachfonds getroffen, die in Schiffsbeteiligungen investieren. Denn bisher galt mit der Tonnagesteuer auf der Zielfondsebene auch ein eventueller Gewinn aus der Veräußerung eines Dachfondsanteils steuerlich als abgegolten. Mit Schreiben vom 10. Mai 2007 (AZ 52-S2241-007/06) hat die Finanzbehörde Hamburg den umstrittenen
Erlass zurückgenommen. Es wurde damit also der alte Rechtszustand wieder hergestellt: Bei Veräußerung eines Dachfondsanteils, der in Schiffsfonds investiert, ist mit der Tonnagesteuer auf Zielfondsebene auch ein eventueller Veräußerungsgewinn auf Ebene des Dachfonds abgegolten. Zurück ging die ganze Verwirrung auf eine Entscheidung der Einkommensteuer- Referatsleiter der Länder, deren Widersprüchlichkeit durch den Erlass der Finanzbehörde vom Januar offenkundig gemacht worden war. Aber wieder einmal hat der Fiskus seine Unberechenbarkeit gezeigt, und nicht immer ging das in der Vergangenheit so gut aus wie in diesem Fall.
(DR. LEO FISCHER)







