Amigoskandal statt Steuerbetrug?
Das Ende der Medienfonds
Die Anleger der VIP-Medienfonds haben wenig Freude an ihrem Investment. Die wirtschaftliche Performance ist schwach und den Fonds VIP 3 und VIP 4 wurden die Steuervorteile aberkannt. Hinzu kommt das umstrittene strafrechtliche Verfahren gegen den VIPBoss Andreas Schmidt und einige seiner Mit- und Zuarbeiter wegen (fremdnütziger) Steuerhinterziehung und Betrug.
Mit diesem Verfahren wurde praktisch das ganze Know-how der Fonds blockiert. Mittlerweile hat die VIP-Gruppe eine neue Führungsriege. Daneben hat Patron Andreas Schmidt seine Anteile an der Kerngesellschaft an einen Treuhänder übergeben, der nach VIP-Angaben auch nicht weisungsabhängig ist.Die jüngste Gesellschafterversammlung des VIP 4 vermittelte den Eindruck, dass sich die Anleger alleingelassen fühlen mit den Problemen. Zu dieser Stimmung scheint gerade ein Übermaß an anwaltlicher Hilfe beigetragen zu haben. Denn das Anlegertreffen gestaltete sich zu Teilen als Schaulaufen von Anwälten, die sich gewissermaßen als die weißen Ritter des grauen Kapitalmarktes zu profilieren suchen. Allerdings traten dabei durchgängig Mängel in der steuerfachlichen Kompetenz zutage. Schlimmer noch: Die verbissene Konkurrenz der Kanzleien untereinander brachte zudem das wirtschaftliche Eigeninteresse so klar zum Vorschein, dass die Glaubwürdigkeit litt. Sogar eine einstweilige Verfügung wurde genutzt, um die Veranstaltungen der Konkurrenz zu stoppen oder wenigstens zu behindern. Es war höchst erbaulich.
Der erste persönliche Auftritt der neuen Führungsspitze, namentlich der beiden neuen Geschäftsführer Dirk Specht und Monika Scherer, war trotz einiger guter Ansätze auch nicht dazu angetan, den Anlegern des VIP 4 das Herz zu wärmen. Die von Specht vorgelegten Zahlen sind nicht gut. Selbst im Mid-Case-Szenario können die Anleger per 2014 mit einem Bruttoüberschuss von 33 % der summierten Budgets rechnen. Vom Bruttoergebnis ist dann allerdings noch die Rückführung der obligatorischen Anteilsfinanzierung von ursprünglich 45 % der Zeichnungssumme (Zins und Tilgung endfällig) abzusetzen. Unterm Strich liegt dieser Mid-Case also wahrscheinlich an der Grenze zwischen Gewinn und Verlust.
Die neuen Frontleute gelobten natürlich Besserung der wirtschaftlichen Ergebnisse, verbreiteten aber kaum Sicherheit: Wenn die neue Geschäftsführung verspricht, nun aber wirklich professionell zu arbeiten, kommt natürlich die Frage auf, ob die Vorgänger denn unprofessionell gearbeitet hätten – und warum die Anleger dann an eine versprochene Besserung glauben sollen. Der bereits verfolgte Ansatz, mögliche Ansprüche auf Schadenersatz gegen bisherige Funktionsträger und Berater konsequent gegen die drohende Verjährung zu sichern, zeigt jedenfalls, dass es die neuen Leute ernst meinen.
Wenigstens wurden die Alternativen zwischen sofortiger Auflösung des Fonds und Fortführung samt weiteren (Re-)Investitionen dargestellt. Angelpunkt dieser Überlegungen sind die zur Verfügung stehenden Barwerte der Schuldübernahmen. Eine Entscheidung darüber bleibt einer weiteren Gesellschafterversammlung vorbehalten.
Immerhin liegt den Anlegern jetzt ein Angebot von Commerzbank und VIP vor, etwaige Liquiditätsprobleme wegen der Rückzahlung der Steuervorteile abzufedern. Das schafft den Spielraum, das auch wirtschaftlich entscheidende Steuerverfahren durchzustehen.
Die Zweifel an den Methoden und Motiven von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft steigen: Mit Günter Söffing, dem ehemaligen Richter am Bundesfinanzhof tritt ein erstrangiger Gutachter an, der die Position der VIP in vollem Umfang stützt. Demgegenüber hat sich bis jetzt kein einziger Steuerexperte gefunden, der sich öffentlich hinter die Beratung und Methoden der Münchner Justiz gestellt hätte. „Die VIP hat sich mit ihrem Modell an die Standards der Branche und die ständige Praxis der Finanzverwaltung gehalten“, urteilt auch der renommierte Berliner Steueranwalt Thomas Kaligin. Nach allen vorliegenden Informationen stützen sich die Strafverfolger lediglich auf die Expertise jener Steuerfahnder, die schon seit 2001 ohne erkennbares Ergebnis am parallelen Fall Cinerenta herumbosseln. Auf dieser schmalen Basis sitzt Andreas Schmidt nicht nur schon fast zwei Jahre in U-Haft, das Landgericht München hat mittlerweile auch die Anklage wegen Steuerhinterziehung zugelassen und will offenbar urteilen – bevor die Finanzgerichte auch nur ein erstinstanzliches Urteil über die von erstrangigen Experten bejahte Zulässigkeit des Modells gesprochen haben. Die Strafrichter scheinen sich hier gewissermaßen an das Urteil in einem Mord-Prozess heranzuwagen, bei dem die Gerichtsmedizin noch nicht einmal sicher ist, ob überhaupt jemand zu Tode kam. Solches Vorgehen spricht - neben der Denunziation Schmidts durch einen direkten Konkurrenten – eher für einen weiteren bayerischen Justizskandal.
Interview mit Medard Fuchsgruber, Sprecher der Aktionsgemeinschaft Medienfonds-Anleger.
Gute Aussichten im Steuerverfahren
FINANZWELT: Wie schätzen Sie den Fall VIP ein?
FUCHSGRUBER: Es bleibt abzuwarten, wie der Streit vor den Finanzgerichten ausgeht. Wir halten das Steuerverfahren gegen die Aberkennung der Verluste für aussichtsreich und sind in diesem Punkt auch mit dem Vorgehen der Geschäftsführung einverstanden.
FINANZWELT: Wie sollen die Anleger mit der aktuell entstandenen Situation umgehen?
FUCHSGRUBER: Den Rückforderungen der Finanzämter sollte man nachkommen, denn eine abschließende Klärung der Abzugsfähigkeit der Verluste wird wohl etwa 5 oder noch mehr Jahre brauchen. Schon dadurch entsteht ein erhebliches Kostenrisiko. Sowohl die VIP als auch die Commerzbank kommen den Anlegern entgegen, sofern die Rückforderungen der Finanzämter zu Liquiditätsproblemen führen.
FINANZWELT: Wie sehen Sie die wirtschaftliche Lage der Fonds?
FUCHSGRUBER: Da kommt ein Desaster auf die Anleger zu. Beim VIP 4 dürften die vermeintlichen Sicherheiten im worst case nicht annähernd für die Rückführung der Einlagen ausreichen. Außerdem bestätigte der Geschäftsführer Specht, dass bei den Fonds VIP 1 und 2 auf die eigentlich fälligen Gebühren für die Funktionsträger verzichtet wird. Solche Verzichte werden normalerweise nur dann ausgesprochen, wenn es brennt.
FINANZWELT: Wie sehen Sie die Rolle des Vertriebs?
FUCHSGRUBER: Es liegen uns Werbeschreiben etwa aus der Commerzbank vor, die Aussagen über die Garantien machen, die weit über die Prospektangaben hinausgehen. Sie erwecken den Eindruck, dass jeder Anleger eine 100prozentige Absicherung seiner persönlichen Einlage erwarten konnte. Jedenfalls sind unsere Anwälte nach eingehender Prüfung zu dieser Beurteilung gekommen. Die Vertriebe haben hier offenbar immer wieder vom Prospekt abweichende Angaben gemacht.
FINANZWELT: Hat die VIP versäumt, für eine korrekte Darstellung ihres Produktes zu sorgen?
FUCHSGRUBER: Die VIP müsste von diesen Werbeschreiben der Commerzbank gewusst haben, weil solche Dinge gewöhnlich zwischen Vertrieb und Initiator abgesprochen werden. Da handelt keiner einfach so auf eigene Faust.
FINANZWELT: Mit welchen wirtschaftlichen Konsequenzen müssen die Anleger rechnen?
FUCHSGRUBER: Tatsächlich müssen die Anleger im schlechtesten Fall damit rechnen, dass sie nur einen kleinen Teil ihres Einsatzes herausbekommen. Das gilt vor allem für den VIP 4, bei dem ja zunächst die obligatorische Anteilsfinanzierung zurückgeführt werden muss. Hier ist uns die Geschäftsführung eine klare Antwort über die Lage schuldig geblieben. Sie betonte nur, dass die im Modell fest verankerte Anteilsfinanzierung allein Sache der Anleger ist.
FINANZWELT: Wie wahrscheinlich ist aus Ihrer Sicht der worst case?
FUCHSGRUBER: Da alle VIP-Fonds schlechter laufen als prospektiert, ist das Risiko groß. Hier muss auch einmal festgehalten werden, dass die angeblich so guten Leistungsbilanzen der VIP sich tatsächlich kaum vom miserablen Ergebnis der gesamten Branche abheben. Von daher stehen auch große Fragezeichen hinter der Idee der neuen Geschäftsführung, die Fonds durch Re-Investitionen weiterzuführen und die Rückstände auszugleichen. Eine Rückführung der Mittel und Auflösung der Fonds dürfte wohl eher im Interesse der Anleger liegen.
FINANZWELT: Was sollten Anleger tun, um ihre Ansprüche zu sichern?
FUCHSGRUBER: Für bestimmte Ansprüche wie Prospekthaftung droht jetzt schon die Verjährung und da ist es nötig, schnell eine erste Bewertung zu erhalten um die Lage zu klären und potenzielle Ansprüche zumindest gegen Verjährung zu schützen. Dazu bietet die Aktionsgemeinschaft allen VIP-Anlegern eine kostenlose Erstbewertung ihres Falles durch fachlich qualifizierte Kanzleien an. Es handelt sich um eine bundesweit gestreute Gruppe von Anwälten, die uns aus der bisherigen Zusammenarbeit als kompetent und zuverlässig bekannt sind.
(Martin Klingsporn)







