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Vorsorgekonzept für einen “jungfräulichen” Markt

Das EuroSwitch!–Lebensarbeitszeitmodell

Neue Wege im Zukunftsmarkt „Eigenvorsorge“ geht seit gut einem Jahr die Frankfurter Vermögensmanagement EuroSwitch! GmbH mit ihrem Lebensarbeitszeitmodell. Im Kern geht es dabei um nachgelagerte Besteuerung in Reinkultur, die das „Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten“ (Flexigesetz) aus dem Jahr 1998 für die arbeitnehmerfinanzierte Eigenvorsorge ermöglicht, wenn diese denn nur betrieblich organisiert ist. Peter Fehrenbach, einer der geschäftsführenden Gesellschafter von EuroSwitch! sieht höchst attraktive Chancen für ambitionierte Finanzberater, speziell in kleineren und mittleren Unternehmen ein zukunftsweisendes Vorsorgekonzept jenseits der ausgetretenen Pfade unterbringen zu können.

Für die Beschäftigten großer Konzerne wie VW, Deutsche Telekom usw. gehören Lebensarbeitszeitkonten seit 1998 zum – viel genutzten – Standardangebot betrieblicher Vorsorgesysteme. Die hohen anfänglichen Fixkosten der dort installierten Modelle verhinderten aber bisher, dass die Lebensarbeitszeitkonten sich nennenswert auch in mittelständischen und kleineren Unternehmen ausbreiten konnten. Einer Untersuchung des DIHT zufolge werden sie nur von 1 % aller Betriebe mit bis zu 500 Mitarbeitern genutzt. An diese Zielgruppe richtet sich das gemeinsam mit der Berliner Zeitkontenberatung Dr. Musil & Cie. entwickelte EuroSwitch!-Lebensarbeitszeitmodell, das mit seiner beliebigen Skalierbarkeit und ohne nennenswerte anfängliche Kosten präzise an die Bedürfnisse dieser Unternehmen angepasst werden kann.

Darum geht es bei diesem Vorsorgesystem: Das Flexigesetz ermöglicht jedem Arbeitnehmer, beliebige, in ihrer Höhe unbegrenzte Gehaltsbestandteile in ein in Geldwert geführtes Zeitkonto einzustellen, für die erst dann Lohnsteuern und Sozialabgaben entrichtet werden müssen, wenn sie später dem Konto wieder entnommen werden. Gehaltsbestandteile können zum Beispiel stammen aus: dem laufenden Gehalt, aus Tantiemen, Überstunden, Entschädigung für nicht genommenen Urlaub usw.; auch freiwillige Arbeitgeberleistungen sind möglich. Der steuerliche Zufluss (der die sofortige Besteuerung auslösen würde) wird dadurch vermieden, indem das in Geld geführte Zeitkonto auf den Namen des Unternehmens läuft. Der zwingenden Anforderung des Gesetzgebers, die Guthaben gegen Insolvenz zu sichern, wird das EuroSwitch!- Lebensarbeitszeit-Modell mit der Verpfändung der jeweiligen Depots an die begünstigten Mitarbeiter gerecht.

> Effizienzgewinn 100 % und mehr

Zu welchen Vorteilen sich diese beiden Faktoren konkret aufaddieren, hängt natürlich von der individuellen Gestaltung im Einzelfall ab. Würde Herr Stolze die 120 Euro, auf die er zugunsten seiner Vorsorge verzichten kann, auf herkömmliche Art aus dem bereits versteuerten Gehalt ebenfalls zu 6,5 % anlegen und die Erträge versteuern, dann hätte er nach 20 Jahren fast exakt nur die Hälfte an freiem Geld gegenüber der Beispielkonstellation – vgl. hierzu die Grafik.
Von erheblicher Bedeutung ist, dass nicht nur die gewerblichen Mitarbeiter in den Genuss dieser Effizienzgewinne kommen können, sondern auch die leitenden Angestellten – bis hin zum geschäftsführenden Gesellschafter (vgl. BMF-Rundschreiben vom 5.8.2002). In ungefähr 25 % der weit über 100 Unternehmen, in denen das EuroSwitch!-Lebensarbeitszeitmodell bereits installiert ist, nutzt ausschließlich die „oberste Etage“ diese gleichermaßen elegante wie wirtschaftliche Vorsorgeform. Entsprechend hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Einzahlungen je Depot: Sie liegen bei ca. 1.000 Euro.

(Jens Reichel)


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