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BCA Bank AG

Das Haftungsdach als Alternative zum neuen § 34f?

Dr. Frank UlbrichtDr. Frank Ulbricht

Mit der geplanten Regelung, die ‚34c-Vermittler’ dem neuen § 34f GewO zuzuführen, trägt der Gesetzgeber der bisherigen Situation Rechnung, dass Investmentvermittler bisher Fondsprodukte praktisch ohne Dokumentationspflicht vertreiben konnten. Künftig sind die Investmentfondsanleger ebenso geschützt wie die Anleger, die bei einer Bank eine Beratung in Aktien, Anleihen oder Zertifikaten erhalten. Dies wird deshalb möglich, da im Investmentfondsbereich künftig auch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur Anwendung gelangen soll.

Darüber hinaus werden die 34c-Vermittler durch ihre zuständige Gewerbeaufsicht überprüft, ob sie die neuen Regelungen in der Beratung einhalten. Damit ist eine über Monate geführte Diskussion beendet worden, ob nicht vielleicht doch künftig das BaFin auch für die freien Vermittler zuständig sein soll. Der Gesetzgeber ist zu der Auffassung gelangt, dass die Überwachung durch die regionalen Gewerbebehörden besser und effizienter durchgeführt wird als durch die zentral strukturierte BaFin.

Was bedeutet die Einführung des § 34f in der Praxis?

Nach unserem Kenntnisstand muss künftig jeder freie Investmentvermittler folgende Pflichten erfüllen:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Neue Erlaubnisbedingung wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1,13 Mio. Euro pro Schadensfall bzw. 1,7 Mio. Euro für alle Schadensfälle eines Jahres.
  • Sachkundenachweis: Zu erbringen durch eine Prüfung bei der IHK oder Nachweis eines dieser Qualifikation gleichgestellten Berufsabschlusses. Dies gilt auch für unmittelbar bei der Vermittlung mitwirkende Angestellte.
  • WpHG-Informations-, -Beratungs- und Dokumentationspflichten: Mit ähnlich hohem Anspruch wie sie bisher nur für Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit KWG-Erlaubnis oder Beratern unter einem Haftungsdach Anwendung fanden.
  • Registrierung: Pflicht zum Eintrag in das bei der IHK geführte Vermittlerregister wie bisher schon für Versicherungsvermittler.

Die geplanten Maßnahmen zum Schutze der Anleger sind künftig so weitreichend, dass dies finanzielle und organisatorische Auswirkungen auf die freien Vermittler haben wird. Künftig müssen die freien Vermittler fast unter den gleichen Bedingungen bei der Beratung arbeiten wie ein Banker oder ein Berater unter einem Haftungsdach. Deshalb sollte sich jeder freie Berater spätestens mit Inkrafttreten des § 34f Gewerbeordnung überlegen, ob es nicht sinnvoll sein kann, sich einem Haftungsdach wie dem der BCA Bank anzuschließen.

 Im Haftungsdach der BCA Bank …

  • … verfügt die Bank als solche über eine umfassende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dies führt dazu, dass der Abschluss für jeden einzelnen Berater, den ‚tied agent’ (gebundener Vermittler), entfallen kann.
  • … kommt die Bank der Verpflichtung zur ständigen Aktualisierung der Dokumentation und ihrer Anpassung an die neuesten Regelungen automatisch nach.
  • … ist es nach letztem Kenntnisstand ausreichend, der Bank die berufliche Sachkunde bzw. Qualifikation nachzuweisen. Ein eigener IHK-Prüfungsnachweis, wie im § 34 f GewO gefordert, muss wohl nicht erbracht werden.

Zudem erweitert sich der Freiraum für die Beratung außerhalb der Welt der Investmentfonds. Vielmehr ist es dem freien Vermittler bei Anschluss an das Haftungsdach der BCA Bank möglich, künftig auch in Aktien, Anleihen und Zertifikaten zu beraten und auch im Bereich individuelle Vermögensverwaltung Lösungen anzubieten.

Alles eine Frage der Qualifikation

Das Haftungsdach der BCA Bank AG ist in drei Qualifikationskategorien eingeteilt. Je nach persönlicher Ausbildung und Qualifikation sowie Erfahrung erfolgt die Einstufung in eine Haftungsdachkategorie (s. Grafik), nach der in Produkten verschiedener Risikoklassen dann beraten werden darf.

Unter dem Haftungsdach der BCA Bank AG können die freien Berater ausschließlich in unabhängigen Finanzprodukten beraten. Bereits in der Haftungsdachstufe Standard, die jedem 34c-Vermittler mit 3-jähriger Beratungserfahrung im Bereich Investmentfonds offensteht, dürfen diese A-Rating-Anleihen aus der Länderzone A, DAX- & EuroStoxx50-Aktien sowie Garantie- und Indexzertifikate der Risikoklasse 1-3 vermitteln. Wer höhere Qualifikationen nachweist, kann in den Haftungsdachstufen Komfort und Premium in Anlageprodukten wie Discount- & Bonuszertifikate oder Corporate Bonds beraten. Für Effizienz der Beratung und die größtmögliche Reduzierung von Haftungsrisiken sorgt der Einsatz der durchdachten professionellen Softwaretools und Beratungs-Workflows der BCA AG, so z. B. der BCA Broker Pool und BCA Value Planner. Auch Abwicklung und Abrechnung erfolgen automatisch wie bei der BCA gewohnt.

Wer noch nicht über eine in dem Haftungsdach der BCA Bank benötigte Qualifikation verfügt, kann diese an der bankeigenen Akademie erwerben. Die Frankfurt School of Finance & Management und die Deutsche Makler Akademie haben in Kooperation mit der BCA Bank ein exklusives und auf den individuellen Wissensstand des Vermittlers angepasstes Qualifizierungsprogramm entwickelt. Durch die Auswahl entsprechender Lernmodule können so Kompetenzen gestärkt und Entwicklungschancen wahrgenommen werden.

Die BCA Bank AG

Im Jahr 2005 wurde die BCA Bank AG speziell als Träger des Haftungsdachs und als Kompetenzzentrum zur Erweiterung des Dienstleistungsspektrums für unabhängige Finanzdienstleister gegründet. Die BCA Bank AG ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BCA AG. Die Bank ist neben dem Haftungsdach auch in den Bereichen Investmentfonds-Advisory und der fondsgebundenen Vermögensverwaltung tätig.

 

Das Haftungsdach der BCA Bank AG

  • Beratungsuniversum in allen Asset Klassen (Fonds, Anleihen, Zertifikate)
  • Große Auswahl an Plattformen und Depotbanken
  • Schadenssicherung
  • Finanzberatungs-Software
  • Honorarberatungsmodell oder Top-Provisionen/Konditionen
  • Professionelles Research
  • Serviceunterstützung bei Produktauswahl
  • Kundenschutz
  • Marketingunterstützung
  • Entwicklungsmöglichkeiten durch die BCA Bank Akademie

 

KONTAKT
Bei Fragen oder für einen persönlichen Termin nehmen Sie bitte Kontakt auf:

BCA BANK AG
Haftungsdach
Dr. Frank Ulbricht Telefon:
(06172) 13978-10
frank.ulbricht@bca-bank.de

Akademie
Waike Döring
Telefon: (06172) 13978-12
akademie@bca-bank.de

Ein Haftungsdach-Partner im Gespräch mit Dr. Frank Ulbricht
http://bca-intern.adia.tv/aufzeichnungsarchiv/archiv/?al=24  

Mehr über das Haftungsdach der BCA Bank AG
http://www.bca.de/fileadmin/download/mail/haftungsdach.pdf

Mehr über die BCA Bank AG
http://www.bca.de/fileadmin/download/mail/bank.pdf

Mehr über das Ausbildungs- und Trainingskonzept der BCA Bank AG
http://www.bca.de/fileadmin/download/mail/trainingskonzept.pdf


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