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The day after

Das langsame Sterben der Eigenheimzulage

Als „typisch deutsch“ könnte man das Hick Hack um den Wegfall der Eigenheimzulage zum 01. Januar 2006 bezeichnen – seit Anfang dieses Jahres können keine Anträge auf Eigenheimzulage mehr gestellt werden (Ausnahme: Wenn bis zum 31. Dezember 2005 ein Bauantrag bzw. für eine Bauanzeige die Bauunterlagen gestellt oder...

der notarielle Kaufvertrag für den Erwerb eines Eigenheims unterzeichnet wurde). Nach jahrelanger Zwietracht zwischen Parteien, Verbänden und Bausparkassen wurde die größte Einzelsubvention im Steuerrecht abgeschafft. Ist nun mit einem Einbruch in der Bau(spar)branche zu rechnen? FINANZWELT gibt einen Überblick.

Gegen Ende des letzten Jahres war es nun soweit: Das endgültige Aus für die Eigenheimzulage wurde Fakt! Die Werbebotschaft an die „potentiellen Häuslebauer“ war einheitlich: „Jetzt noch schnell die Eigenheimzulage durch beispielsweise den Kauf eines Eigenheims sichern!“ Doch laut Aussagen der Bausparkassen war keine vermehrte Nachfrage nach Privatimmobilien im Jahr 2005 festzustellen. Laut der Prohyp GmbH jedoch zeigt die Bundesbank-Statistik, dass es im 2. und 3. Quartal 2005 nach den historisch niedrigen Volumina in den Quartalen davor zu einem Anstieg bei Wohnungsbaudarlehen gekommen ist. Geschäftsführer Marcus Rex begründet dies jedoch mit dem „historischen tiefen Zinsniveau und nicht aufgrund der Diskussion um die Eigenheimzulage“.

Auch Stefan Speicher, Pressesprecher der Schwäbisch Hall beschreibt, dass zwar „bei gebrauchten Immobilien seit Bekanntgabe der Pläne der neuen Bundesregierung eine verstärkte Nachfrage festzustellen war. Die Zahl der genehmigten Neubauwohnungen ist allerdings auch 2005 erneut rückläufig.“ Die Begründung für den fehlenden Boom bei der Nachfrage lässt sich sicher auch in der fehlenden monetären Grundlage bei den Menschen finden. In Zeiten, in denen Streichungen, Hartz IV und Politkaspertheater Schlagwörter sind, lassen sich Menschen eben schlechter von den großen Vorteilen des selbstgenutzten Eigentums überzeugen. Passend zum Politkaspertheater war freilich auch die Vorgeschichte der Eigenheimzulage ein Knackpunkt. Peter Ulrich, Vorstandssprecher der BKM dazu: „Bereits in den Jahren 2002 und 2003 gab es von der damaligen Regierung entsprechende Initiativen, die auf die Streichung der Eigenheimzulage zielten. Damals hat die Diskussion um den Wegfall der staatlichen Bauförderung zu erheblichen Vorzieheffekten geführt. Ein vergleichbarer Effekt hat sich in diesem Jahr, also im Jahr des tatsächlichen Endes der Eigenheimförderung, nicht wieder eingestellt – im Gegenteil!“ Und zu guter Letzt war auch der Zeitpunkt der Streichung ein erheblicher Knackpunkt für das Ausbleiben der Nachfrage. „Der absehbare Wahlsieger, die Unionsparteien, hatten in ihrem Wahlprogramm das `Aus´ für die Eigenheimzulage erst für 2007 vorgesehen. Das hätte einen geordneten Übergang in eine Neuregelung ermöglicht. Daher kam der Jahresschluss-Effekt jetzt doch überraschend schnell“, so LBS-Verbandsdirektor Dr. Hartwig Hamm.

Gesetzlicher Ausgleich? Die Eigenheimzulage wurde mit dem Ziel abgeschafft, die Löcher im Haushaltsbudget zu stopfen. „Wir erwarten daher nicht, dass es vom Gesetzgeber in einer anderen Form Ersatz geben wird“, sagt so auch Rex von der Prohyp. Ganz anders sehen die meisten Bausparkassen diese Situation, schließlich gibt man nicht gerne kampflos ein Verkaufsargument auf. „Laut Koalitionsvertrag ist vorgesehen, das Wohneigentum künftig besser in die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge einzubeziehen“, erläutert Dr. Rainer Christian Rudolf, Konzernkommunikation Wüstenrot & Württembergische AG. Und Schwaebisch-Hall Fachmann Sauter ergänzt: „Damit wird die von den Bausparkassen seit langem geforderte Diskriminierung von Wohneigentum gegenüber der Geldrente beseitigt.“

Wie ein gesetzlicher Ausgleich für die Abschaffung jedoch konkret aussieht, oder wann mit einer gesetzlichen Lösung zu rechnen ist, steht in den Sternen – beziehungsweise ohne genaue Fakten im Koalitionsvertrag der CDU/CSU/SPD. So sind die Mühen von den Bausparkassen zwar lobenswert, die LBS-Verbandsdirektor Dr. Hamm für die gesamte Branche mit den Worten: „Die Bausparkassen werden die Regierung beim Wort nehmen und aktiv an Vorschlägen für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums als Altersvorsorge mitwirken“ zusammenfasst, jedoch ist es bis dato Fakt, was Vorstandsprecher Ulrich von der BKM ausspricht: „Ein gesetzlicher Ausgleich für neue, im Grunde notwendige Baufördermaßnahmen ist im Moment nicht zu erwarten.“

Wegfall ist kein Beinbruch. Trotz des Wegfalls gilt: Jeder Cent ist in eigenem Wohneigentum besser aufgehoben, als lebenslänglich Miete zu zahlen. Die selbstgenutzte Wohnung oder das eigenbewohnte Haus sind weiterhin sinnvolle Formen der Altersvorsorge. Dabei ist gerade die zeitliche Frage des Eigenheimkaufes ein Hauptaugenmerk, denn wer zum Beispiel in recht kurzer Zeit ein Eigenheim sein Eigen nennen möchte, der benötigt Bares. „Angesichts der historisch niedrigen Zinsen und der tiefen Immobilienpreise sollten sich aber viele Immobilieninteressenten heute fragen, ob nicht der direkte Weg in die Immobilie auch bei wenig Eigenkapital sinnvoller ist, als das Projekt 7 Jahre nach hinten zu verschieben und einen Bausparvertrag vorzuschalten. Das Risiko, dass bis dahin sowohl die Zinskonditionen als auch die Immobilienpreise deutlich höher sind, ist groß“, beschreibt Rex die derzeitige Immobiliensituation. Somit wäre es in diesem Fall nicht unbedingt von Vorteil, auf einen Bausparvertrag zu setzen oder sogar sein verfügbares Einkommen beispielsweise fest in Rentenverträge zu investieren, sondern eher der direkte Weg in die Immobilie.

Der Zeitpunkt ist entscheidend. Gerade für junge Menschen, die zu einem unbestimmten Zeitpunkt bauen oder kaufen wollen, bewährt sich jedoch ein Bausparvertrag. „Wer irgendwann ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erwerben möchte, sollte diesen Schritt – die größte Investition, die man üblicherweise im Leben angeht – gut vorbereiten. Ausreichendes Eigenkapital ist nicht erst in Zeiten von Basel II unverzichtbar, will man die Finanzierung auf Dauer sicher und tragbar gestalten“, erörtert Dr. Rudolf. Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass der klassische Bausparvertrag ein unverwüstlicher Renner war und auch ein Renner bleiben wird.

Der Sparer kann beim Bausparen frühzeitig planen, was er für sein Angespartes an Zinsen erhält bzw. was er beim Darlehen an Zinsen zahlen muss. „Der Bausparvertrag ist nach wie vor die beste Grundlage für die eigenen vier Wände. Mehr denn je noch in Zukunft, wo mit steigenden Hypothekenzinsen zu rechnen ist und der Bausparvertrag unverändert günstige Darlehenszinsen bietet“, erläutert so auch BKM-Experte Ulrich nur einen Vorteil des unverwüstbaren Klassikers. Schließlich verbindet Bausparen auf flexible Weise das Ansammeln von Kapital mit der Zinssicherheit beim anschließenden Darlehen und wird daher weiterhin für viele Deutsche der erste Schritt zum eigenen Haus oder der eigenen Wohnung bleiben.

Ganz abgesehen davon, dass die Einzahlungen auf Bausparverträge auch in Zukunft staatlich und auch vom Arbeitgeber gefördert werden. Die gängigste Form der Förderung stellen hierbei vermögenswirksame Leistungen dar. Diese werden fast immer vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewährt – wobei zumeist eine tarifvertragliche Festlegung besteht. Hier muss erwähnt werden, dass es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers handelt, die maximal 40 Euro im Monat betragen.

Sicher bleibt: Das Bausparkonto wird weiterhin die gängigste und zudem risikoloseste Anlageform für vermögenswirksame Leistungen auch in 2006 sein. Weitere Argumente für den Bausparvertrag sind die staatlichen Förderungen, namentlich Arbeitnehmersparzulage sowie Wohnungsbauprämie. Diese Staatsgeschenke erhält man als Bausparer auch weiterhin, und das ist auch gut so!



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