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Dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen

Die uniVersa Versicherung aus Nürnberg macht auf einen bisher wenig bekannten Ausweg bei Lebensversicherungen aufmerksam. Dabei ist es üblicherweise so, dass beim Tod eines von zwei unverheirateten Partnern nur ein Freibetrag von 5.200 Euro von der Erbschaftssteuer verschont bleibt. uniVersa rät, die Verträge über Kreuz abzuschließen, um diesem Nachteil zu entgehen.

Beispiel: Eine Frau versichert das Leben ihres Mannes, zahlt die Beiträge hierfür und fungiert als Versicherungsnehmer. Der Mann verfährt umgekehrt nach dem gleichen Prinzip. Dank dieses Konstruktes sind beide beim Tod des anderen versorgt – und das Finanzamt geht leer aus. Das Modell eignet sich ebenfalls für Verheiratete, deren Vermögens- und Immobilienwerte über den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer liegen.

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