Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Anpfiff

Der erste Fußballfonds holt das „Rasen-Business“ in deutsche Wohnzimmer

Der Fußballmarkt ist innerhalb des Sport-Business die seit Jahren am rasantesten und kontinuierlichsten wachsende Branche. Nicht nur in Deutschland sondern international. Der dahinterstehende Transferhandel mit Spielerrechten ist hochlukrativ. Daher ist es nur konsequent, dass jetzt die erste Initiatorengesellschaft – die Mannheimer Sport-Concept GmbH – diesen Markt auch für Kapitalanleger erschließt.

Eigentlich ist es ganz einfach: „Idee des ersten Fußballfonds in Deutschland ist es, Anlegerinnen und Anleger am Business Fußball teilhaben zu lassen“ – so Rainer Bonhof, Fußball-Weltmeister von 1974, Mitglied des Anlageausschusses und somit „Schirmherr“ dieser innovativen Kapitalanlage. Der Aufwärtstrend im Fußball wird jedenfalls anhalten, selbst dann, wenn die Spitzengagen auf dem heutigen Niveau eingefroren werden. So konnte zum Beispiel in der eher konservativen Bundesliga für die Saison 2001/2002 allein an Transferzahlungen ein neuer Rekord von 292,75 Millionen Mark erzielt werden. Im Vorjahr lag dieser Wert nicht einmal bei der Hälfte. Immer mehr Fußballclubs geben Geld dafür aus, neue, sportlich aktive Spieler für ihren Verein zu gewinnen. Dennoch haben sich die drei kaufmännischen Sport-Concept-Geschäftsführer Peter Buhrmann, Stefan Helmbrecht und Steffen Wannenwetsch viel sportlichen Beistand bei der Konzeption und Umsetzung geholt: Neben Fußball-Profi Olaf Janssen und Sportjournalist Frank Schlageter, stehen die Fußball-Weltmeister Rainer Bonhof (1974), Wolfgang Overath (1974) und Guido Buchwald (1990) als Anlageausschuss zur Verfügung. Hinzu kommt ein Scouting System, bei dem bislang 14 ehemalige Profis oder Trainer mitwirken. Der Fonds profitiert also von einem weitreichenden Netz an internationalen Kontakten.

Das Recht an Transferentschädigungen

Grundsätzlich ist der Handel mit Transferrechten oder genauer gesagt mit Transferentschädigungen ein völlig normaler Vorgang (siehe Kasten). Ist ein Wunschspieler noch bei einem anderen Verein unter Vertrag, so muss er aus diesem Vertrag herausgelöst werden. Das heißt, der neue Club muss an den abgebenden Club eine Ablösesumme (Transferentschädigung) bezahlen. Das„Recht an dem Spieler“ liegt nämlich nicht beim Spieler selbst, sondern beim Club oder manchmal bei einer Drittperson. Natürlich geht ein derartiger Wechsel nur, wenn Spieler und Spielermanager diesen Wechsel wollen. „Diese haben jedoch aus beruflichen Gründen nahezu immer ein Interesse an einem Wechsel in eine besser positionierte Mannschaft“, meint Olaf Janssen, sportlicher Initiator des Fonds. „Es geht darum, auf der Basis der lange entwickelten Software „Soccer-Business“ eine einheitliche Bewertung von internationalen Spielern vorzunehmen, um deren Potential zu erkennen”, meint Schlageter.

Zunächst nehmen daher zwei Scouts weltweit die Sichtung von interessanten Spielern vor. Kommen beide zu einem positiven Ergebnis, prüft der Anlageausschuss die analysierten sportlichen Ergebnisse. „Mir gefällt an dem Fonds die Chance für jüngere, ambitionierte Spieler eine Chance im internationalen Fußball zu bekommen“, meint Wolfgang Overath, der ein kritisches Auge auf die ausgewählten Jungtalente wirft. Erst wenn die vorgeschlagenen Projekte der eingehenden Prüfung des Anlageausschusses Stand halten, können sie vom ersten Fußballfonds realisiert werden. Doch damit ist das Auswahlsystem noch nicht zu Ende: So prüfen die anerkannten Sportrechtsspezialisten Dr. Urs Scherer und Christian Jenny, ob dem Fonds irgendwelche Nachteile im Transferhandel entstehen können und der bekannte Sport-Mediziner Dr. Elmar-Wienecke wirft ein Auge auf die körperliche Fitness der Spitzenkicker.

Das Fondskonzept

Für Initiator Stefan Helmbrecht ist es wichtig, die unternehmerische Komponente des ersten Fußballfonds hervorzuheben. „Aufgrund unserer Erfahrungen im Finanzdienstleistungsgeschäft ist uns von Anfang an klar gewesen, dass eine Beteiligung am ersten Fußballfonds aus Risikogesichtspunkten heraus maximal in Höhe von dreißig Prozent am Gesamtportfolio sinnvoll ist. Daher haben wir Anlegern die Möglichkeit eingeräumt, bereits ab 5000 Euro zzgl. Agio von diesem interessanten Geschäft zu profitieren.“ Der erste Fußballfonds hat mit einem Kommanditkapital von 25 Millionen Euro eine überschaubare Größe – eine steuerliche Verlustzuweisung ist in Höhe von 41 Prozent bezogen auf die Beteiligungssumme möglich. Es handelt sich um einen Reinvestitionsfonds, schließlich gehen die Verantwortlichen davon aus, dass das Gros der Deals bereits nach maximal zwei Jahren durchgeführt wird. Die Erträge sollen abzüglich laufende Verwaltung und Ausschüttungen wieder investiert werden. Die Zielrendite lautet auf 15 Prozent p.a., was bei einer Laufzeit bis 2013 gemäß Prognoserechnung einem geplanten Gewinn von 292 Prozent (inklusive der Rückführung der Einlage) entspricht. Dass die Erwartungen der Sport-Concept-Macher dabei nicht auf waghalsigen Annahmen beruhen, zeigt das Zahlenmaterial, das der Ertragsprognose zugrunde liegt. Immerhin wurden über ein Jahr sämtliche erhältlichen Unterlagen über das internationale Transfergeschäft ausgewertet. Das Ergebnis wird durch ein Wirtschaftsprüfungstestat bestätigt.

Start im Dezember 2001

Der seit 15. Dezember im Vertrieb befindliche Fußballfonds dürfte eine breite Schicht von Anlegern ansprechen und findet in der Presse eine große Beachtung. Fußball ist eben auch ein gehöriges Stück Emotion. Im Vertrieb ist der neue Fonds schon jetzt ein „Hammer”: So haben namhafte Banken und Versicherungen, wie AXA, Deutsche Bank und UBS ihr Interesse am Mitvertrieb bekundet. Und da der Fonds international ausgerichtet ist, fanden bereits Termine mit Banken in der Schweiz, Italien und England statt. Für den Weltmeister von 1990 und Ausschussmitglied Guido Buchwald ist der erste Fußballfonds „eine ganz neue Möglichkeit für die Clubs, mit einem seriösen Partner auf sportlicher und finanzieller Ebene zuverlässig zusammen zu arbeiten.“ Wenn sich diese Fairness auch für die Anleger auszahlt, dürfte erneut ein spannendes Stück Kapitalanlage-Geschichte geschrieben worden sein.

Der Geschäftszweck des 1.Fußballfonds

„Im Zusammenhang mit dem 1. Fußballfonds wird in den Medien teils vorgetragen, „Transferrechte an Spielern“ seien gar nicht abtretbar, sondern könnten gemäß den Regularien der FIFA nur vom Club – bei welchem der Spieler unter Vertrag steht – wahrgenommen werden. Hierzu sind nachfolgende Präzisierungen zu machen:

Der Ausdruck „Transferrecht an einem Spieler“ lässt sich in zwei Komponenten aufteilen:

Das föderative (Verbands oder fußballtechnische) Recht am Spieler liegt gemäß den Vorgaben der FIFA immer beim Club, ist somit nicht abtretbar. Dieses föderative Recht am Spieler beinhaltet das Recht des Clubs, grundsätzlich darüber zu bestimmen, wann der Spieler freigegeben wird. Bei jedem Clubwechsel eines Spielers, der systembedingt immer von einem Club zu einem anderen stattfindet, hat nämlich der Spieler abgebende Club eine Freigabeerklärung abzugeben. Diese Freigabeerklärung kann nur durch den Club erfolgen.

Das geldwerte (wirtschaftliche) Recht am Spieler, der Fonds spricht vom „Recht auf Transferentschädigung“ am Spieler, kann jeder Club jederzeit an eine Drittperson abtreten. Dieses „Recht auf Transferentschädigung“ beinhaltet hauptsächlich das Recht des Clubs, von einem am Spieler interessierten Club eine Ablösesumme (Vertragsauskaufsumme) für die vorzeitige Entlassung des Spielers aus dem Vertragsverhältnis zu verlangen. Über ein solches Recht auf eine (Transfer) Entschädigung verfügt jeder Arbeitgeber, der mit einem Arbeitnehmer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen ist, da ein solcher Arbeitgeber bei vorhandenen Interesse an einer Verpflichtung des Arbeitnehmers durch einen Drittarbeitgeber für das Einverständnis einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung verlangen kann.

Es sei an dieser Stelle angefügt, dass ein Wechsel eines Spieler vor Beendigung der Vertragslaufzeit nur zustande kommt, wenn neben einer Einigung der beiden Clubs über eine Transferentschädigung auch der Spieler mit einem Wechsel einverstanden ist. Die Auflösung der Vertragsverhältnisse erfolgt daher stets im gegenseitigen Einverständnis. Einseitige Vertragsauflösungen und somit allfällige Vertragsbrüche stehen folglich gar nicht zur Diskussion.”


Dr. Urs Scherrer

Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: