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„Die Menschen sterben nicht auf der Kreuzfahrt“

Der Nichthinweis auf das Pflegerisiko könnte viele Makler in die Haftung treiben

Unsere Gesellschaft altert zunehmend. Schon in sechs Jahren wird jeder vierte Deutsche älter als 60 Jahre sein; 2030 bereits jeder Dritte. Vereinfacht gesagt: Da unser Volk immer älter wird, „wackelt“ auch die gesetzliche Pflegeversicherung, denn die Finanzierung erfolgt zumindest bislang nach dem Umlageverfahren und die demografische Entwicklung bringt die Möglichkeit einer angemessenen Versorgung aus dem Gleichgewicht.

Wir schreiben das Jahr 2050. 10 Millionen Deutsche zählen zu den Hochaltrigen. Die Bevölkerungszahl in Deutschland ist aufgrund von fehlendem Nachwuchs und dem Ausbleiben von Zuwanderungen deutlich geringer als noch vor dreißig Jahren. Die Enquete-Kommission des Bundestages hatte dies bereits im September des Jahres 2000 so kommen sehen. Leider hatten dies zu wenige mitbekommen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird dann längst nicht mehr finanzierbar sein oder nur noch eine Grundleistung darstellen. Diese reicht jedoch in keinem Fall für eine vernünftige Versorgung aus und wird dazu führen, dass ein gehöriger Teil der dann älteren Bevölkerung seinen Kindern, Enkeln oder dem Sozialamt (oder beiden) zum Opfer fällt. Pflegebedürftigkeit tritt nämlich bereits bei jedem Dritten auf, der das 80. Lebensjahr vollendet hat. Von den über 90-Jährigen sind sogar mehr als die Hälfte auf Pflegedienstleistungen angewiesen. Dies zeigt, dass es sich bei der Pflege um eines der gravierendsten Probleme in der Versorgung der Bevölkerung handelt. Und während heute noch das Umlageverfahren weitestgehend für eine Versorgung der Älteren ausreicht, wird es dies – wie oben dargestellt – bereits in wenigen Jahren nicht mehr können.

Scheu vor dem Thema Pflege

Dennoch wird die altersbedingte Pflegebedürftigkeit im freien Anlagevertrieb bislang kaum thematisiert. So das Ergebnis einer umfangreichen Studie der Generali Lebensversicherung AG. Ekkehard Renz, Leiter Produktmanagement Leben und Prokurist der Generali Lebensversicherungs AG: „Auch wenn uns dies viele weismachen wollen: Die Menschen sterben nicht auf der Kreuzfahrt“. Sein Unternehmen hat sich daher seit Jahren mit dem Thema angemessene Pflegeversicherung für ältere Bürger beschäftigt und bietet eine breite Palette von Lösungsmöglichkeiten. Doch der Generali Lebensversicherungs AG geht es um mehr, denn bislang weist nur jeder dritte Berater seine Kunden auf die existenzbedrohenden Pflegekosten hin und begibt sich damit in hohes Haftungsrisiko. Ekkehard Renz: „Es ist uns bewusst, dass die Ansprache nach Pflegebedürftigkeit im Vertrieb unangenehm ist. Man sollte sich jedoch darüber bewusst sein, dass man hierdurch nicht nur zur Existenzvernichtung des Vermögens der später Älteren beiträgt, sondern auch die Nachkommen massiv belastet.“ So erstatten die gesetzlichen Pflegekassen bspw. für Pflegebedürftige in der Pflegestufe 3 maximal 1.432 Euro im Monat. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich aber – in einer Mittelklasse-Pflegeeinrichtung – auf rund 3.000 Euro monatlich. Es fehlen rund 1.500 Euro. Dies führt zur Vernichtung der Lebensersparnisse in wenigen Jahren und zur praktischen Enterbung der Kinder. Die weitere Konsequenz, die Älteren werden von Unterhaltszahlungen der Kinder abhängig oder rutschen in die Sozialhilfe.
Dennoch geben 2/3 einer im Rahmen einer Gfk-Studie im Oktober 2003 Befragten an, noch nie eine private Pflegeversicherung empfohlen bekommen zu haben. Auch der Gesetzgeber vernachlässigt diesen Bereich. So darf in die Riester-Rente Pflegeversicherungsschutz nicht eingebaut werden, obwohl der Pflegefall ein typisches Altersrisiko ist. Dieses Verbot umfasst auch die betriebliche Altersversorgung sowie künftig die neue Förderrente nach dem Alterseinkünftegesetz. Besonders unterversorgt sind Frauen im hohen Alter (doppelt so stark von Pflegebedürftigkeit bedroht wie Männer) – hier verfügen nur knapp 20 Prozent über eine private Pflegeversicherung (bei Männern sind es 31,3 Prozent).

Makler müssen aufklären

Auch wenn nicht so gerne direkt auf den Punkt gebracht: Der Grund für die schlechte Versorgungslage ist mangelnde Aufklärung und Beratung durch die Vermittler. Dabei sind Makler im Rahmen ihrer Beratung zur Altersvorsorge nicht nur verpflichtet das Pflegefallrisiko anzusprechen, sie müssen diesbezüglich sogar Überzeugungsarbeit leisten. Tun sie das nicht, begeben sie sich in ein hohes Haftungsrisiko. Die Generali hat sich daher auf die Versorgungsprobleme des 3. und 4. Lebensabschnittes spezialisiert und bietet ein vielfältiges Angebot zur Absicherung der Pflegekosten. Die Produktpalette reicht von einer selbständigen Pflege-Rentenversicherung bis hin zu einer Sofortrente für bereits Pflegebedürftige. In allen klassischen aufgeschobenen Rentenversicherungen ist optionaler Pflegeversicherungsschutz ohne Mehrbetrag enthalten. Auf eine Gesundheitsprüfung wird verzichtet. Ekkehard Renz: „Wir halten die Abhängigkeit einer Pflegeleistung von einer Gesundheitsprüfung für ältere Bürger für unwürdig.” Denn realistisch betrachtet dürfte kaum ein Senior zu finden sein, der nicht eine umfängliche Krankenakte beim Vertragsabschluss mitbringt. Aus medizinischen Gründen abgelehnte Anträge schaffen zudem erheblichen Frust bei Beratern wie Kunden. Seit Januar 2004 kann zudem über eine sofort beginnende lebenslange Rente mit bis zu 1.500 Euro monatlicher Zusatzrente das Vermögen bei Pflegebedürftigkeit geschützt werden. Maklern, die ihren Kunden nachträglich eine Pflegeversicherung anbieten möchten, steht ein Tarif zur Verfügung, der selbst für 70-Jährige noch eine Absicherung ermöglicht. Diese Pflegeversicherung wurde vom offiziellen deutschen Seniorendachverband (BAGSO) als einziges Versicherungsprodukt mit der Verbraucherempfehlung „sehr empfehlenswert“ ausgezeichnet. Demografisch entstehen nämlich die wirklichen Pflegerisiken oftmals erst deutlich später.

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