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Oder bleibt alles beim Alten?

Des Kaisers neue Kleider…

Das Sommerloch wurde gefüllt! Wie eine Bombe schlug das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26. Juli 2005 ein: Die geltenden Gesetzesregelungen genügen nicht den Schutzanforderungen des Grundgesetzes, hieß es da in zwei Urteilen. Die Lösung: Dem Kunden sollen mehr...

Rechte zugesprochen werden und dies

muss der
Bundestag nun bis zum 31. Dezember 2007 umsetzen. Also doch eher nur ein Knallbonbon und keine

Bombe?
Denn bis Ende 2007 darf es nach dem Spruch des ersten Senates bei der geltenden Rechtslage

bleiben.


Konsequenzen möglicher Änderungen.
Kurz und knapp müssen Lebensversicherungen
ab 2008 transparenter
gestaltet werden. Praxisbezogen heißt
das für die Anbieter, dass der Endkunde
nachvollziehen muss, was „aus
seinem Geld geworden ist“. Gerade die
Aufschlüsselung der Kosten – die bislang
eher unüblich war – können den
Kunden abschrecken, sofern hohe
Provisionen sichtbar werden. Dabei
sind es nun einmal die Provisionen
gegen Beratungsleistung, von denen
die Vertriebe leben und dies zu Recht.
Fallen Vergütungen für die Vermittlung
von Lebenspolicen weg, steht das derzeitige
Vertriebssystem in Frage.
Stille Reserven. Des Weiteren besagt
das Urteil, dass Versicherungsnehmer
zukünftig „angemessen“ an etwaigen
stillen Reserven – was der Differenz
zwischen dem Buchwert und dem
Marktwert der Vermögensanlagen entspricht
– über die Überschüsse beteiligt
werden sollen. Diese Entscheidung
muss aber nicht gleichbedeutend mit
einer höheren Rendite sein, wobei dieses
von vielen Policenbesitzern gleich
vermutet wird. So müssen Lebensversicherer
beispielsweise stille Reserven
„angemessen“ den Vertragsbeständen
zurechnen. Inwieweit dies mit neuen
Verwaltungskosten verbunden ist,
bleibt dabei genauso Zukunftsmusik,
wie endgültige Urteile, was denn
eigentlich „angemessen“ ist.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die
„Unsicherheit der Realisierbarkeit“
von stillen Reserven beim Bundestagsurteil
miteinbezogen wird. Schließlich
hängt die Realisierbarkeit von schwer
einschätzbaren Ereignissen wie beispielsweise
konjunkturellen Schwankungen
ab. Daher bilden stille Reserven
einen Sicherheitspuffer –
schließlich erwarten Kunden von
einem Versicherer, dass er jederzeit
und über einen sehr langen Zeitraum
die vertraglich vereinbarten Leistungen
erbringen kann. Dementsprechend ist
der Puffer eine Gewährleistung der
Mindestverzinsung auf den Sparanteil
der gezahlten Prämien. Eine zeitnähere
Ausschüttung an die Kunden macht
diese Gewährleistung der Reserven
zunichte. Im Klartext kann das bedeuten,
dass Versicherte das Nachsehen
haben, wenn deren Verträge in einem

schwachen Jahr mit stillen Lasten fällig
werden. Und was passieren kann,
wenn kein Sicherheitspuffer mehr da
ist, konnte man am Untergang der
Mannheimer Lebensversicherung
sehen, die einzig durch die Auffanggesellschaft
Protector (entsprach der Unterstützung
von 103 Lebensversicherern)
gerettet werden konnte.
Drei Punkte lassen sich als Fazit ziehen:
Erstens werden einige Versicherer
vermehrt fondsgebundene Produkte
anbieten – wie es die WWK und Aspecta
schon längere Zeit machen – da
diese Varianten keine Verpflichtungen
und Garantien gegenüber dem Kunden
beinhalten und somit die Bildung stiller
Reserven auch nicht erforderlich ist.
Zweitens können Besitzer von Lebenspolicen
künftig auf mehr Transparenz
bezüglich der Verwendung ihrer Prämien
hoffen, was sicherlich auch von
einigen Versicherern als Wettbewerbsvorteil
genutzt werden kann. Drittens
kommt es wieder einmal ganz darauf
an, was die Bundesregierung bis zum
31.12. 2007 entscheidet und wie sehr
sie die Lebensversicherungen gesetzlich
einschränkt – bis dahin bleibt erst
einmal alles beim Alten.

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