Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Eine Gleichung mit vielen Unbekannten

Die Abgeltungssteuer ist beschlossen

Stichtag für die steuerliche Bemessung ist der 31.12.2008. Alle vor diesem Stichtag erworbenen Wertpapiere werden nach alter Lesart besteuert, alle danach erworbenen Wertpapiere der Abgeltungssteuer unterworfen.

Ironischerweise kursieren bereits jetzt erste Gerüchte über mögliche Nachbesserungsgesetze im Herbst oder Frühjahr. Ob sie kommen, wann genau und was sie regeln könnten, bleibt bis auf weiteres Spekulation. Die Marktteilnehmer müssen sich dessen ungeachtet an die Fakten halten, die nun vorliegen! Wohl wissend, dass sich die Rahmenbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal verändern können.

Was ändert sich im Detail? Ab dem 1. Januar 2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen auf Seiten der Privatanleger nicht mehr wie bisher mit dem individuellen Steuersatz der veranlagten Person, sondern mit einem pauschalen Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer veranlagt. Die Steuer wird direkt an der Quelle, also beim kontoführenden Institut beim Zeitpunkt des Zuflusses erhoben und an den Fiskus abgeführt. Über diese Vorgänge werden Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter gesandt. Die Abgeltungssteuer ist dem Wesen nach damit eine Quellensteuer. Die Finanzbehörden prüfen die Kontrollmitteilungen auf Plausibilität der freigestellten Beträge und berücksichtigen für Anleger mit Einkommenssteuersätzen unterhalb 25% ein Optierungsrecht.

Neben Zinsen, Dividenden und anderen ordentlichen Erträgen werden zukünftig auch Veräußerungsgewinne besteuert. Bisher blieben Kursgewinne, die in der Regel den größten Teil der Einnahmen aus Wertpapiergeschäften ausmachen, nach einjähriger Haltedauer der Anteile steuerfrei. Ab 2009 unterliegen sie der Abgeltungssteuer. Die Spekulationsfrist entfällt! Dividenden, auf die bisher das Halbeinkünfteverfahren Anwendung fand, werden zukünftig in voller Höhe mit dem Abgeltungssteuersatz belastet. Das Halbeinkünfteverfahren entfällt!

Der Sparerfreibetrag von 750 Euro und die Werbungskosten- pauschale von 51 Euro werden zum so genannten „Sparerpauschbetrag“ zusammengefasst. Der alternative Nachweis von mit der Kapitalanlage verbundenen Einzelkosten entfällt. Zinsen von Effektenkrediten, Depotführungsgebühren, Beratungshonoraren, Servicegebühren und Börsenliteratur sind somit nicht mehr steuerlich absetzbar.

Realisierte Gewinne und Verluste können auch über die Jahresfrist hinaus eingeschränkt gegeneinander verrechnet werden. Kursverluste von Einzelaktien können nur gegen Kursgewinne von Einzelaktien, und Kursverluste von Fonds können hingegen auch gegen Zinsen, Dividenden, Kursgewinne von Fonds und Aktien verrechnet werden. Die Darstellung diverser Detailregelungen und Ausnahmen, wie z.B. die Schlechterstellung der Zertifikate, die auch weiterhin bestehende zehnjährige Spekulationsfrist für Immobilien und die Besteuerung Kapital gedeckter Versicherungen würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen.

Das Dilemma der Anleger und Berater in der näheren Zukunft liegt auf der Hand: Einerseits ist offensichtlich, was zu tun ist: Die bestehenden Depots müssen mit Blick auf die Stichtags- regelung steuerlich optimiert werden. Das Motto lautet: Breit gestreute vermögensverwaltende Kapitaleinlagen rein in die Depots, tradingorientierte spezialisierte Investments raus. Ziel ist es, nach dem Stichtag erforderliche Transaktionen innerhalb der Mantellösung von (Dach-)Fonds steuerneutral vornehmen zu lassen. Werden zwischenzeitlich auf der Anlegerebene an den Depots keine Veränderungen durchgeführt, können Kursgewinne auch Jahrzehnte später noch steuerfrei vereinnahmt werden.

Andererseits dürfte die Auswahl der zur Umsetzung dieser Strategie geeigneten Produkte alles andere als leicht fallen. Denn die in den nächsten Monaten zu treffenden Anlage- entscheidungen können ab 2009 nicht mehr steuerneutral revidiert werden, sollen aber unter Umständen jahrzehntelangen Entwicklungen an den Märkten und in den Investmentkonzernen Vorschub leisten. Welches Produkt ist flexibel genug? Welche Produktgeber bleiben ihren angekündigten Anlagegrundsätzen und Strategien treu und können ihre bisher unter Beweis gestellten Leistungen auch zukünftig erbringen? So oder so haben wir es in diesem Zusammenhang mit einer Gleichung mit vielen Unbekannten zu tun. Somit stellt sich auch nicht die Frage nach dem einen besten Produkt, das die einzig richtige Lösung darstellt, sondern nach mehreren attraktiven, soliden und inhaltlich auf die Problemstellung zugeschnittenen Investments, die berechenbar erscheinen und mit denen kalkulierbare Risiken eingegangen werden.

Die drohende Abgeltungssteuer dürfte in den nächsten Wochen und Monaten eine Werbeschlacht selten gesehenen Ausmaßes in der Finanzindustrie auslösen. Je näher es auf den Stichtag zugeht, umso schärfer dürfte der Tonfall werden,
und umso stärker dürften die Bemühungen der Institute ausfallen, größere Marktanteile zu erringen. Die Bandbreite der Beschallung wird von Anzeigenkampagnen in den Printmedien, über Werbespots im Fernsehen, bis hin zu Briefkastenund Telefonaktionen reichen. Inhalt dieser Informationsflut dürften neben der Bewerbung von Versicherungen, Fonds und Beteiligungen auch zahlreiche Angebote sein, die in den Randbereichen gesetzlicher Ordnung und auch jenseits des Legalen angesiedelt sind. Mit Blick hinter den Kulissen der Vertriebe und Kapitalanlagegesellschaften in diesen Tagen, scheint die grundsätzlich naheliegende Strategie verstanden zu sein. Anders kann man sich die massenhaften Auflagen von Dachfonds und breit streuenden Total-Return-Fonds wohl kaum erklären. Auch die gezielten Anfragen nach Private-Label-Fonds sprechen für dieses Verständnis. Die Intensität, mit der man den Kunden zu Veränderungen und Konsequenzen in ihren Portfolios raten soll, wird allerdings höchst unterschiedlich bewertet. So wollen die einen nur das Neugeschäft bis zum Stichtag in die Basisinvestments umleiten, andere wiederum auch Teile der bisherigen Bestände. Wieder andere legen sogar den vorzeitigen Verkauf von Kapital gedeckten und fondsgebundenen Versicherungen mit vergleichsweise kurzen Restlaufzeiten nahe oder raten sogar zur Fremdkapitalaufnahme, um vor dem Stichtag möglichst große Summen langfristig investieren zu können. Pauschale Ratschläge kann es an dieser Stelle nicht geben. Grundsätzlich gilt, es muss nicht alles, was logisch und richtig zu sein scheint, im individuellen Fall auch die effektivste Vorgehensweise sein. Es zeigt sich aber, zu welchen Handlungsweisen ein vertiefter Gedankengang über die Abgeltungssteuer führen kann.

Wie man es auch dreht und wendet. Eines wird niemand mehr ernsthaft bestreiten können – so unerfreulich die Abgeltungssteuer aus Sicht der Anleger auch sein mag, vor der Finanzindustrie liegt ein gewaltiger Einschnitt und Umbruch. Eine Sonderkonjunktur selten gesehenen Ausmaßes wirft ihre Schatten voraus, deren Dimension bis auf weiteres nur erahnt werden kann.

(Björn Drescher)


Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: