Wohn-Riester
Die Bausparkassen blasen zur Fuchsjagd!
Am 04. Juli 2008 war es soweit! Quasi als Ersatz für die Eigenheimzulage – als welches er aber nicht anzusehen ist – wurde der so genannte Wohn-Riester durch den Gesetzgeber eingeführt.
Die Riester-Zulagen galten bisher nur für private Rentenversicherungen, Banksparpläne oder Fondssparpläne. Das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Eigenheimrentengesetz gliederte somit auch das selbst genutzte Wohneigenheim durch die „Riester- Zulagen" in die Altersvorsorge ein. Das Gesetz trat zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft, die ersten Wohn-Riester- Produkte durften aber seit November dieses Jahres angeboten werden. Pünktlich wie die Maurer beim Häuslebau kamen somit Anfang November die ersten Produkte der Bausparkassen auf den Markt. Das Buffet ist eröffnet!
Die Voraussetzungen
In gewisserweise gab es den Wohn-Riester als Entnahmemodell schon länger. Einzig die Bedingungen wurden jetzt kundenfreundlicher gestaltet. Mit dem „Wohn-Riester“ kann gefördertes Altersvorsorgekapital nun besser für die selbst genutzte Wohnimmobilie, dem Eigenheim, genutzt werden. Die entsprechenden Produktmöglichkeiten inklusive Riester-Förderung dienen demnach sowohl dem Kauf, Bau oder der Entschuldung der selbst genutzten Wohnimmobilie wie auch dem Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften. Wichtig: In der Rückzahlungsphase (Stichwort nachgelagerte Besteuerung) muss der Eigenheimbesitzer unbedingt seine Immobilie selbst nutzen und darf sie nicht vermieten, damit er förderberechtigt ist. Grundsätzlich gilt auch: Verkauft man sein Haus, müssen die Zulagen an den Staat zurückgezahlt werden – es sei denn, man nutzt den Erlös, um ein neues Objekt für die Eigennutzung zu erwerben. Kritisch sieht es daher Franz Schmidpeter, CEO des Wiesbadener Baufinanzierers Creditweb Deutschland GmbH: „Wohn-Riester ist nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für die Finanzdienstleister zu kompliziert und intransparent. Mit der nachträglichen Versteuerung wird kein direkter Hausbau- oder Kaufanreiz erreicht, sondern in erster Linie ein erheblicher Verwaltungsaufwand. Das verursacht unnötige Kosten und eine tiefe Verunsicherung im Markt. Wir wünschen uns ein konsequentes staatliches Bekenntnis zum Eigenheim und einen unmittelbaren steuerlichen Anreiz dafür.“
Der Ablauf
Wie bei Riester üblich, sind in der Ansparphase die Beiträge steuerfrei, in der Auszahlungsphase werden dann die ausgezahlten Leistungen besteuert. Die Grundzulage beträgt dabei für Erwachsene 154 Euro, die Kinderzulage 185 Euro. Für den Nachwuchs, der in 2008 oder später geboren ist, gibt es 300 Euro vom Staat, und für Berufseinsteiger bis zu einem Alter von 25 Jahren eine einmalige Zahlung von 200 Euro! Der maximale Beitrag, der als Sonderausgabe pro Person und Jahr angerechnet wird, beträgt 2.100 Euro. Das steuerlich geförderte Kapital nebst 2 % Zinsen p. a. wird in der Ansparphase in einem extra Wohnförderkonto erfasst. Dieses Konto wird vom Anbieter des Riester-Vertrags (z. B. Bausparkasse) geführt. Wieso unbedingt 2 % Zinsen angenommen werden und ob bzw. wie diese demographiesicher gemacht werden sollen, bleibt dabei ebenso unbeantwortet wie die Frage nach den Verwaltungskosten für das Führen des Wertkontos. „Die korrekte und sinnhafte Abwicklung einer durch Steuergelder finanzierten Förderung des Wohneigentums ist nicht ohne notwendige Bürokratie zu bewältigen. Natürlich sind einfachere Modelle bei der Umsetzung denkbar gewesen. Das jetzige Modell basiert auf einer langwierigen Entwicklung, die auch einige Kompromisse erforderte. Dennoch wird Wohn-Riester seine Funktion erfüllen und sich seinen Platz im Konzert der Riester- Produkte sichern“, erklärt Stephan Buschek, Mitglied des Vorstands der ALTE LEIPZIGER Bauspar AG.
Mit Beginn der Auszahlungsphase im Alter – diese muss zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen – kann der Förderberechtigte dann wählen: eine sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren (hierbei muss das Konto bis zum 85. Lebensjahr aufgelöst werden) oder eine Einmalbesteuerung von 70 % des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase. Welche der beiden Besteuerungsmöglichkeiten der Förderberechtigte wählt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Hiervon hängt auch ab, ob es letztendlich zu einer konkreten Steuerlast kommt. Der Steuerpflichtige kann allerdings jederzeit den Stand des Wohnförderkontos reduzieren, indem er einen bestimmten Betrag in einen klassischen Riester-Sparvertrag einzahlt. „Über Zulagen und Steuerersparnisse haben die Bauherren eindeutige Liquiditätsvorteile in der Baufinanzierung“, erläutert Finanzexperte Prof. Heinrich Bockholt, Institut für Finanzwirtschaft. Ferner ergibt sich nach Analysen ein eindeutiger Barwertvorteil für Wohn-Riester nach Steuern, wenn man die Steuerersparnisse in der Ansparphase mit den Steuermehrzahlungen in der Auszahlungsphase vergleicht.
Wie die Pilze aus dem Boden schießen daher die Bausparkassen mit immer neuen Riester-Förderprodukten. „Nach einer längeren Zeit des Abwartens bemerken wir aktuell vielfältige Aktivitäten der Finanzinstitute im Hinblick auf eine Zulassung von Wohn-Riester- Produkten. Besonders die Bausparkassen versprechen sich hier einiges Potenzial. Viele sind im November bereits mit den ersten Angeboten an den Start gegangen. Doch auch diverse Banken werden noch in 2008 entsprechende Wohn-Riester-Darlehen präsentieren“, erläutert Florian Neumeier, Geschäftsführer Prohyp GmbH. So sind derzeit riesige Produkt- und Werbekampagnen in Deutschland zu beobachten. Ob LBS, Wüstenrot oder Schwäbisch Hall: Jede Bausparkasse drängt derzeit sehr lautstark mit ihrem Produkt auf den Markt. „Die neuen Wohn-Riester- Produkte können nicht alle über einen Kamm geschoren werden. Die einzelnen Angebote sind so gut wie der zugrunde liegende Bausparvertrag. Wir in Schwäbisch Hall haben die Produktgestaltung konsequent auf die gesetzlich vorgeschriebene Verwendung für Bau und Erwerb von Wohneigentum ausgerichtet und zielen auf langfristiges Sparen und langfristiges Finanzieren mit möglichst günstigen Darlehenszinsen“, stellt Siegfried Bauer, Leiter Kommunikation der Bausparkasse Schwäbisch Hall, klar. Schon früh punktete die Bausparkasse Mainz (BKM) mit dem Wohn-Riester: „Das Interesse der Kunden an diesen Produkten war bereits zu erkennen, als die BKM im Juli dieses Jahres Verträge mit Vorsparfunktion auf den Markt brachte. Der Kunde konnte einen Betrag von 1.000 oder 2.000 Euro auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto anlegen, von dem das Geld dann in einen zertifizierten Wohn-Riester-Bausparvertrag überführt wird. Für die ab Dezember angebotenen Wohn-Riester-Produkte rechnen wir deshalb auch mit einer deutlichen Nachfrage“, erläutert Peter Ulrich, Vorstandssprecher der BKM. Quasi als „Leckerli“ bekommen die Kunden noch einen Tankgutschein über 50 Euro bei 2.000 Euro Guthabeneinzahlung aufs Tagesgeldkonto. Kritische Stimmen behaupten, dass diese Art von Wettbewerbsvorsprung als verwerflich anzusehen ist – zahlt der Sparer letztendlich den Gutschein durch die Abschlussgebühr für den späteren Bausparvertrag selbst.
Eine ausführliche und detaillierte Beratung ist Voraussetzung, schließlich sind Wohn-Riester-Produkte sehr komplex und bedürfen einer Vielzahl von Erläuterungen. Es wäre doch äußerst traurig, wenn „Opa“ erst im späten Alter merkt, welche Konsequenzen ein Hausverkauf oder die nachhaltige Steuerlast im Rentenalter hat. Reell kann es zum Beispiel so sein, dass der „Häuslesparer“ kein oder nur wenig Geld aus seinem Riester-Vertrag erhalten wird, schließlich hat er seine Ersparnisse in die Immobilie gesteckt. Hat er keine zusätzliche Altersvorsorge gewählt, bleibt ihm im schlimmsten Falle nur die gesetzliche Rente und ein wenig Erspartes. Dem Fiskus wird dies ziemlich egal sein: Die Steuern für den Wohn-Riester müssen gezahlt werden. Wie oder woher ist egal! Falsch denken übrigens diejenigen unter den Wohn-Riester- Sparern, die mit einem frühzeitigen Ableben „rechnen“. Bei der Kalkulation spielt das keine Rolle, die noch ausstehenden Steuerschulden müssen dann die Erben begleichen. Sicherlich keine gute Grundlage für ein Beratungsgespräch, wenn man der Frau eines Kunden erklären darf, dass sie mit ihren Einkünften später die „Wohn-Riester- Schulden“ des Mannes zahlen muss, wenn dieser kurz nach Beginn der Rente stirbt!
„Manchen Verbrauchern kann der Wohn- Riester trotz staatlicher Förderung teuer zu stehen kommen. Creditweb empfiehlt und vermittelt Baufinanzierungen, die langfristig glücklich machen – nicht nur steuerlich, sondern auch im Hinblick auf die finanzielle Tragbarkeit und die Flexibilität der Rückzahlung – in jeder Lebensphase“, so Schmidpeter. Marcus Rex, Geschäftsführer der Baugeld Spezialisten GmbH, äußert sich dagegen optimistisch: „Wir sehen die Ausweitung der Riester-Rente auf die selbst genutzte Wohnimmobilie insgesamt sehr positiv. Die Problemfelder sind den qualifizierten Vermittlern bekannt und können im Rahmen einer ausführlichen und detaillierten Beratung von vornherein angegangen werden. Eine Baufinanzierung muss schließlich immer ganzheitlich auf den Kunden zugeschnitten werden. Die Förderung ist trotz ihrer Komplexität wichtig, denn für viele Unentschlossene ist die staatliche Unterstützung nach wie vor das letztlich ausschlaggebende Argument. Angesichts des großen Erfolgs der Riester-Produkte in den vergangenen Jahren und der großen Bekanntheit sehen wir auch beim Wohn-Riester den Erfolg quasi vorprogrammiert.“
Fazit
Möchte man ein nettes Eigenheim erwerben, kann das neue Eigenheimrentengesetz und seine Wohn-Riester- Förderung nützlich sein und verbilligt die Baufinanzierung bzw. den Baukredit, denn hier bietet der Wohn-Riester einen finanziellen Nutzen, wie die Berechnungen von Prof. Heinrich Bockholt in seinen Veranstaltungen (www.prof-bockholt.de) beweisen. Aber für diejenigen, die sich entweder noch unschlüssig sind oder die monetären Möglichkeiten für den Kauf nicht besitzen, sollte der Berater einen anderen Weg der Altersvorsorge wählen. „Wohn-Riester ist attraktiv für alle, die eine selbst genutzte Immobilie erwerben wollen. Doch er ist auch komplex und hat einige Punkte im Detail, die zu beachten sind. Hier ist der Berater gefragt, der den Kunden optimal bei der Entscheidung für den richtigen Altersvorsorge-Mix begleitet“, erklärt abschließend Kai Fischer, Fachbereichsleiter Baufinanzierung Allianz Leben. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
(Marc Oehme)







