Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten
Die neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009
Alle Kapitaleinkünfte, so das neue Gesetz, werden ab 2009 einheitlich und direkt an der Quelle besteuert. Das Bundeskabinett hat beschlossen und der Bundesfinanzminister hat am 17. Juli 2007 die Einzelheiten bekannt gegeben: Noch vor Gutschrift der Erträge auf dem Anlegerkonto führt die Bank, Investmentgesellschaft oder Versicherung die Steuer an den Fiskus ab. Anonym und mit einheitlichem Pauschalsteuersatz von 25 %.
Die wichtigsten Eckpunkte Besteuerungsgrundlage:Zinserträge, Dividenden, realisierte Kursgewinne und andere Kapitalerträge werden ab 2009 einheitlich mit 25 % Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Spekulationsfrist wird ersatzlos gestrichen. Der Steuerbetrag wird anonym direkt bei der Bank (oder bei der Investgesellschaft oder Versicherung) eingezogen und gilt damit als abgegolten.
Werbungskosten: Börsenspesen, Bankgebühren, Vermögensverwaltungskosten etc. werden nicht mehr gesondert berücksichtigt. Steuerfrei sind nur noch Einkünfte in Höhe des neuen Sparerpauschbetrages von 801 Euro (Single) bzw. 1.602 Euro (Ehepaar).
Verlustverrechnung: Sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen können gegeneinander verrechnet werden. Einzige Ausnahme: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Falls das im gleichen Jahr nicht möglich ist, kann der Verlust auf kommende Jahre übertragen werden. Eine Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen mit anderen Einkünften ist dagegen, wie bisher auch schon, generell ausgeschlossen.
Altverluste: Wer noch auf Verlusten sitzt, die vor 2009 angefallen sind, kann diese noch bis 2013 mit Veräußerungsgewinnen verrechnen. Dabei gilt allerdings nur noch der neue Abgeltungssteuersatz von 25 % (!). Damit sind die Verluste in Zukunft weniger wert.
Bestandsschutz: Wer Kapitalanlagen vor 2009 erwirbt, kann die damit erzielten Kursgewinne weiter steuerfrei einbringen. Das bedeutet: Kursgewinne werden weiterhin nach dem bisherigen Steuerrecht behandelt, nur Zinsund Dividendenerträge werden ab 2009 von der Abgeltungssteuer erfasst. Einzige Ausnahme: Bei Zertifikaten gilt das nur für Papiere, die vor dem 14. März 2007 angeschafft wurden. Kursgewinne aus danach angeschafften Zertifikaten bleiben nur bei Verkauf bis zum 30. Juni 2009 steuerfrei.
Kontenabruf: Der Fiskus darf weiterhin nach Konten „schnüffeln“.
Abgeltungssteuer vermeiden
Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer bleiben Ihnen noch rd. 15 Monate Zeit, um mit Vermögensumschichtungen die Negativfolgen der Abgeltungssteuer zu umgehen. Das ist übrigens völlig legal, denn jedem Anleger steht es frei, sein Vermögen so zu investieren, dass er möglichst wenig Steuern zahlen muss.
Einige Beispiele
Portfolio langfristig ausrichten. Mit Ausnahme von Zertifikaten (siehe Bestandsschutz) greift die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne nur bei Papieren, die ab 2009 gekauft werden. Wer sein Depot vorher zusammenstellt und später keine Umschichtungen mehr vornimmt, erzielt Kursgewinne weiterhin steuerfrei. Mit einem breit gestreuten Depot erstklassiger Aktien oder Fonds lässt sich die Steuerfreiheit der Gewinne daher konservieren.
Vermögensverwaltende Fonds bevorzugen. Umschichtungen im Wertpapierdepot werden ab 2009 steuerpflichtig. Das gilt jedoch nicht, wenn Anleger ihr Geld professionell in einem Fonds verwalten lassen. Innerhalb des Fondsvermögens bleiben Umschichtungen weiterhin steuerfrei. Deshalb gilt: Breit gestreute Fonds bevorzugen, die wie eine Vermögensverwaltung arbeiten. Ideal sind flexibel gemanagte Dachfonds, die das Vermögen breit über verschiedene Fondsgruppen streuen. Aber auch erstklassig gemanagte Mischfonds, breit aufgestellte Aktienfonds oder die neuen Zielfonds mit Ablaufmanagement erzielen denselben Effekt.
Fondspolicen statt Sparplan. Wer einen Fondssparplan mit einem Versicherungsmantel umhüllt, erzielt zumindest einen Steuerstundungseffekt. Denn bis zum Ablauf des Vertrages fällt keine Steuer an. Das verstärkt den Zinseffekt. Läuft der Vertrag bereits 12 Jahre und wird erst nach dem 60. Lebensjahr fällig, muss zudem nur die Hälfte des Ertrages versteuert werden. Solche Fondspolicen bieten nahezu alle Versicherer an. Das Problem: Bisweilen entstehen sehr hohe zusätzliche Vertragskosten. Deshalb gilt: Nur Anbieter mit kostengünstigem Versicherungsmaterial und einer breiten Auswahl erstklassiger Fonds bevorzugen.
Zinserträge in die Zukunft verschieben. Wer derzeit noch mit einem hohen persönlichen Steuersatz belastet wird, sollte Zinserträge in die Zukunft verschieben. Ab 2009 gilt nur noch der niedrige Abgeltungssteuersatz: Das geht mit Hilfe von abgezinsten Papieren wie Zerobonds, Bundesschatzbriefe Typ B oder Sparbriefe, die ihre Erträge erst bei Fälligkeit bringen.
Steuergünstige Anlagen bevorzugen. Von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind geförderte Vorsorgeprodukte wie beispielsweise die Riester-Rente. Einen Riester-Bank- oder Fondssparplan kann man auch ohne Förderung besparen – und dabei Steuern sparen. Denn bei Riester-Produkten bleiben alle in der Ansparphase erzielten Erträge steuerfrei. Das erhöht den Zinseffekt. Der Fiskus greift zudem erst in der Auszahlungsphase zu. Dabei gilt: Wird der Sparplan ohne Förderung bespart, ist der Sparer bei Auszahlung über 60 und bestand der Vertrag mindestens 12 Jahre, dann ist nur die Hälfte des Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Insbesondere bei Riester- Fondssparplänen verspricht das ein gutes Geschäft.
(Roland Franz)







