„Da ist Bewegung zu erkennen“
Die Verantwortung der Kapitalanlagegesellschaften (KAG)
Die kurz als KAG bezeichnete Kapitalanlagegesellschaften sind überwiegend Töchter von Bankkonzernen und haben daher ein Problem: Die Konzern-Anbindung zwingt die Verantwortlichen dazu, weitgehend auf die Interessen der jeweiligen Mutter Rücksicht zu nehmen. Das gilt natürlich auch im Hinblick auf Wertpapieremissionsgeschäft. Demgegenüber verpflichtet das Investmentgesetz die KAG dazu „bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im ausschließlichen Interesse ihrer Anleger (. . .) zu handeln,“ wie im § 9(2) bestimmt. Damit weist der Gesetzgeber den KAG eine Verantwortung zu, die mit der eines Treuhänders verglichen werden kann. So müssen KAG etwa Schadenersatzansprüche aus einer Prospekthaftung verfolgen – auch gegen die eigene Muttergesellschaft.
Der Fall Deutsche Telekom AG (DTAG) zeigt, dass es sich dabei keinesfalls um eine hypothetische Frage handelt: Die von der DWS, der KAG-Tochter der Deutschen Bank (DB), aufgelegten Aktienfonds halten natürlich mehr oder weniger große Positionen von DTAG-Aktien. Im Zusammenhang mit den Emissionen der T-Aktien sind eine Menge Klagen auf Prospekthaftung eingereicht worden – nicht jedoch von der DWS. Sie hat wie die Mehrzahl der großen deutschen KAG darauf verzichtet, wie DWS-Sprecher Claus Gruber auf Anfrage noch einmal ausdrücklich bestätigte. Mittlerweile dürften sie auch verjährt sein, demnach also endgültig verloren. Im Hintergrund des Falles DWS steht aber ein enormer Interessenkonflikt: Die Deutsche Bank ist als Konsortialführerin der Aktien-Emission Beklagte bei den Verfahren in Sachen Prospekthaftung. Die DWS hätte in diesem Fall gegen ihre Muttergesellschaft vorgehen müssen. „Solche Konflikte müssen hyper-sensibel behandelt werden“, warnt Dietmar Vogelsang, vereidigter Sachverständiger und Gerichtsgutachter für Kapitalanlagen. Die Ansprüche müssten grundsätzlich auch gegenüber der Konzernmutter in gleicher Weise bewertet und verfolgt werden wie gegenüber jeder anderen Partei. Sollte sich am Ende herausstellen, dass die Käufer der Telekom- Aktien tatsächlich Anspruch auf entsprechenden Schadensersatz hatten, dürften Schadensersatzansprüche der Fonds-Anleger auf die DWS zukommen. Ein erstes negatives Vorzeichen für die Position der DWS ist der Ausgang einer Sammelklage vor einem US-Gericht, die durch einen Vergleich erledigt wurde, in dem sich die DTAG zur Zahlung von rund 120 Millionen Dollar an die klagende Anlegergruppe verpflichtete. Allerdings profitieren nur Anleger, die in so genannte ADR (American Depository Shares) investiert haben, die auf dem US-Markt als Vehikel für Nicht-USAktien gebräuchlich sind.Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Anlegern gegen eine KAG ist in Deutschland aber keine einfache Sache, selbst wenn sich anhand rechtskräftiger Urteile belegen ließe, dass werthaltige Ansprüche aus den von den Fonds gehaltenen Aktien bestanden haben, die durch die Untätigkeit der Manager in Sachen Telekom verloren gingen. Die Abgrenzung der Ansprüche ist außerordentlich schwierig, weil zunächst geklärt werden müsste, wann die jeweiligen Fonds wie viele Aktien der DTAG im Bestand hatten. Das wäre zunächst die Basis für die Berechnung des Verlustes, der auf das Fondsvermögen als Ganzes entfällt. Im nächsten Schritt wäre dann anhand der täglichen Zu- und Abflüsse zu klären, welcher Anteil davon auf welchen Anleger entfällt. Und genau das ist ohne detaillierte Angaben zum Stand des Portfolios von Seiten der KAG kaum zu klären.
Und trotzdem wird diese Frage wohl bald gestellt werden: Die vielen Auffälligkeiten und ungereimten Vorgänge rund um die DTAG und vor allem deren Immobiliengeschäft geben dem Verdacht unredlicher Machenschaften immer wieder neue Nahrung und provozieren Fragen nach der Kompetenz der Nummer eins im deutschen Geldgewerbe, die díe Emissionen und Prospekte mit zu verantworten hat.
Mittlerweile sind Ansätze zum Umdenken erkennbar. So widmete sich der Branchenverband BVI mittlerweile diesem Problem. Es entstanden so genannte Wohlverhaltensregeln, die es den Mitgliedern ausdrücklich zur Pflicht machen, im Hinblick auf diese Interessenkonflikte neben einer klaren personellen und organisatorischen Trennung zwischen Bank und KAG auch weitergehende Prozeduren zum Umgang mit Konflikten und Kontrollen der Abläufe und Ergebnisse zu entwickeln und zu dokumentieren. Dem entscheidenden Punkt, echte Transparenz zu schaffen, etwa durch öffentlichen Zugang zu detaillierten Portfolio-Daten, verweigert sich der BVI natürlich hier genauso hartnäckig, wie bei den offenen Immobilienfonds. Dennoch meint etwa der einschlägig erfahrene Anlegeranwalt Andreas Tilp „Da ist Bewegung zu erkennen“. Die KAG nähmen die Aktionärsrechte ernster und machten mittlerweile Gebrauch davon. Diesen Trend bestätigt auch DWS-Sprecher Gruber und nennt als Beispiel das Verhalten der DWS bei Daimler-Chrysler: Dort hatte die DWS auf der jüngsten Hauptversammlung gegen die Entlastung des Aufsichtsratsvorsitzenden gestimmt. Dabei handelt es sich um den früheren DB-Vorstandssprecher und heute noch dem Hause verbundenen Hilmar Kopper. Offenbar sind da wirklich Veränderungen in Gang gekommen.
Vergleichbares ist auch im Verhältnis der DWS zur DTAG zu vermelden. Dort hatte DWS-Aktienchef Klaus Kaldemorgen die bisherige Führung und deren Geschäftspolitik öffentlich angegriffen. Auch das ist für sich genommen bereits ein Bruch mit dem Althergebrachten: Die zentrale Machtposition der Banken innerhalb der Deutschland AG beruhte bisher auf den Stimmrechten, die sie als Depotbanken und über ihre KAG still und effektiv kontrollierten. Letztlich handelt es sich um eine geliehene Macht, die gewissermaßen treuhänderisch ausgeübt wird. Und die Treugeber, auch wenn es „nur Kleinanleger“ sind, fordern irgendwann Rechenschaft. Wer dem nicht nachkommt, verliert Kundschaft. Zudem entwickelt sich im Hintergrund langsam ein neues Problem, das sich als Nagelprobe der restriktiven Informationspolitik erweisen könnte: „Kann ein Berater seine Kunden wirklich sachgerecht bedienen, wenn er sich lediglich auf die offiziell verfügbaren Informationen stützt?“, fragt sich wohl bald nicht mehr nur der Sachverständige Vogelsang. Sobald aber an dieser Stelle Zweifel entstehen, wird es schnell sehr heikel für die KAG. Ohne Vertrieb wird das Fondsgeschäft sehr ruhig. Die offenbar völlig neu entdeckte Orientierung am Kunden (Anleger) hat bei den KAG also noch viel Raum zur Entfaltung – schon im eigenen Interesse.
(Dr. Martin Klingsporn)







