Interview mit Jürgen Lang, Vertriebsvorstand der DKV in Köln
Die Zukunft der privaten Krankenversicherung
FINANZWELT: Die Gesundheitsreform eröffnet den gesetzlichen Kassen noch weitere Chancen: Bonuspunkte für gesundheitsbewusstes Verhalten, Prämienrückgewähr, wenn keine Leistungen der Kasse beansprucht werden, direkte Abrechnung mit dem Arzt oder Krankenhaus und spätere Kostenerstattung der Kasse sowie alle anderen Privilegien der privaten Krankenversicherung per privater Zusatzversicherung. Wozu soll der freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse Versicherte unter diesen Bedingungen noch eine private Vollversicherung abschließen?
Lang: Anders herum gefragt: Warum soll er sie nicht abschließen? Denn wenn der GKV-Versicherte bereits überlegt, eine Zusatzversicherung abzuschließen, ist es kein großer Schritt mehr bis zu einer Vollversicherung. Die Vorteile der privaten Vollversicherung liegen auf der Hand: Der Kunde kann seinen Versicherungsschutz individuell zusammen stellen und nach Bedarf ergänzen, er bekommt keine Pauschalabsicherung wie bei den Kassen. Und er kann auf einen sicheren Leistungskatalog vertrauen, der vertraglich vereinbart ist.
Anders der GKV-Versicherte, der keinesfalls die Privilegien eines Privatpatienten nutzen kann. Denn die Gesundheitspolitik schreibt den gesetzlichen Krankenkassen und damit den GKV-Versicherten vor, welche medizinischen Leistungen versichert sind und welche nicht.
Seit Jahresbeginn ist die Gesundheitsversorgung für den Großteil der GKV-Versicherten teurer geworden. Mit der Praxisgebühr, den erhöhten Zuzahlungen im Krankenhaus und für Arzneimittel sowie weiteren Einschränkungen im Leistungskatalog sollten die Beitragssätze der Kassen deutlich gesenkt werden. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden, im Gegenteil: Viele Krankenkassen mussten ihre Beitragssätze sogar anheben, trotz der Mehrbelastung der Patienten.
Dieser Trend in der GKV wird sich fortsetzen, weil in Deutschland immer mehr ältere Menschen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, aber immer weniger junge Menschen mit ihren Beiträgen in das GKV-System einzahlen. Deswegen halten wir die starke Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im letzten Jahr für einen fatalen Fehler. Dadurch werden weitere Personenkreise in das umlagefinanzierte GKV-System gezwungen. Gegen die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze hat die DKV Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach unserer Meinung verstößt eine derartige Anhebung der Versicherungspflichtgrenze gegen das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Berufsfreiheit und Eigentum.
Lang: Beide Modelle, Bürgerversicherung und Kopfpauschalen, geben keine Antwort auf die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf die sozialen Sicherungssysteme. Denn beide Modelle sind umlagefinanziert. Das heißt, die jungen Menschen finanzieren mit ihrem Arbeitseinkommen nicht nur ihre eigenen Gesundheitskosten, sondern auch zum großen Teil die der älteren Generation. Eine finanzielle Vorsorge für das Alter kennt dieses System nicht. Die GKV lebt gewissermaßen von der Hand in den Mund.
In Deutschland leben immer weniger junge und immer mehr ältere Menschen. Das bedeutet, dass die Einnahmen der GKV zurück gehen, während die Ausgaben steigen. Die Verfechter der Bürgerversicherung wollen alle Bürger in eine Einheitskasse zwingen, um so die Einnahmebasis zu verbreitern. Aber was mit über 90 Prozent der Bevölkerung heute in der GKV schon nicht funktioniert, funktioniert auch nicht in einer 100 Prozent-Bürgerzwangsversicherung.
Eine vorausschauende Finanzplanung bietet nur das kapitalgedeckte Verfahren der privaten Krankenversicherung. Durch die Bildung von Alterungsrückstellungen für die höheren Gesundheitskosten im Alter ist dieses System weitgehend immun gegen die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung. Jeder privat Versicherte sorgt daher für seine Zukunft selbst vor und belastet nicht die nachwachsende Generation. Nicht die gesetzliche Krankenversicherung, sondern die private Krankenversicherung sorgt somit für Generationengerechtigkeit.







