Im Dschungel der Tarife
Drastische Unterschiede bei Privaten Haftpflichtversicherungen
Eine Private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss, wird jedoch eher als notwendiges Übel betrachtet und hinsichtlich der Analyse ihrer Bedingungen, Tarifbesonderheiten oder versteckten Selbstbehalten auch bei Vermittlern oftmals zu stiefmütterlich behandelt. Und das, obwohl die Tarife sehr große Unterscheide aufweisen.
Wir sprechen derzeit von über 1.200 Tarifvarianten. Nicht nur die Tarife variieren stark, sondern auch die individuellen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer. Ein Mieter hat beispielsweise einen anderen Bedarf an Absicherung als ein Eigentümer. Die PHV ist facettenreich und verlangt ihrer Bedeutung entsprechend nach einer individuellen Analyse im Einzelfall. Hohe Relevanz bei der Auswahl einer PHV haben die Bedingungen, der Preis sowie die Tarifmerkmale. Weniger wichtig sind in diesem Falle die Finanzstärke des Versicherers, die Kalkulationsgrundlage oder der Antrag. Im Hinblick auf die neuen Anforderungen der EU-Vermittlerrichtlinie wird auch hier eine bedarfsorientierte Beratung unter Berücksichtung einer hinreichenden Anzahl an Angeboten gefordert.Die Mindestanforderungen im Blick. Wie sich die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie auf die Beratung im PHVBereich auswirken könnte, damit beschäftigt sich beispielsweise der Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation und entwickelte unter anderem die Mindestanforderungen für die PHV (www.vermittlerprotokoll.de). Auch die Versicherer werden verstärkt auf diese Mindestanforderungen reagieren, indem sie ihre Produkte hinsichtlich dieser Anforderungen verbessern und den Vermittlern im Hinblick auf die Haftungsminimierung entgegenkommen.
Nur 17 Prozent der PHV-Tarife entsprechen den proklamierten Mindestanforderungen. Inwieweit sich die Mindestanforderungen mit dem tatsächlichen Stand der derzeit am Markt angebotenen PHV-Tarife decken, zeigt die MORGEN & MORGEN Analyse- und Vergleichssoftware CV-WIN. Mit ihr können alle Kriterien in Form von Filtern oder Leistungseinschlüssen analysiert werden. Das Ergebnis erstaunt: Von 385 Tarifvarianten ohne Selbstbehalt erfüllen lediglich 67 Tarife die „Mindest“- Kriterien. Dahinter verbirgt sich auch die Tatsache, dass die Mindestanforderungen kein Allheimittel ist, auf das man sich blind verlassen sollte. Sie stellen eher eine Orientierungshilfe auf dem Weg zur richtigen Absicherung von Risiken dar.
Darüber hinaus unterscheiden sich diese 67 Tarife in weiteren Leistungen teilweise signifikant. Die bedarfsgerechte Beratung im Einzelfall können solche Standards nicht ersetzen. Es existiert für den jeweiligen Vermittler immer nur der konkrete Kunde, in der Person des Familienvaters, des Alleinstehenden mit oder ohne Kind, des Pflegenden oder Pflegebedürftigen, des Seniors, mit oder ohne finanziellem Polster, und den vielfältigen Hobbys, wie beispielsweise Surfsport oder das Führen ferngelenkter Modellflugzeuge. Indem der Vermittler aus der Analyse der Kundensituation gemeinsam mit dem potentiellen Versicherungsnehmer dessen Bedarf an Versicherungsschutz ableitet, ergeben sich für ihn seine individuellen Mindestanforderungen. Die finanziellen Möglichkeiten des Verbrauchers und der Preis des Produkts spielen dann natürlich ebenfalls eine wichtige Rolle.
Aktuelle Trends und Entwicklungen in der PHV. Die aktuellen Produktdifferenzierungen am PHV-Markt machen eine kritische Analyse der Bedingungen und Tarifmerkmale unabdingbar. Einige aktuelle Beispiele seien genannt:
• Schäden durch elektronischen Datenaustausch bzw. Internetnutzung – beispielsweise durch Versenden von „Trojanern“ – nehmen vermehrt zu, sind aber in den Musterbedingungen des GdV vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie werden jedoch inzwischen entsprechend ihrer zunehmenden Bedeutung von 46 % der Tarife über die BBR mit Höchstentschädigung und entsprechenden Obliegenheiten in der PHV eingeschlossen.
• Besteht im Ausland eine gesetzliche Haftpflicht, so hinterlegen mittlerweile 29 % der PHV-Versicherer im Schadensfall eine Kaution.
• Laut aktueller Rechtssprechung besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Gefälligkeitsschäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstanden sind. 31 % der Tarife sichern diesen Tatbestand jedoch trotzdem ab.
• Verkehrssicherungspflicht besteht beim Besitz einer Photovoltaik-/Solaranlage. Entsteht beispielsweise ein Schaden im Zuge der Einspeisung von „eigenem“ Strom in das öffentliche Stromnetz, decken inzwischen 17 % der Tarife diese Schäden ab.
• Mietsachschäden, -verlust oder -vernichtung an beweglichen Sachen versichern bisher nur 10 % der PHV-Tarife.
• Volljährige Kinder sind meist nur so lange mitversichert, bis sie ihre Schulbzw. Berufsausbildung beendet haben. 48 % der Versicherer stufen jedoch anschließend in Hinsicht auf körperliche und/oder geistige Behinderungen die Versicherungsleistung lediglich ab.
Weitere neuartige Einschlüsse werden vereinzelt angeboten, wie beispielsweise die Absicherung von Schäden bei der Ausführung ehrenamtlicher Tätigkeiten, Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen sowie Besitz und Verwendung von Kitesport-Geräten.
Die Änderungs- und Neuerungsgeschwindigkeit am PHV-Markt nimmt ständig zu und stellt damit immer höhere Anforderungen an den Makler. Der Zeitaufwand in der Beratung steigt mit zunehmender Produktvielfalt und verlangt nach Prozess-Optimierung. Auch hinsichtlich der Haftung sowie der Dokumentation ist der Einsatz von externen Informationsmitteln wie beispielsweise Analyse- und Vergleichsprogrammen inzwischen unabdingbar.
(Joachim Geiberger)







