Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Editorial

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

die letzte Ausgabe des Jahres bietet sich geradezu an, einen Blick nach hinten, aber auch einen nach vorne zu werfen. So hatten wir im Editorial der ersten Ausgabe diesen Jahres herausgestellt, dass sich die Betriebliche Altersvorsorge als „Cash-Cow“ des Jahres entwickeln könnte. Wir haben uns geirrt. Zwar stehen nahezu alle großen Versicherer und einige Anbieter mit alternativen Rückdeckungsinstrumenten in den Startlöchern (oder sind schon ein paar Meter gelaufen) – den großen Durchbruch erwarten wir jedoch erst nach dem Ende des Steuerprivilegs bei den kapitalbildenden Lebensversicherungen, also ab Mitte des kommenden Jahres.

Was Ihre Arbeit als Anlageberater anbelangt, hatten wir eigentlich gehofft, Ihnen noch in diesem Jahr einen Überblick der Voraussetzungen geben zu können, die der Gesetzgeber in Umsetzung der europäischen Richtlinien von Ihnen fordern wird. Klar ist: Es wird Vorgaben bei der Vermögensschadenhaftpflicht, bei der Beantragung der Zulassung (Stichwort guter Leumund) sowie bei der Registrierung geben. Im zweiten Schritt wird die Qualifizierung geregelt. Sollten sich noch in diesem Jahr Änderungen ergeben, werden wir diese aktuell unter www.finanzwelt.de veröffentlichen. Der tägliche Blick auf die Seiten lohnt sich also.

Neu gestartet hatten wir zu Beginn des Jahres eine Serie zum Thema Rating. Für Versicherungs- und Investmentprodukte gehören Ratings seit einigen Jahren zum festen Bestandteil der Prüfung auf die Vertriebstauglichkeit. Im Bereich der Geschlossenen Fonds muss sich die Branche nach unserer Einschätzung zunächst einmal selbst finden und dem Rating einen entsprechenden Platz bei den Prüfkriterien einräumen. Was dies anbelangt, werden wir unsere Zusammenarbeit im kommenden Jahr mit der Münchener Rating Services AG verstärken.

Auch 2004 war ein Jahr der Gesetze und Erlasse. Viele, wie das Anlegerschutzverbesserungsgesetz, sind gut gemeint. An der Umsetzung im Detail hapert es meist ein wenig. So widersprechen die Vorgaben dieses Gesetzes, dass es sich bei dem zu prüfenden Fondsmodell nicht um einen Blind Pool handeln darf den Voraussetzungen des 5. Bauherrenerlasses und Medienerlasses für die Gewährung von Steuervorteilen. Hier sind die Interessenvertreter noch einmal gefordert, eine Harmonisierung zu schaffen.

Zusammenfassend lassen erste Ergebnisse vermuten, dass die Finanzdienstleistungsbranche das Jahr 2004 wieder sehr erfolgreich abschließen wird. Im Bereich der Anlageberatung erkennen wir ein Aneinanderrücken von bankenunabhängigen und institutionellen Beratern. Gerade die deutschen Großbanken, die vor einigen Jahren dadurch ihr Desinteresse am Kunden gezeigt haben, als sie ihn in das Direktbankengeschäft abgeschoben haben, werden derzeit – trotz großer Werbeaufwendungen – vom Kunden zu Recht nicht wirklich ernst genommen. Warum sollte ein von einem qualifizierten Anlageberater betreuter Kunde auch wieder an den Bankschalter wechseln?

Betrachtet man diese Entwicklungen und noch einige mehr in einem breiten Winkel, werden wir auch im kommenden Jahr viele interessante Entfaltungen vor uns haben. Doch zunächst wünschen wir Ihnen noch ein erfolgreiches Jahresendgeschäft, einige erholsame Feiertage und einen gelungenen Start in das Jahr 2005.

Wir freuen uns, Sie dann im Neuen Jahr wieder zu begleiten!

Dorothee Schöneich und Michael Oehme



Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: