EDITORIAL
Sehr geehrte Leserinnen,
sehr geehrte Leser,
die vom Münchner Anwalt Ralph Veil aufgezeigte Verschiebung der Haftung von den Initiatoren zum Vertrieb durch die Gesetzesänderungen der letzten Jahre passt sich ein in die politische Linie, den Markt für Steuermodelle auszutrocknen. Den Anlegern wird es vom Gesetzgeber grundsätzlich erst einmal schwieriger gemacht, ihre Interessen zu verfolgen. Durch den Ausschluss möglicher Anspruchsgegner wird das Risiko der Anleger erhöht, auf Verlusten sitzen zu bleiben. Steigendes Risiko wirkt wie steigende Preise: Die Nachfrage wird zu anderen Produkten und in andere Märkte umgelenkt.
Der parteiübergreifende Konsens in diesem Punkt ist durch das lange Leben des Lafontaine-Gedächtnis-Paragrafen 2b wohl für jeden sichtbar geworden. Dass diese Politik jetzt auch noch unter dem irreführenden Titel „Anlegerschutzverbesserungsgesetz“ läuft, passt durchaus zur Bedenkenlosigkeit, mit der Politiker wie Richter unter dem Druck leerer Staatskassen agieren.
Das Sündenregister beginnt mit der Peinlichkeit, dass erst eine diplomatische Intervention der US-Regierung kürzlich einen vom Finanzministerium geplanten offenen Rechtsbruch stoppte. Die Bundes-Kassenwarte wollten ERP-Mittel zur Schuldentilgung einsetzen – was die von den Amerikanern vertraglich abgesicherten Bedingungen zur Nutzung dieses Geschenks klar verletzt hätte.
Ebenso fragwürdig ist die im Steuerrecht immer häufiger genutzte rückwirkende Geltung von Gesetzen, wie etwa bei der Behandlung vorausgezahlter, kapitalisierter Erbbauzinsen.
Die Praxis der Nicht-Anwendungserlasse durch die Finanzverwaltung untergräbt nicht nur die Rechtsstellung der Bürger gegenüber dem Fiskus, sie kommuniziert auch laut und deutlich die amtliche Botschaft „was schert es uns, dass unsere Praxis nach dem Urteil der Finanzgerichte rechtswidrig ist? Wir machen einfach weiter“.
Wohl erst durch diesen Kontext wird verständlich, wie es zu dem andauernden Justizskandal des VIP-Prozesses kommen konnte. Man stelle sich vor: Im Juni 2007 kommt die Finanzverwaltung an den Punkt, die steuerliche Beurteilung des Defeasance-Modells auf der Ebene der Einkommensteuerreferenten des Bundes und der Länder klären zu lassen – also nach fast zwei Jahren U-Haft für Andreas Schmidt unter dem Hauptvorwurf, dieses Modell sei steuerschädlich und das habe er auch gewusst.
Dass nach dem Grundgesetz Gerichte und Verwaltung an die geltenden Gesetze gebunden seien, gilt Juristen als „Rechtsstaats-Garantie“. Angesichts der staatlichen Praxis, namentlich des Fiskus, muss man aber weder neonazistische noch anarchistische Neigungen haben, um Verdacht zu hegen, dass diese Garantie zu einer unverbindlichen Wunschvorstellung („indikative Aussage“) geschrumpft ist. Daraus erwächst ein Verlust an Legitimität unseres Staates und seiner Funktionsträger, der am Ende die Einhaltung von Gesetzen zu einer einfachen Frage der Opportunität, der schlichten Nützlichkeit macht. Das ist der sicherste Weg, eine Marktwirtschaft von innen her zu zerstören.
Dorothee Schöneich