Editorial
Dorothee SchöneichLiebe Leserinnen,
liebe Leser,
vor gut 25 Jahren musste die Lebensversicherungsbranche eine herbe Niederlage einstecken: Die Verbraucherverbände hatten vor dem Landgericht Hamburg ein Urteil erstritten, nach dem die normale Kapitallebensversicherung als „legaler Betrug" bezeichnet werden durfte. Die Lebensversicherungsbranche in Gestalt ihres Verbandes hatte dagegen geklagt und eine so eindeutige Abfuhr kassiert, dass auf den Rest des Instanzenzuges verzichtet wurde.
Das aktuelle Treiben der Investmentgesellschaften mit ihren offenen Immobilienfonds hat eine fatale Ähnlichkeit mit dem Verhalten der Versicherer in den 80ern, die sich seinerzeit auch deshalb so sicher fühlen konnten, weil die Aufsicht die angeprangerten Missstände über Jahre geduldet hatte. Ganz ähnlich scheint den Fondsbetreibern heute jedes Unrechtsbewusstsein abzugehen: Da diskutiert die Immobilienbranche etwa beim Zentralen Immobilienausschuss in Berlin ganz offen, um welchen Satz die Bestände der Fonds denn abgewertet werden müssten; ob die 5 bis 15 % des Abschlags der Zweitmarktkurse auf die Fondsanteile ausreichen oder nicht doch die Differenz zwischen Inventarwert und Börsenkursen der AGs mit Werten von 30 bis über 60 % den besseren Anhaltspunkt bietet. Wohlgemerkt: Diese Diskussionen finden statt, während eine Reihe von Fonds mangels Liquidität keine Anteile zurücknimmt, aber auf Grundlage der nicht korrigierten, also vermutlich doch wohl überhöhten Anteilspreise weiter frisches Geld in dreistelliger Millionenhöhe bei den Anlegern einsammelt. Da war es plötzlich gar nicht mehr so einfach zu erklären, warum Helmut Falk, Thomas Engels und Thomas Suk in München vor Gericht stehen, statt in Berlin über die Bewertungsprobleme bei Immobilien und die damit zusammenhängenden Liquiditätsengpässe mit zu diskutieren. Kann es wirklich sein, dass der einzige Unterschied darin besteht, dass die Investmentgesellschaften eine „Aufsicht" hinter sich haben?
Dass eine duldsame Aufsicht wenig Sicherheit bietet, hat die LV-Branche schmerzhaft erfahren: Irgendwann tolerieren die Gerichte offenbare Missstände auch dann nicht mehr, wenn es behördlich gedeckte Missstände bei staatlich regulierten und überwachten Produkten sind.
Dagegen sorgt die Führung des Morgan Stanley Fonds um Walter Klug für einen Lichtblick mit der Entscheidung, die Ausgabe von Anteilen vor der letztlich wohl bei allen Fonds fälligen Neubewertung der Bestände auszusetzen. So sorgt man für faire Preise, die allein auf Dauer das so häufig strapazierte Vertrauen der Anleger rechtfertigen können. In ihrer heutigen Verfassung kann kein Berater einen der offenen Immobilienfonds ernsthaft der Kundschaft andienen, denn die von den Märkten gelieferten Bewertungsparameter zeigen ganz klar, dass ein Kauf zu den heutigen Ausgabepreisen zu Enttäuschungen führen wird. Enttäuscht kann aber nur werden, wer zunächst einer Täuschung aufsaß.
Ihre
Dorothee Schöneich







