Hauptnavigation & Suche:

Unternavigation:


Zurück zur Übersicht

Editorial

Liebe Leserinnen,
liebe Leser,

die lang erwartete Regulierung des „Grauen Marktes“ ist nun mit der Novellierung des „Finanzanlagenvermittler- und Vermögensrechtes“ in Kraft getreten. Damit ist der einstmals „freie“ Markt endgültig Geschichte. Ausgenommen bleiben lediglich eng gefasste Private Placements mit wenigen Anlegern (maximal 20) und hohen Mindestbeteiligungen (mindestens 200.000 Euro). Für die große Masse geht aber die Angleichung an die regulierten Märkte weiter mit Zulassungsvoraussetzungen, Genehmigungen und Kontrollen.

Einige Punkte sind wert, festgehalten zu werden: Die Qualität im Vertrieb wird insgesamt besser werden, weil nunmehr Mindeststandards für die Ausstattung der Unternehmen und Sachkunde der Mitarbeiter erzwungen werden. Diese Mindeststandards dürften am Ende in etwa dem entsprechen, was der seriöse Teil der Branche ohnehin einhält. Letztlich wird der Markt für allzu Unbedarfte und Scharlatane geschützt. In die gleiche Richtung gehen die erweiterten Anforderungen an Initiatoren und Emissionshäuser, denen zusätzliche Informationspflichten auferlegt wurden. Von besonderem Interesse: All jene, die nicht ohnehin aufgrund HGB-Vorschriften schon jetzt zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses gezwungen waren, müssen nunmehr wenigstens einen Jahresbericht vorlegen. Die Anleger werden in Zukunft also genauer wissen, wie es um ihren wichtigsten Partner im Fondsgeschäft bestellt ist. Das ist sicherlich ein guter Schritt hin zu mehr Transparenz.

Mit alledem steht aber auch fest: Die Branche der Beteiligungsmodelle verliert ihre sehr speziellen Eigenheiten und wird den regulierten Märkten immer ähnlicher, die allerdings den enormen Vorteil sehr viel liquiderer und effizienterer Zweitmärkte haben. Dahinter stehen weitaus einheitlichere Qualitätsstandards bei Produkten und über Jahrzehnte immer weiter ausgefeilte Abwicklungstechniken.

Ob der bisherige „Graue Markt“ in dieser Hinsicht vollständig gleichziehen muss, ist offen, aber dass sich die Branche in diese Richtung bewegen muss, ergibt sich schon aus der Dominanz der Banken im Vertrieb. Als ein erster, nützlicher Schritt könnte sich die Poolung der Treuhandverwaltungen der VGF-Mitglieder erweisen. Dieser VGF-Treuhänder könnte ansatzweise leisten, was der Kassenverein im Wertpapiergeschäft leistet und enorme Erleichterungen in der Abwicklung des Zweitmarktgeschäftes bringen. Zugleich gäbe es mit diesem Treuhänder einen Hebel, um die VGF-Standards konsequent durchsetzen zu können.

Das ist Zukunftsmusik, gewiss. Aber vor 15 Jahren war ein Initiatorenverband wie der VGF auch nicht mehr als Zukunftsmusik und Vision. Und dann ging es doch erstaunlich schnell in die richtige Richtung. Und auch jetzt ist kein Grund zu sehen, warum es nicht irgendwann in dieser Richtung weitergehen sollte. Man muss sich nur daran gewöhnen, dass nichts bleibt, wie es war. Schon gar nicht die Konkurrenzlage.

Herzlichst, Ihre

Dorothee Schöneich


Zusatz-Informationen:

Aktuelle Ausgabe

Aktuelle Ausgabe

finanzwelt für unterwegs: Die neue finanzwelt-App bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages auf Ihr Handy.

finanzwelt-App

finanzwelt.tv

Film: Alle Filme ansehen

Abo-Bestellung

Bestellen Sie die nächste Ausgabe der finanzwelt.

Jetzt abonnieren

Newsletter

Abonnieren Sie ab jetzt unseren kostenlosen finanzwelt-Newsletter.

Newsletter abonnieren

Fußzeile: