Provisionsbegrenzung
Eine Branche wehrt sich
© Foto: mh-werbedesign - Fotolia.comMitgehangen, mitgefangen – auch wenn dieses Sprichwort schon in die Jahre gekommen ist, so könnte es doch nicht treffender die Sichtweise der Regierung bei der Bewertung von Prozessen in der Finanzbranche beschreiben.
In der Vergangenheit sind zuweilen sehr hohe PKV-Provisionsbeiträge gezahlt geworden. Manche PKV-Unternehmen vergüteten Vermittlungen von Neukunden mit bis zu 18 Monatsbeiträgen (MB). Diese Vorgehensweise rief den Gesetzgeber auf den Plan. „Gerade Neuverträge in der privaten Krankenversicherung seien sehr häufig ‚provisionsgetrieben‘ gewesen“, heißt es von der CDU/CSU Fraktion. Dieser Missstand sollte mit der entsprechenden Deckelung eingedämmt werden. So wurde im Zuge des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts auch gleichzeitig die Begrenzung der Abschlussprovisionen für PKV-Verträge auf maximal 9 MB beschlossen.
Was bei den Veränderungen seitens des Gesetzgebers nicht gesehen wurde, brachte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. in einer Stellungnahme ans Licht. „Wir lassen doch eine Branche nicht diskriminieren, nur weil es einige schwarze Schafe gibt“, erklärte BVK-Präsident Michael Heinz im Rahmen der DKM. Auch andere Verbände wie der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V., sperrte sich gegen die Provisionsdeckelung. Der AfW spricht ebenso von einer Pauschalverurteilung aller Vermittler. Stattdessen votiert er für die Notwendigkeit einer sachgerechten Vergütung für eine professionelle Beratung, Kundenbetreuung und Serviceangebote externer Dienstleister. „Wer zu Recht Qualität in der Beratung fordert, muss sie auch durch einen angemessenen Gesetzesrahmen ermöglichen. Die besten Regeln nützen nichts, wenn es am Ende keine Vermittler gibt, die sie mangels Einkommen nicht umsetzen können“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. In Bezug auf die Stornohaftungsverlängerung heißt es von Vertriebsseite: „Bei unserer auf Langfristigkeit und Qualität ausgerichteten Beratung sehen wir hierin grundsätzlich kein Problem. Allerdings ist bedenklich, dass das wirtschaftliche Risiko der vorzeitigen Kündigung damit einseitig auf den Vermittler verschoben wird. Zudem ist – für unseren Vertrieb gesprochen – die Stornierung aufgrund Umdeckung eine absolute Ausnahme, z. B. wenn es der Versicherungsschutz unumgänglich macht“, erklärt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan.
Die Fakten im Einzelnen: Die Provisionen für die Vermittlung von LV und PKV werden auf 9 MB begrenzt. Zudem kommt es zu einer Anhebung der Stornohaftungszeit von einem Jahr auf fünf Jahre. Die anhaltende Kritik an ihren Veränderungsbestrebungen ließ den Gesetzgeber den Nachbesserungsbedarf erkennen. Sein Zugeständnis an die Finanzwirtschaft ist das veränderte Datum, an dem die Vorschrift ihre Rechtsgültigkeit erlangt. Bisher wurde der 1. Januar 2012 anvisiert. Die Regierung änderte das Datum, nun soll die Verordnung erst zum 1. April 2012 in Kraft treten.
Dennoch, der Widerstand gerade in Bezug auf die Provisionsdeckelung bleibt. Der BVK erwägt sogar den Gang vor das Gericht. BVK-Präsident Heinz glaubt an die Selbstheilungskräfte innerhalb der Branche. „Es ist allerhöchste Zeit, dass die PKV wieder in ruhigeres Fahrwasser kommt und die Vermittler angemessen vergütet werden. Das PKV-Angebot hat – unabhängig von politischen Entwicklungen – Zukunft, ob als Voll- oder ergänzende Versicherung. Es darf aber nicht vergessen werden, dass PKV-Produkte oft kompliziert und beratungsintensiv sind. Da ist Beratungsqualität gefragt, und die hat nun mal ihren Preis“, gibt Walter Klein, Inhaber der ASG AssecuranzService GmbH & Co. KG, zu bedenken.
Fazit. Es bleibt abzuwarten, was in den kommenden Monaten zu diesem Thema noch gesagt und angeregt wird. Sicher ist allerdings eines: Der Verbraucherschutz, auf den sich ja die Bundesregierung mit ihren Maßnahmen beruft, ist vor den hohen Provisionen schon seit 2008 durch eine entsprechende Regelung gesichert. Seitdem müssen die Kosten des Vertragsabschlusses klar und eindeutig aufgeteilt werden. Warum also eine weitere gesetzliche Gängelung des Versicherungsvermittlers? Zudem darf man gespannt sein, wie sich die PKV-Branche auf die Veränderungen einstellt.
(Claudia Krämer)







