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AS-Produkte

Empfindliche Schlappe für die Investmentfonds

Die Auseinandersetzung zwischen Finanzaufsicht und den Investmentfondsanbietern (KAG) um die Auszahlungspläne droht für die Investmentbranche böse zu enden.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte in einem ersten Beschluss (Az.: 1 L 4253/08) die Auffassung der BAFin, die die Bedienung von Auszahlungsplänen durch die KAG per Anordnung stoppen wollte, sofern bei den betroffenen Fonds die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wurde und die Mittel daher im Fonds festliegen.

Das Problem wurde akut, als die Krise im Oktober 2008 zuschlug und in kurzer Zeit 12 offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen mussten. Die bei ihnen liegenden Mittel sind bis heute blockiert. Damit kommt ein Problem auf die Anlagegesellschaften zu: Ihre Fonds sind ein zentraler Baustein für die kapitalgedeckte Altersvorsorge und die Offenen Immobilienfonds spielen eine besonders wichtige Rolle im Konzept: Da sie als sicher und relativ ertragsstark gelten, werden zum Rentenbeginn die angesparten Mittel häufig gerade bei ihnen angelegt, um den vorhandenen Bestand weiter zu verzinsen und gleichzeitig die Werte stabil zu halten.

Die Aussetzung der Anteilsrücknahme stellt den Rückfluss an die Rentner infrage. Geregelt wird dieser Rückfluss durch die umstrittenen Auszahlungspläne. Die Aufsichtsbehörde verlangt von den KAG, dass die Auszahlungen auf Grundlage dieser Pläne gestoppt werden, wenn die Anteilsrücknahme generell ausgesetzt ist: Das sei eine Ungleichbehandlung zugunsten der Rentner, zulasten der anderen Anleger. Diesem Argument folgte das Gericht. Die Branche versuchte gegenzuhalten mit dem Argument, dass die Rücknahme der Anteile jeweils mit dem Abschluss der Auszahlungspläne bereits im Voraus fest vereinbart sei, der spätere Vollzug mit den einzelnen sukzessiven Rücknahmen mithin rechtlich irrelevant sei im Hinblick auf die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Damit konnte sich die Branche bis jetzt jedenfalls noch nicht durchsetzen.

Hier stehen sicher noch weitere Verfahren ins Haus, denn für die Anlagegesellschaften liefe es auf ein ziemliches Desaster hinaus, wenn sich die BAFin durchsetzt: Die Investmentfonds müssten als Anlagevehikel für Alterssicherungsprodukte völlig neu beurteilt werden. Denn ein Rentenprodukt, bei dem selbst in der Auszahlungsphase die Rückflüsse von der Marktlage abhängen, ist wohl kaum mehr ehrlich verkäuflich. Von einer „hinkenden Rente" spricht etwa der Siegburger Anwalt Hartmut Göddecke, der vor allem zusätzlichen Beratungs- und Aufklärungsbedarf auf die Vertriebe zukommen sieht. Es gibt wohl auch wenig Zweifel daran, dass die Kunden sich über dieses Risiko im Klaren sein müssen. Die Alterssicherungsprodukte der deutschen Investmentbranche taugen bei der derzeitigen Lage keinesfalls dazu, die grundlegenden Bedürfnisse im Alter abzusichern. Die Absicherung der allgemeinen Lebenshaltung ist auf sichere laufende Einkünfte angewiesen. Genau das können KAG mit ihren Fonds erwiesenermaßen nicht leisten. Die schönen AS-Produkte der Investmentbranche taugen also allenfalls dazu, zusätzliche Einkommen für die angenehmen Seiten des Lebens zu vermitteln, auf die man im Notfall auch verzichten kann. Das gilt auch für Fondspolicen. Der Versicherungsexperte Manfred Poweleit zieht zwei wichtige Konsequenzen: Die bisherige Beratungspraxis in Bezug auf ASProdukte hat sich als unzureichend erwiesen, weil dieses - für die Betroffenen durchaus existenzielle - Risiko kaum je in der Beratung thematisiert wird. Da sind Verbesserungen dringend nötig. Zudem sieht er eine Renaissance der konventionellen Kapitallebensversicherung kommen, weil die einen entscheidenden Vorsprung hat bei der Sicherheit.

Den Anlagegesellschaften droht ein lukrativer Teil ihres Geschäftes verloren zu gehen, zumal solche Auszahlungsstopps auch bei Wertpapierfonds durchaus denkbar sind. Das Beispiel der ausgetrockneten Verbriefungsmärkte (ABSPapiere) beweist das hinreichend. Wäre in den letzten Monaten ein reiner ABS-Rentenfonds mit hohen Mittelabzügen konfrontiert worden, wäre auch da nichts als die Aussetzung der Anteilsrücknahme möglich gewesen. Und ein Blick über den Großen Teich zeigt, dass in bestimmten Konstellationen sogar Geldmarktfonds zu echten Problemfällen werden können. Nullzinspolitik der US-Notenbank hat die Erträge der Geldmarktfonds weit unter die Marke von 1 % gedrückt - in die Region, die den laufenden Verwaltungsgebühren entspricht. Konsequenz: netto negativ.

Den Anlagegesellschaften droht aber noch größeres Ungemach im Zusammenhang mit ihren Immobilienfonds. Der seit langem bestehende Verdacht, dass die von den KAG angegebenen Werte für die Anteile im Geflecht zwischen wirtschaftlich abhängigen Gutachtern und umsatzorientiertem Management verfälscht und schön gerechnet werden, besteht schon lange. So fallen allenthalben die Werte der Immobilien, nur die Objekte in den Fonds sind angeblich so gut, dass sie ständig wertvoller werden. Wer glaubt denn das? Schlimmer noch: Es gibt ein handfestes Indiz dafür, dass die KAG wissen, dass sie falsche Werte für ihre Anteile veröffentlichen: Im Zweitmarkt werden Anteile der Fonds laufend mit Abschlägen um 5 % und mehr gehandelt. Nimmt man noch den Ausgabeaufschlag der KAG dazu, kommen Differenzen bis über 10 % zustande. Mithin liegen hier Chancen für die KAG, durch einfaches Kaufen und Verkaufen 5 % zu verdienen, was gegenüber 3 % Rendite für 10-jährige Anleihen eine lukrative Sache ist. Dann müssten die Differenzen verschwinden: Das passiert aber nicht, weil auch die KAG offenbar nicht kaufen wollen. Was immer ihre Motive dafür sein mögen, 5 % Gewinn liegen zu lassen - sie wissen jedenfalls selbst am besten, was ihre Anteile wirklich wert sind. Ökonomen sprechen da von einem Signal.

Zu allem Überfluss hat man hier noch ein Beratungsproblem: Kann man den Kauf von Anteilen einschließlich Ausgabeaufschlag bei der KAG noch als „best advice" bezeichnen, wenn die Anteile im Zweitmarkt 5-10 % günstiger zu haben sind?

(Martin Klingsporn)


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